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LCID_Fire

unregistriert

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Sonntag, 10. November 2002, 21:37

Hmm schöne Theorien, aber mal was anderes.
Ich bau mir eine WaKü und irgendwann löst sich ein Schlauch und erwischt das Netzteil. Dann passiert auch das übliche und das ganze Haus brennt ab ;)
So - wer is nun schuld? Ich glaub echt nicht, dass die Versicherung so begeistert ist, wenn sie herausfinden, dass man Wasser in einem Rechner eingebaut hat, oder?

AndreasH

God

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Sonntag, 10. November 2002, 22:17

darum geht es nicht...viele Elektrogeräte kommen mit Wasser in Berührung. Ich war oft dabei (beruflich) wenn wir mit Polizei und Feuerwehr in abgebrannten Buden unterwegs waren. Erstmal wird festgestellt wo und warum das Feuer ausgebrochen ist. Eine defekte Wakü stellt kein Problem da. Grob fahrlässig handeln wir nicht. Für alles andere kommt die Produktversicherung auf. Was aber auch nicht der Fall ist. Bei Geräten ohne Zulassung zahlt kein Mensch...ausser der wo sie umgebaut hat. Wenn du daheim selbst am Sicherungsschrank rumbastelst und die Bude brennt ab bist auch DU haftbar. Welche Versicherung soll den zahlen wenn ein illegales Gerät einen Brand verursacht? Keine. Oder lass den Kiddi selbst an dem Teil noch rumbasteln und es passiert was....Da kann CT überhaupt nicht's dafür. Aber es spielt keine Rolle. Wenn die kein Prüfzeichen sehen oder sehen das das Ding umgebaut ist ist Sense.

Wenn ein Schlauch rausrutscht (auch wenn du ihn nicht richtig befestigt hast) ist es ein Unfall. Wenn du ein illegales Gerät betreibst ist es grob fahrlässig. Das ist der Unterschied

Stephan

Administrator

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Sonntag, 10. November 2002, 22:24

Andy hat Recht. Ein Netzteil verliert seine Zulassung, wenn Modifikationen vorgenommen werden. Der Einbau einer Wasserkühlung ist in jedem Fall eine Modifikation.

NukeFX

Full Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 00:21

Irgendwie ist die Diskussion hinfällig...
Solange es "nur" darum geht, ob die Versicherung zahlt oder nicht, sie wird nicht zahlen, egal ob es die Schuld des Benutzers, des Elektrikers oder des NT-Modders war. Das NT hatte kein Prüfzeichen, also muss das ein privater berappen.
Nur welcher?
Höchstens diese Frage müsste dann evtl. in einem Verfahren geklärt werden, da evtl. ja der User eine Mitschuld trägt (oder der Elektriker oder wer auch immer...)
D.h. die Frage ist nicht, ob die Versicherung bei einem Schaden zahlt, sondern welcher der übrigen Involvierten für den Schaden aufkommen werden muss.

So long NukeFX

PS: Wieso schlägt das nich mal einer in einem Gesetzbuch nach, um die Diskussion zu beenden. Ich leb dummerweise in der Schweiz, da haben wir a bissl andere Gesetztexte (obwohl das Endresultat in diesem Fall wahrscheinlich ca. das selbe wäre...Falls nicht, soll mich bidde jemand aufklären, der sich damit auskennt).
Ein zum Handeln unfähiger denkender Mensch ist weitaus harmloser, als ein zum Denken unfähiger handelnder Mensch.

ct100

Full Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 03:19

Ja solangsam gleitet die Diskussion wirklich etwas ins theoretische ab.

Fakt ist doch...das diese Diskussion mittlerweile nicht wirklich mehr als Gegenstand die Sicherheitsbelange von Wakü-NTs hat, sondern einfach den Wettbewerb zweier Alternativen um die Vormacht repäsentiert.


Auf der einen Seite steht AC mit ihren Teammitgliedern, ihren eingeschworenen Fans und natürlich dem Aquapower.

Auf der anderen Seite stehe ich mit meiner Arbeit, und denjenigen die meine alternative Lösung zu schätzen wissen.
Und natürlich auch andere User, die ein Wakü-NT selbst gebaut haben, und dann mit der Präsentation ihrer Arbeit auch andere auf den Plan rufen sich selbst ein NT umzurüsten.


