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Zitat von »St.K«
Die Frage ist schon berechtigt.
Der Rechtsformwechsel dient primär der Haftungsbeschränkung der Besitzer / Anteilseigner. Kann man auch schön daran sehen, dass es sich bei der eigentlich unbeschränkt haftenden Gesellschafterin (Komplementär) um eine GmbH handelt, die wie der Name schon sagt, letztlich wieder zu einer beschränkten Haftung führt.
Aus solch einem Rechtsformwechsel kann man jedoch nicht automatisch auf eine große Expansion schließen, denn wo die Haftung beschränkt ist, da ist auch die Finanzierungsbereitschaft der Gläubiger begrenzt.
Für den Kunden ergibt sich hieraus kein direkter Vorteil, außer dass die beiden GFs in Zukunft etwas entspannter sein dürften.
Zitat von »Stephan«
Hinzu kommen weitere Vorteile dieser Gesellschaftsform. So die einfache Möglichkeit von Beteiligungen und steuerliche Vorteile durch Anstellung der Geschäftsführer. Dies alles führt hier aber etwas zuweit.
Zitat von »St.K«
Ursprünglich ging es um die Frage, warum so viele sich über etwas freuen, das für sie selbst eigentlich ein Non-event ist.
Zitat von »St.K«
Für gewöhnlich ist es üblich die Unternehmensstruktur an den Bedürfnissen der Besitzer / Gesellschafter auszurichten.
Zitat von »St.K«
Und die Mischung aus Personen- und Kapitalgesellschaft sowie Einkünften als Gesellschafter wie auch als Angestellter lassen hier auch fürs Alter viel Raum für Optimierungen.
Zitat von »Stephan«
...Jeder halbwegs risikobewußte Inhaber eines Unternehmens wird ab einer gewissen Firmengröße eine Trennung von Privat und Geschäftsvermögen und eine Risikoeinschränkung vornehmen...
Zitat von »TurricanM3«
Wenn du glaubst, dass du damit im Schadensfall privat 100% aus dem Schneider bist, dann irrst du. Ich habe schon von Fällen gehört, wo trotzdem das Haus etc. "gepfändet" wurde. Die holen sich euer Geld auch so noch, es ist zwar schwiereiger aber macht euch mal keine Sorgen.
Zitat von »Frodo«
generell sollte die firma jedoch den wichtigsten anliegen aller mitwirkenden gerecht werden - ob zum jetztigen zeitpunkt die altersversorgung dazu gehört !?!?
Zitat von »St.K«
Bin mir nicht sicher ob ich damit falsch liege, aber das klingt für mich nach der diffusen "moralischen und gesellschaftlichen Verantwortung", die sich so herrlich für Sonntagsreden und Täuschungsmanöver eignet aber sonst nicht praktisch zu gebrauchen ist.
Und ein Unternehmen an der Altersversorgung auszurichten scheitert in der Praxis stets daran, dass clevere Gestaltungen kurze Zeit später durch eine geänderte Besteuerung wieder zunichte gemacht werden.
Zitat von »St.K«
Völlig gegensätzlicher Ansicht sind wir in der Mitte.
Die Regeln werden vom Gesetzgeber festgelegt. Wenn ein Unternehmer diese in seinem Sinne auslegt, ist dies kein Missbrauch sondern rationales Handeln sowie ggfs. Versagen auf Seiten des Gesetzgebers, welches dann gerne mit dem Vorwurf des Missbrauchs vertuscht werden soll. Folglich fällt meine Beurteilung des gesetzgeberischen Aktionismus weniger wohlwollend aus.
Zitat von »St.K«
Und was die Betriebspensionen betrifft, so ist gerade hier ein Handeln des Gesetzgebers überfällig.
Ich weiß von einem großen dt. Institut wie bei Schulungen das Verhältnis von Grundlagenwissen und Verkaufstechniken ist und habe daher meine Zweifel, ob eine angemessene Beratung immer nur am mangelnden Verständnis der Kunden scheitert.
(Aber bitte nicht persönlich nehmen, ich habe nicht gesagt, dass die ganze Herde schwarz ist).
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