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spider0109

Full Member

mal wieder ebay problem

Donnerstag, 9. September 2004, 18:10

Hallo!

Ich habe leider ein Problem mit ebay, bzw. mit einem Käufer. Ich habe mir vor ca. 2 Monaten bei ebay ein Handy ersteigert. Leider gefiel es mir nicht und so habe ich es über ebay wieder verkauft. Nun hat sich nach erfolgreicher abwicklung der Käufer gemeldet und behauptet das Gerät wegen zu leiser Lautsprecher eingeschickt zu haben. Die behaupten dann das Handy hätte schon seit längerer Zeit einen Wasserschaden. Der Käufer will nun, das ich das Gerät zurücknehme, sonst Betrugsanzeige bei ebay und natürlich Anwalt.

Was habe ich denn hierbei für Rechte? Mir ist nie etwas aufgefallen, das etwas an dem Handy nicht funktioniert. War damit eimmer vollstens zufrieden. Muss ich denn das Handy nochmal überprufen lassen, wenn ich es wieder verkaufe um sicher zu gehen, dass auch nichts dran defekt ist?

Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte.

MfG

p3t4

Dragonclaw

God

Re: mal wieder ebay problem

Donnerstag, 9. September 2004, 18:21

hast du links zu den auktionen?
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Eldrik

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Donnerstag, 9. September 2004, 18:25

Haste Dir die Seriennummer vorher gemerkt? Nicht das Dir der Käufer jetzt eines seiner alten Geräte unterjubeln will ???
Prost Wakü Auflösung unter anderem Aquatube Plexiglas Sonderserie!! Klick mich!!

steff79

God

Re: mal wieder ebay problem

Donnerstag, 9. September 2004, 19:40

Wenn Du in Deiner Auktions diese Klausel "dies ist ein privater Verkauf blablabla keine Rücknahme, keine Garantieansprüche blablaba" benutzt hast, bist Du bestimmt aus dem Schneider...

... ich hab das Gefühl, dass die Leute die ebay kaufen immer eierlegende Wollmilchsäue haben wollen... naja, ich hoffe für, dass es gut ausgeht!

Stulli

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Donnerstag, 9. September 2004, 19:52

Jo, das sollte man immer dazu schreiben. Wer es noch nicht hat, hier:

"WICHTIGER HINWEIS: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung ( Garantie ) auch bei Neu- und Gebrauchtwaren für Privatverkäufe vor. Jeder eBay Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebotes stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei; schließlich bin ich als Privatperson nicht in der Lage eine Garantie auf die von mir als Ware verkauften Güter zu geben. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir sonstigen bekannten oder verdeckten Mängel."

Speichern und unter jeder Auktion dazu schreiben.

Ein Wasserschaden ist ja z.B. ein Mangel, den du als Privatperson gar nicht feststellen kannst, wenn das Handy eigentlich funktioniert.

spider0109

Full Member

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 00:42

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Mir kommt die Sache auch schon sehr komisch vor, denn ich habe das Paket erst letzten Donnerstag per Post losgeschickt, kann also frühestens Samstag bei dem Käufer gewesen sein. Dann kann der das Handy frühestens am Montag nach Siemens geschickt haben und heute früh hat er schon von Siemens die genaue Diagnose und zudem noch eine komische. Angeblich soll von dem Siemens der Lautsprecher zu leise sein, was angeblich von einem Wasserschaden kommt, der aber schon länger zurückliegt. Kann das denn überhaupt sein? Ein Wasserschaden, der nur den Lautsprecher leiser macht? Und dann stellt Siemens noch fast die genaue Zeit fest, wo das genau passiert sein soll? Kommt mir echt so vor, als ob der einfach mit dem Handy nicht so zufrieden ist, wie er sich erhofft hat. Dann kommt seine Beschwerdemail natürlich auch noch genau nachdem ich ihm eine positive Bewertung gegeben habe.

Aber ist das denn eine sichere Sache, das ich hier nicht dafür haften muss? Kann ich denn sonst überhaupt dagegen vorgehen, dass er mir z.B. eine negative Bewertung gibt?

Hier ist übrigens der Link zu der Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6318556812

Dann nochmal vielen Dank für eure Hilfe!

p3t4

FreezedComputer

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 00:56

du hast hingeschrieben dass du keine gewährleistung übernimmst mit dem gebot hat ers akzeptiert und kann nix dagegen machen
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Clark

God

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 00:59

Zitat von »_Nobody_«

du hast hingeschrieben dass du keine gewährleistung übernimmst mit dem gebot hat ers akzeptiert und kann nix dagegen machen


da wäre ich mir übrigens nicht so sicher....