Nun kann man auf 2 Wegen die Vormacht gewinnen, entweder man überzeugt durch die eigene Leistung oder man macht die Leistung des Gegners nieder.

Die zweite Möglichkeit bietet sich in diesem Fall natürlich eher an, da man nicht wirklich durch die eigene Leistung glänzen kann?! Jedenfalls scheinen die meisten User nicht so ganz davon überzeugt zu sein.

Leistungsmäßig hat das AquaPower schon gegen ein 350W Enermax Active PFC 0 Chance... Von der Optik und der Einhaltung der ATX Norm bzgl. der Bauform reden wir hier erst mal gar nicht. Der Preis spielt auch für viele User eine wichtige Rolle, obwohl nicht direkt vergleichbar, da komerzielle Lösung gegen private Einzelanfertigung.


Ich bin mir bewusst das die Zulassung der Schwachpunkt meiner Lösung ist, und glaubt mir wenn ich könnte würde ich diesen Schwachpunkt am liebsten beseitigen so schnell es nur geht... dann wäre meine Lösung superior allen anderen Lösungen gegenüber.

Aber alleine schon der Wunsch der User, ihr bereits gekauftes und liebgewonnenes NT auf Wakü-NT umrüsten lassen zu können, bedingt schon, das ich den Netzteilen die Zulassung nehmen muss.

Was aber an sich gar nicht mal so unproblematisch ist... nur weil die Netzteile nach dem Umbau keine Zulassung mehr haben, sind sie deswegen noch lange nicht illegal. Eine Sache an sich kann niemals illegal sein, nur ein Handeln!
Solange ich die Netzteile inkl. Wakü als Produkt nicht gewerblich in einem offiziellen Shop anbiete, ist daran überhaupt nichts illegal.

Evtl. Sicherheitsrisiken des Umrüsters und/oder des Betreibers in einem Extremfall wie Sach- oder Personenschäden, haben auch absolut nichts mit der Legalität oder Illegalität der Sache zu tun. (@AndreasH)


Am Ende wird es immer noch genug Kunden für beide Seiten geben... und wenn AndreasH befürchtet, das es nicht so sein könnte, sollte er sich lieber mal ransetzen und mit dem restlichen AC-Team ein besseres Aquapower entwickeln lassen (wohlgemerkt lassen... die Arbeit vollbringt in dem Falle eher Engelking als AC).

Vorallem ein NT das mal wirklich für eine Wasserkühlung ausgelegt ist wäre ein Fortschritt. Das AP sieht mir irgendwie eher nach einem 1U-Netzteil mit zugepapter Lüfteröffnung + Aludeckel + Wasserkühlkörper aus. Komisch das sogar die Bezeichnung des NTs "U1-xxxx" lautet.

Aber ich kann schon vorstellen, dass Engelking, um die potentiellen Interessenten möglichst groß zu halten, die Leistung nicht zu hoch dimensioniert, um auch eine Passivkühlung des NTs zu ermöglichen. Da hätte die Einflussnahme von AC schon größer sein müssen, um die Ziele der Wakü-Gemeinde durchzusetzen. Das NT ist bestimmt nicht übel als Passiv-NT, aber als Wakü-NT mit so einer lächerlichen Leistung hat es seine Bestimmung wirklich verfehlt. Zumal die Zielgruppe nicht gerade Low-End PCs benutzen dürfte.

Mit der direkten Wasserkühlung von Leistungskomponenten im NT wären deutlich höhere Leistungen als in luftgekühlten Netzteilen möglich!

Aber ok... es ist nunmal ein Kompromiss geworden. Was ich aber trotzdem nicht ganz verstehe ist das Engelking bereits Mitte September die Netzteile auf Lager hatte (streitet das ja nicht ab!)... aber viele AP-Käufer noch bis heute auf ihr Netzteil warten. Ist das ein allgemeines AC-Problem mit den Lieferzeiten, oder hat diese Verzögerung spezifisch mit dem AP zu tun? Etwa geheime Weiterentwicklungen in den AC-Labors? *lol*

mictasm

Full Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 04:55

Zitat von »ct100«

sondern einfach den Wettbewerb zweier Alternativen um die Vormacht repäsentiert.

