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Zitat von »ch1pm0nk«
Ja, aber ein Handy strahlt in einem fest definierten Frequenzbereich, daher die Zulassung. Ein PC hat i.d.R. keine Zulassung, im Frequenzband um 1800MHz mitzufunken![]()
damadi
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damadi
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Zitat von »Nemesis«
nun ich kann nicht bestreiten dass ich keinerlei fundierte wissenschaftliche beweise für meine aussage habe, aber glaube mir, genau wie oben schon geschrieben habe ich schon alles mögliche bei mir getestet, auch dein bewegtes schnurloses telefon macht bei mir keine probleme
weder knacksen noch rauschen noch ein schlechter empfang sind die folgen
was die beschriftung von gehäusen angeht
denkst du nich, dass der hersteller sich nicht auch etwas rechtlich absicher möchte, falls es doch mal zu problemen kommt? inzwischen muss man sich ja mit allen mitteln gegen dumme enduser absichern um nicht nach einer klage pleite in der gosse zu enden
hier ist es sicher eher eine schutzmaßnahme der hersteller als ein sicherheitshinweis wie bei gefahrenguttransportern
dass die pc strahlung von der stärke unter der eines handy liegt, weiß ich von einem tüv mitarbeiter
inwiefern sich das jetzt auf alte oder neue modelle bezog entzieht sich meiner kenntniss auch ist ja noch nicht geklärt inwiefern beide strahlungen den menschlichen organismus schädigen oder nicht
zumal es auch leute gibt die mehr als 10std das handy benutzen oder zumindest in der hosen/hemdtasche tragen
deswegen sagte ich, ich mache mir keine sorgen und bei mir gibt es keine probleme, wer sich aber schützen möchte dem ist dies ja offen gestellt![]()
damadi
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Zitat von »Nemesis«
jup habs schon gesehen
wie gesagt als komerzieller vertreiber muss man sich selber ja auch schützen und wer auf nummer sicher gehen möchte der kann sich ja schützen, nur wollte ich meinen standpunkt vertreten, warum ich nichts mache![]()
Stiletto
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Zitat von »Nemesis«
was die beschriftung von gehäusen angeht
denkst du nich, dass der hersteller sich nicht auch etwas rechtlich absicher möchte, falls es doch mal zu problemen kommt? inzwischen muss man sich ja mit allen mitteln gegen dumme enduser absichern um nicht nach einer klage pleite in der gosse zu enden
hier ist es sicher eher eine schutzmaßnahme der hersteller als ein sicherheitshinweis wie bei gefahrenguttransportern
Stiletto
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Zitat von »Limbachnet«
Die EMV-Grenzwerte sind *nicht* von dern Herstellern zur Absicherung gegen Dummuser geschaffen worden, sondern sind gesetzlich (!) festgelegt. Und sie gelten auch nicht nur für kommerzielle, sondern für alle (!!) Hersteller. Wer einen PC selbst zusammenbaut gilt hier als Hersteller und haftet für evtl. durch das Gerät verursachte Probleme.
damadi
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Zitat von »Stiletto«
Öhm, also doch so eine Art Absicherung, oder wie würdest Du das bezeichnen ?!?
damadi
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Zitat von »Limbachnet«
Naja, Gott sei Dank haben wir hier nicht die amerikanische Produkthaftung...
Wir sollten keine Haare spalten, ob der besagte Text nun dasteht, weil er da stehen muss - oder ob der Hersteller sich gegen die Folgen des Nichtdastehens absichern möchte. Das Ergebnis ist ja eh das Gleiche.
Ich wollte damit nur darauf hinaus, dass die EMV-Grenzwerte kein Produkt sandalentragender Müsliesser von der Waldorfschule (um mal kurz die Vorurteile zu bedienen) sind, die man einhalten kann wenn man denn möchte, sondern *gesetzlich* verankerte Regeln darstellen. So wie das Tempolimit oder die Promillegrenze.
Gegen all diese Grenzen *kann* man verstoßen, *darf* es aber nicht. Wenn nix passiert, naja, Glück gehabt. Beim PC ist dieses Glück recht wahrscheinlich, denn er strahlt ja nun wirklich nicht gar so arg und von polizeilichen PC-Sonderkontrollen am Straßenrand hab' ich auch noch nie was gehört. Wenn nun aber doch ein Recher herumfunken sollte, dann kassiert die RegTP ihn ein. Das Risiko muss man mit einem Selbstbau-PC nun mal tragen. Das wird uns keine schlaflosen Nächte bereiten, man sollte es aber wissen.
damadi
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Zitat von »Limbachnet«
Hups, hab' ich Dich jetzt irgendwie angeschossen? Sorry, das lag nicht in meiner Absicht.
Meinetwegen kann jeder in seiner Bude 'rumfunken oder sich in der Lehmhütte vergraben, ganz nach Gusto. ich wollte lediglich ausdrücken, dass man sich bei Übertretung von ges. Vorgaben über evtl. Folgen im Klaren sein sollte - mehr nicht.
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