Zitat


Sie bieten hier auf ein original Siemens SX1 mit Garantie.

Es wird in der original Verpackung geliefert. Das Handy ist gebraucht, aber in gutem Zustand mit den üblichen Gebrauchsspuren. Optisch würde ich den Zustand als gut bezeichnen (Schulnote 2). Das Gerät sonst funktioniert natürlich einwandfrei!

Dort _garantiert_ er den Einwandfreien Zustand, somit müsste er eigentlich Haftung übernommen haben...

Alle Angaben IANAL...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Sodbrennen

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 01:00

Zitat

Mit der Abgabe eines Gebotes stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei


das kannst du zwar hinschreiben, letztendlich musst du dem käufer trotzdem ein jahr garantie zuschreiben. gibt genug präzendenzfälle - grade welche die ebay betreffen.

crushcoder

God

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 01:11

wasserschaden ist auch ein standardgrund um die garantie zu verweigern.

das hat nokia auch mal bei dem kumpel behauptet.
kann man nur kaum was gegen machen, weil ein gutachten wird wohl den wert des handys übersteigen.

was mich mal wieder stört ist das der käufer auch direkt mit anwalt droht... und das obwohl das handy an sich ja funktioniert.

sonst würd ich ihm ja die rücknahme auf seine kosten (porto+ebay) anbieten, vielleicht kannst du es ja an den zweithöchstbietenden verkaufen.
immerhin hast du kein defektes gerät verkauft, deine beschreibung scheint mir auch sehr gut.
vielleich hättest du noch erwähnen sollen das es zweite hand ist, damit klar ist das du solche vorschäden nicht kennen kannst.

ev. kannst du auch auf den zugehen der dir das handy verkauft hat, wenn er behauptet hat es sei neu oder schadenfrei.
denn wenn klar ist das der schaden vor dir passiert ist, hat er die gewährleistungspflicht.

eine negative bewertung kannst du von ebay löschen lassen, aber das ist kompliziert. dazu müsste auch der sachverhalt klar sein....

edit:
garantie und gewährleistung nicht durcheinanderschmeißen!
das gerät muss "nur" der beschreibung genügen, und er darf keine schäden verschweigen (die er kennt).
wenn dem nicht so ist, greift die gewährleistung.
aber wenn später etwas durch materialschäden kaputt geht, dann muss er nicht die garantie dafür übernehmen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Clark

God

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 01:19

Zitat von »crushcoder«


garantie und gewährleistung nicht durcheinanderschmeißen!
das gerät muss "nur" der beschreibung genügen, und er darf keine schäden verschweigen (die er kennt).

Tja, aber er hat in der Beschreibung ja geschrieben: "Das Gerät funktioniert natürlich einwandfrei!" SOmit hat er eigentlich von vornherein jeglichgen defekt ausgeshlossen, also war aus Sicht des Verkäufers keinerlei Schaden vorhanden...

Also, wenn es hart auf hart kommt, dann kann diese Klausel denke ich mal sehr negativ ausgelegt werden...

IANAL!
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

crushcoder

God

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 01:29

genau, für den käufer war es nicht ersichtlich das das gerät zweiter hand war.
er geht davon aus das p3t4 von dem schaden wusste.

aber eigentlich kann man das ja erklären und dann nimmt man das gerät halt zurück.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

steff79

God

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 03:10

Also mir kommt das spanisch vor... Siemens oder der Siemens Kundendienst würde nie im Leben soo schnell eine Diagnose stellen... kennt man doch... das dauert mindestens 3-4 Werktage, wenn nicht länger.

"Wasserschaden" ist wirklich der übliche "oh... das Handy ist fast 2 Jahre alt und jetzt kaputt? Bei nem Garantiefall legen wir Geld dabei... das ist ein Wasserschaden". Hab ich mit meinem Nokia durchgekaut. Hatte damals auch bei der Hotline angerufen, doch berufen sich nur auf das Kleingedruckte in der Bedienungsanleitung und der Kunde guckt dumm aus der Wäsche!

Also ich (persönliche Meinung) würde den Typen ne email zurückschreiben, dass Du in Deinem Angebot erwähnt hast, dass Du keine Gewährleistungsgarantie bietet und wenn Siemens das nicht reparieren kann/will hat er Pech gehabt (wofür ist die Herstellergarantie da?). Das Handy hat bei Dir funkioniert (bei ihm funktionierts laut eigener Aussage auch). Entweder lebt er damit oder nicht. Punkt.