Auf der einen Seite steht AC mit ihren Teammitgliedern, ihren eingeschworenen Fans und natürlich dem Aquapower.

Auf der anderen Seite stehe ich mit meiner Arbeit, und denjenigen die meine alternative Lösung zu schätzen wissen.


Hey, wieder ein neues Thema! Das böse AC-Team mit ihren Verbündeten gegen den guten ct100!

Diesen Wettbewerb gibt es gar nicht! Du bist doch von vornherein disqualifiziert, da du kein in Deutschland verkaufsfähiges Produkt anbietest.

Aber nochmal, deine Arbeiten sehen (auf den Fotos) wirklich gut aus. Dass du es kannst und wirklich gut machst, möchte ich dir nicht absprechen. Und die HDD-Wakü extrem ist ja auch genial.

Wir hatten doch vorher ein ganz anderes Thema: Es ging um Netzteile mit Wakü.
Durch einen Beitrag von Frosty ist da plötzlich ein anderer Ton hineingekommen. Und die stumpfe Diskussion um Produkthaftung/Versicherung/Gefängnis wurde von Stuntpearl angefangen. Scheinbar wusste er auch nicht, mit wem (AndreasH) er da diskutiert. Seine Ausdrucksweise war auch nicht unbedingt zuträglich.

Dein Fazit (s.o.) ist somit falsch.

Was das alles jetzt noch mit Wakü-Netzteilen und Warnhinweisen zu tun hat, weiss ich auch nicht mehr. Lasst uns einfach aufhören.

Ich hoffe, dass du mir trotzdem antwortest, wenn ich bei dir irgendwann mal Teile für einen TSP-Umbau kaufen will ;)

Hast du davon Fotos -> KM oder Mail.

EDIT: Habe die Fotos in einem anderen Forum gefunden. Genial! Bitte Preis per Mail. Ich würde selbst umbauen.

Gruss,

MIC

ct100

Full Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 06:29

Das war eigentlich nicht mein Fazit... ich wollte nur auf den Punkt bringen, was manche Leute hier in ihrer Argumentation antreibt. Oder denkst du wirklich AndreasH handelt aus Sorge um die Sicherheit anderer Wakü'ler? *lol* Am liebsten würde er wohl all meine Beiträge zensieren, oder mich noch besser aus dem Forum bannen wenn er nur könnte. Er will natürlich das AquaPower in den PCs der Wakü'ler sehen! Selbstbauten versauen nur das Geschäft.

> "Diesen Wettbewerb gibt es gar nicht! Du bist doch von vornherein disqualifiziert, da du kein in Deutschland verkaufsfähiges Produkt anbietest."

Schon klar... aber du musst dir auch vor Augen führen, dass die Wakü Gemeinde nicht so groß ist wie sie dir scheint, wenn du dich tagtäglich in Wakü-Foren aufhältst. Die Käuferschicht für Dinge wie eine NT-Wakü ist nicht sehr groß... und da spielen schon Dinge die in Wakü-Foren ablaufen eine Rolle.

> "Dein Fazit (s.o.) ist somit falsch."

Sehe ich nicht ganz so. Zwar sind wir wirklich sehr weit vom ursprünglichen Thema abgekommen, aber nach Frostys Beitrag ging es im Grunde genommen nur noch um das Eine: Selbstbau kontra fertige Lösung. Wie Frosty aber plötzlich auf das Thema kommt kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen.

Auf jedenfall drehte es sich die ganze Zeit nur um die Nachteile der Selbstbauten und die Vorteile der fertigen Lösungen, wie gesagt die dumpfe Diskussion um Produkthaftung/Versicherung/Zulassung usw... Ich finde in diesem Thread haben auch die Vorteile der Selbstbauten, und die Nachteile der fertigen Lösungen einen Platz!

> "Was das alles jetzt noch mit Wakü-Netzteilen und Warnhinweisen zu tun hat, weiss ich auch nicht mehr. Lasst uns einfach aufhören."

