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Zitat von »r1ppch3n«
ach ja... musterung...
bei mir hat man sich ja darauf geeinigt dass man jemanden wie mich nich brauchen könnte :
und wie se mir das verklickert haben... echt zum ablachen ;D
so nach dem motto 'und eigentlich willst du doch auch ned...' ;D ;D
und ich hab scho befürchtet i müsst sonswas anstelln um mich drücken zu können, bin nichma dazu gekommen mein schauspielerisches talent zu testen ::-X ;D
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Zitat von »Metzler«
ja ;D
dieses gesetz wurde mitte des jahres verabschiedet. genau so wie, das t3ler nicht mehr müssen.
Kevin0711
unregistriert
Zitat
Abiturienten und Fachoberschüler
Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst folgt. Bereits zugestellte Einberufungsbescheide werden widerrufen. Nach der Berufsausbildung ist eine Einberufung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Regelung gilt nicht für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen.
Zitat von »Saiyaman«
Nu erklär mir einer, warum das für Abiturienten nicht gilt! So ein mist!
Zitat von »salieri«
was ist Triecterbrust und was ist das andere?
TrOuble
God
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