Zurücknehmen würde ich es nicht. Und falls es wirklich hart auf hart kommt oder er Dir weiterhin droht, dann kannst Du immernoch einlenken. Ich denke aber nicht, dass er einen Anwalt findet, der ihn wegen 200 Euro Streitwert vertritt... ich hatte mal bei nem Onlineshop für 380 Euro bestellt und die haben nicht geliefert... mein Anwalt meinte wörtlich: "Der Streitwert ist zu gering... schreibs als Lehrgeld ab!".

Flatline

God

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 03:18

da wär ich mir jetzt gar nicht ganz so sicher, wenn er nen schlechten Anwalt erwischt der nur auf die Kohlen aus ist kanns gut sein dass der da mitmacht, irgendwer wird schließlich am Ende sein Honorar zahlen....

Preda

Full Member

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 03:30

Ich an deiner Stelle würde mir als Allererstes mal den Beleg von Siemens schicken lassen !
Wenn die Original Quittung dabei ist steht auf dieser übringens auch die IBIN Nr. des Gerätes.

god0815

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 22:07

Wer sagt eigentlich, dass der Wasserschaden nicht erst BEIM KÄUFER aufgetreten ist?

Gruß
god0815

FredFruchtig

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Freitag, 10. September 2004, 23:24

(angeblich) Siemens:

Zitat

Die behaupten dann das Handy hätte schon seit längerer Zeit einen Wasserschaden.

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

Safti

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Samstag, 11. September 2004, 04:14

als mein kumpel sein simens eingeschickt hat hat das fast über ne woche gedauert bis sich siemens gemeldet hat.. für mich klingt das sehr sehr seltsam..

ich könnt meins eigentlich auch mein einschicken und die tasten neu machen lassen.. eine qual mit den neuen siemens dingern.. :)
V: Cuplex (sock. 478), Twinplex (gf-4 halterung), Airplex-Classic, Eheim 1046, div. Winkel, 2 Gehäusedurchführungen... alles Plug'n'Cool

den

Senior Member

Re: mal wieder ebay problem

Samstag, 11. September 2004, 14:02

Zitat von »Stulli«

DerWeisseRusse link=board=4;num=1094739053;start=0#4 date=09/09/04 um 17:52:13]Jo, das sollte man immer dazu schreiben. Wer es noch nicht hat, hier:

"WICHTIGER HINWEIS: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung ( Garantie ) auch bei Neu- und Gebrauchtwaren für Privatverkäufe vor. Jeder eBay Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebotes stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei; schließlich bin ich als Privatperson nicht in der Lage eine Garantie auf die von mir als Ware verkauften Güter zu geben. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir sonstigen bekannten oder verdeckten Mängel."

Speichern und unter jeder Auktion dazu schreiben.



das ist eines der hartnäckigsten und dümmsten gerüchte die ich kenne ! beim privatverkauf ist niemand - nochmal zum mitschreiben - niemand verpflichtet eine einjährige garantie zu geben ! schon gar nicht nach "eu-recht"!
ich weiß nicht woher das stammt, aber es ist einfach unsinn.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

crushcoder

God

Re: mal wieder ebay problem

Sonntag, 12. September 2004, 05:39

aus der c't:

Zitat


Zweite Hand, in Unschuld gewaschen

Ein vollständiger Haftungsausschluss hingegen kommt selbst bei Geschäften zwischen Verbrauchern nur bei Gebrauchtware in Betracht. Er kann mit der einfachen Formulierung "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" zum Ausdruck gebracht werden, mehr braucht es nicht.

Aber selbst bei einem kompletten Haftungsausschluss ist der Verkäufer noch nicht restlos aus dem Schneider: § 444 BGB lässt ihn unabhängig von allen vertraglichen Vereinbarungen dann haften, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat - oder wenn er eine Garantie übernommen hat, die den gerügten Mangel ausschließen würde. Und last not least ist natürlich auch das, was ein Anbieter den potenziellen Bietern als Grundlage für deren Gebote vorlegt, verbindlich und lässt sich nicht per Klausel gleichzeitig relativieren - das bedeutet, der Verkäufer muss in jedem Fall dafür gerade stehen, dass das Angebotene zum Übergabezeitpunkt der Beschreibung und eventuell vorhandenen Abbildungen auf seiner Auktionsseite entspricht. Darum kann er sich auch mit einem noch so einfallsreichen Disclaimer nicht herumdrücken.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.