Ich schätze das wird morgen sowiso passieren (gezwungenermaßen).

kampfsau

God

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 11:58

Zitat von »ct100«


Solange ich die Netzteile inkl. Wakü als Produkt nicht gewerblich in einem offiziellen Shop anbiete, ist daran überhaupt nichts illegal.


ohja leider schon
wenn du schon dermaßen einkünfte daraus ziehst, daß sie unter einkünfte aus gewerbebetrieb gemäß §23 EStG (ok, ich kenn nur das österreichische :) ) fallen, dann bist du verpflichtet steuer abzuführen... is halt so :P

Zitat

Etwa geheime Weiterentwicklungen in den AC-Labors?


also so wie ich AC kenn sitzt ihnen die user-kritik bezüglich der leistung ziemlich im magen, insofern denk ich schon, daß sie da noch einiges selber basteln :D

auch wenns meiner meinung nach auch ein 250W-teil tun könnte... aber reserven schaden nie... gerade bei der leistungsgeilen wakü/overclocker/casemodder/zigfestplattenbesitzer-community ;)

ahja, mein appell von vorhin gilt:
bleibts sachlich und lieb zu einander! ::)
8) there is no gravity - the world sucks 8)

AndreasH

God

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 18:38

Tja CT100


wieder falsch...am Aquapower verdiene ich keinen müden €. Sorry aber deine Postings werden langsam lächerlich. Unterstelle nicht's wo du nicht's beweisen kannst. Wo ist dein Problem? Deine Postings? Sind mir egal.....was juckt es mich? Ich werde weiterhin jeden vor Selbstbau-Wakü-Netzteile warnen. Wenn die User es trotzdem kaufen ist es mir egal. Dich loszuwerden wäre kein Problem. Also was sollen die dummen Postings?

PeterBang

Senior Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 18:42

Komisch ich hatte ct100 immer als freundlich in erinnerung!
The reason I know I am God is because one day as I was praying, I realized I was talking to myself.

454-bigblock

Senior Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 18:59

Hi,

meiner Meinung nach ist die Diskussion zu emotional. Aber egal. Das muß auch mal erlaubt sein.
Die Vorteile und Nachteile von den WaKü-NTs sind auch IMHO ausreichend beleuchtet worden. Ich denke, daß beide ihre Daseinsberechtigung haben. Und für welches man sich entscheidet - soweit überhaupt Bedarf besteht- muß jeder selbst wissen.
Interessant finde ich, daß sich noch keiner Gedanken gemacht hat, ob sich die eine oder andere Versicherung nicht sowieso schon wundert, was Wasser in einem Rechner zu tun hat. Nur weil es Firmen gibt, die sowas anbieten, muß man sowas nicht einbauen oder muß das versichert sein. IMHO müsste man die eigene Versicherung wenigstens drauf aufmerksam machen, daß man sowas in seinem Rechner hat. In einem Schadensfall hat man mittlerweile wahrscheinlich schon bessere Karten, als vor 1-2 Jahren, da es mittlerweile sogar im Serverbereich WaKüs gibt, man Wasser in Verbindung mit Computern also nicht von vorne herein als unvereinbar ausschliessen kann.

Im Prinzip gilt: Alles was gemoddet ist, hat keine Garantie und kein Hersteller übernimmt bei Schaden die Haftung.
Bsp: Die EMV-Abschirmung ist bei einem Window auch nicht mehr gegeben. Einer (AFAIK hier aus dem Forum) hat mal das Amt für Strahlenschutz angeschrieben wegen einem Holgehäuse. Fazit war, daß keinerlei EMV-Abschirmung gegeben ist und es Ärger geben wird, wenn´s auffliegt. (Nachbar hat Bild-/Radio-Störungen und beschwert sich etc.)

Der Vorteil von AP ist, daß das Wasser ausserhalb des Gehäuses bleibt, während es bei den Selbstbaulösungen definitiv näher an der Elektronik ist. Ausserdem scheint das AP an allen Seiten dicht zu sein, so daß es sogar wahrscheinlich ist, daß bei einem Wassergau der "normalen WaKü" Wasser ins Netzteil eindringt. Ein eindeutiger Pluspunkt für das AP.
Bei einem 0815-Standartnetzteil ist dies nicht gegeben, dazu muß es nicht einmal wassergekühlt sein.

Ich für meinen Teil bin jedenfalls nicht sicher, ob eine Versicherung nicht schon bei einer einfachen WaKü Streß macht. Ob da ein WaKü-Netzteil noch einen Unterschied macht, wage ich zu bezweifeln.

AndreasH

God

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 19:21

das mit den Windows ist richtig...da ist mir auch ein Fall bekannt. Bei einer normalen Wakü wirst du keine Probleme haben wenn mal was passiert. Wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wird bekommst du auch keine Probleme.

ct100

Full Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 19:39

Zitat

Komisch ich hatte ct100 immer als freundlich in erinnerung!


Bin ich normalerweise auch... ich kann es nur nicht leiden, wenn ein gewisser Herr mit Begriffen wie "illegalen Geräten" um sich schmeist und alles besser wissen will.

Zitat

Bei einer normalen Wakü wirst du keine Probleme haben wenn mal was passiert.


Wiso bist du dir da so sicher? Ich denke wenn wirklich ein Wohnungsbrand durch z.b. eine überhitzte CPU ausbrechen würde und im Rechner eine Wakü ist, wäre die Versicherung die letzte, die dann brav zahlt.

PeterBang

Senior Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 19:41

Solang das Zeuch zugelassen is seh ich da kein Problem
The reason I know I am God is because one day as I was praying, I realized I was talking to myself.

AndreasH

God

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 19:54

@CT100

sorry aber die "Begriffe" die ich verwende sind nunmal nicht falsch. Und ich kann auch nicht's dafür das du meinst ich poste mist. Du hast selbst geschrieben das du mit einem Risiko das ganze verbreitest. Und dafür auch gerade stehst.
Also mache es und versuche nicht den Spieß umzudrehen.

454-bigblock

Senior Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 19:54

Hi,

@ peterB: Was soll denn zugelassen sein? Sind PVC-Schläuce für den Gebrauch in Rechnern zugelassen? Steck-Verbinder? Radis? Kupferkühler? Plexi-Windows?

BTW: Bei einem Lüfter-Mod (Papst-Einbau etc) im Netzteil erlischt auch jegliche Gewährleistung und der Versicherungsschutz ist auch hin. Vielleicht ist es nicht ganz so gefährlich wie mit Wasser im NT, aber andererseits verursacht Wasser wenigstens direkt einen Kurzschluß und die Sicherung fliegt raus. Ein Lüfter kann schon mal einen Brand verursachen, ohne daß gleich die Sicherung kippt.

Wenn Ihr mich fragt, dann sollte es jedem selbst überlassen bleiben, welches Risiko er eingehen will.

AndreasH

God

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 20:04

Steckverbinder,Kühlkörper und Schläuche sind kein Problem. Bei Plexi-Windows kann es Probleme geben wenn ein Nachbar Störungen im Fernseher meldet und eine Kontrolle stattfinden sollte.

Sorry aber ich verstehe nicht warum alle auf dem Thema rumreiten. Ich habe gepostet das ich meine Bedenken habe und nun ist gut. Was CT dann verkauft und was nicht ist mir egal. Kommt einfach zum alten Thema zurück dann ist das "Problem" erledigt.

den

Senior Member

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 20:11

hehe interessante diskussion hier. :)

um die rechtliche seite mal etwas näher zu beleuchten:
zunächst sollte man zwischen strafrechtlichen konsequenzen und zivilrechtlichen ansprüchen unterscheiden.

mal angenommen A rüstet für B dessen netzteil auf wakü um, das ding fliegt in die luft und der pc samt schreibtisch brennt mit ab.

B könnte nun zivilrechtlich evtl ansprüche aus dem BGB (z.bsp. aus vertrag oder delikt) oder ProdHG (bei privatpersonen schon fraglich) haben.

strafrechtlich käme in solche einem falle nichts bei rum, da nur sachen beschädigt wären und keine personen; eine fahrlässige sachbeschädigung ist jedoch nicht strafbar.

eine strafbarkeit des A wegen steuerrechtlichen vorschriften lassen wir jetzt mal außen vor, mit solchen unterstellungen wäre ich darüberhinaus vorsichtig da es auch so lustige straftatbestände wir die §§ 164, 186, 187 StGB (falsche verdächtigung,üble nachrede, verleumdung) gibt, was jetzt nicht heißen soll das ich unterstelle jemand hätte diese verwirklicht (wär ja schön blöd ;) )

wie das im einzelnen ausgestaltet ist, hängt immer von den umständen des einzelfalls ab, insbesondere wäre hier u.U. ein mitverschulden des B bei den zivilrechtlichen ansprüchen in betracht. strafrechtlich könnte im falle der verletzung von personen ein einverständnis (oder einwilligung) vorliegen,da diese ja um die erhöhte gefährdung wußten. also alles sehr wage, nix ist sicher und vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand. ;D

all das gesagte stellt natürlich nur meine subjektive meinung dar und keinesfalls eine verbindliche rechtsauskunft. ;D
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Henrik

unregistriert

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 20:12

Zitat von »454-bigblock«

Hi,
Ich für meinen Teil bin jedenfalls nicht sicher, ob eine Versicherung nicht schon bei einer einfachen WaKü Streß macht. Ob da ein WaKü-Netzteil noch einen Unterschied macht, wage ich zu bezweifeln.


Du musst unterscheiden zwischen bestimmungsgemäßen Gebrauch und unerlaubter Manipulation an Geräten.

Beim PC gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch u.A. das Ein- Ausbauen von Steckkarten, die Ausrüstung mit Kühlern, Ventilatoren etc. sowie das Anzapfen von Schwachstromleitungen des Netzteils. Hier ist auch Wasserkühlung mit eingeschlossen. Vor ein paar Jahren versuchten einige Hersteller diesen bestimmungsgemäßen Gebrauch einzuschränken, um sich vor Gewährleistung zu drücken. Damit sind sie dann vor Gericht auf die Nase gefallen.

Unerlaubte Manipulation an einem Gerät ist dann gegeben, wenn ein bereits abgenommenes Gerät, das einer Zulassung bedarf, verändert wird. Dabei ist es gleichgültig, ob dies von einem Laien oder Fachmann vorgenommen wird. Eine neue Zulassung würde auf jeden Fall nötig (in diesem Fall Einzelabnahme). Vergleichbar sind hier auch Eingriffe in Funkgeräte. Der Fachmann würde im Schadensfall allerdings härter bestraft als der Laie, da vorausgesetzt wird, daß dieser wissen musste, daß es sich um eine unerlaubte Manipulation handelt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch, daß man sozusagen als Freundschaftsdienst, alles anbieten darf. Selbst wenn dies unentgeltlich oder nur gegen Aufwandentschädigung geschieht, ist man von der Haftung nicht freigestellt. Selbst der Freund, der beim Umzug hilft, ist bei grober Fahrlässigkeit für die kaputte Vase haftbar. Dies läßt sich auch nicht durch irgendwelche Klauseln ausschließen. Derjenige der gewerbsmäßig bzw geschäftsmäßig handelt (dazu bedarf es keines Gewerbes), haftet bereits bei einfacher Fahrlässigkeit.

Hoffe das wird nun etwas verständlicher.

Henrik

Henrik

unregistriert

Re: Wasserkühlung für Netzteil?

Montag, 11. November 2002, 20:39

Zitat von »den«

hehe interessante diskussion hier. :)

um die rechtliche seite mal etwas näher zu beleuchten:
zunächst sollte man zwischen strafrechtlichen konsequenzen und zivilrechtlichen ansprüchen unterscheiden.


Sicher.

Zitat


mal angenommen A rüstet für B dessen netzteil auf wakü um, das ding fliegt in die luft und der pc samt schreibtisch brennt mit ab.
B könnte nun zivilrechtlich evtl ansprüche aus dem BGB (z.bsp. aus vertrag oder delikt) oder ProdHG (bei privatpersonen schon fraglich) haben.


Nicht nur evtl., er hat sie.
Privatpersonen gibt es hierbei nicht. Jeder der geschäftsmäßig handelt, stellt bereits ein GbR dar, auch wenn ihm das nicht bewusst ist.

Zitat


strafrechtlich käme in solche einem falle nichts bei rum, da nur sachen beschädigt wären und keine personen; eine fahrlässige sachbeschädigung ist jedoch nicht strafbar.


Eine Staftat kann selbstverständlich auch dann gegeben sein, wenn kein Personenschaden entsteht (vergl. Brandstiftung).

Zitat


wie das im einzelnen ausgestaltet ist, hängt immer von den umständen des einzelfalls ab,


Ja. Das ändert aber im Fall des Falles nichts an der Strafbarkeit. Ausgewürfelt wird lediglich, wie hoch die Strafe ausfällt.

Henrik