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knooot

Senior Member

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 19:04

jo, ich würde irgendwie "
beziehe ich mich auf beiliegendes schreiben/anlage 1 vom so und sovielten" oder so
"Luft ist der natürliche Feind der Geschwindigkeit"

Kammerjager

Full Member

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 19:09

Ich würd es übrigens lassen die Telephongespräche aufzunehmen.
Die meisten Rechtskundigen werden wenn sie es erfahren ziemlich sauer (Anzeige...).

Kammerjäger
Wenn Gefahr droht wird an humanistischen Schulen die Zugbrücke hochgefahren und das Tor geschlossen.

Itsme

Senior Member

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 19:48

Zitat von »Kammerjaeger«

Ich würd es übrigens lassen die Telephongespräche aufzunehmen.
Die meisten Rechtskundigen werden wenn sie es erfahren ziemlich sauer (Anzeige...).

Zitat von »Stefan«

aufnehmen .. aufnehmen .. ;D

vorher beiläufig erwähnen

Wenn man's sagt und er hat kein Widerspruch geht's schon.

mike97

unregistriert

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 20:31

abgesehen davon, daß dein brief zu ausführlich ist (2 zeiler hätte es werden sollen sagtest du) finde ich es richtig die gegenseite nicht unnötig zu provozieren und sich über konzentrationsschwächen der anwaltsgehilfin lustig zu machen.
entgegenkommendes argumentieren nennt man in der praxis "sich um kopf und kragen reden" da kann ich chewy nur beipflichten...

Hannibal-Lecter

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 21:16

Zitat von »Gingerbread-Chewy«

jedes wort, daß man einem gegenüber gibt kann wie eine waffe zurückkommen.


Stimmt genau! Insofern würde ich mir auch ganz genau überlegen, was ich alles per E-Mail oder Brief schreibe und auch immer nur in eine Richtung argumentieren. Am einfachsten würde man es sich sicher mit der Behauptung machen, man HABE eine deutsche Version auf Wunsch des Käufers unversichert verschickt - was auf dem Postweg oder beim Empfänger damit passiert ist, ist damit nicht mehr Dein Problem. Sowas wie "ich hätte also auch eine indische Version schicken können" würde ich auf keinen Fall schreiben, da wie schon von vielen Vorrednern gesagt bei ebay.DE und einer Abbildung mit einem deutschsprachigen Handbuch durchaus eine deutsche Version zu erwarten ist.

Vielleicht kannst Du ja mit einer Rechnungskopie vom Notebook noch dem Kunden helfen, eine deutsche Version beim MM einzuhandeln, vorausgesetzt, er hat tatsächlich eine englische Version erhalten (was ich nicht so recht glaube).

Zum Anwaltsbrief: Wieso versucht der gute Mann nicht, auf dem Wege auch die Anwaltsgebühren zu erstreiten, die auch bei einem Anwalt im Bekanntenkreis laut geltendem Recht anfallen müssen? Und ist die gesetzte Frist rechtlich gesehen lang genug bemessen?

BTW: Mein Bruder demonstriert gerade eindrucksvoll, wie man ein ebay-Angebot schonungslos ehrlich erstellt:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4060832915

Keine Ahnung, warum er die leckre Schokolade verkloppt ;D



Gruß Hannibal

steff79

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 23:13

@Hannibal-Lecter...

... klar, kann man bei ebay.DE und einen deutschem Handbuch auch eine deutsche Version erwarten. Ich habe diese Version ja auch nie geöffnet und bin selber davon ausgegangen, dass es sich um eine deutsche Version handelt... aber was soll ich jetzt noch machen? Wenn er der Meinung ist, dass es eine englische Version ist (und keine multilinguale) und das unebdingt mit einem Anwalt ausfechten will... bitte!

Und das "ich hätte ihnen auch eine indische Version schicken können" bezog sich darauf, dass ich keine Sprache in meiner Artikelbeschreibung angegeben hatte... also HÄTTE ich das schon machen KÖNNEN. Rein Theoretisch.

Ach... und der Zug, dass ich dem Typen noch in irgendeiner Weise entgegenkomme, ist abgefahren...

Hannibal-Lecter

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 14. Dezember 2004, 23:58

Zitat von »steff79«



Und das "ich hätte ihnen auch eine indische Version schicken können" bezog sich darauf, dass ich keine Sprache in meiner Artikelbeschreibung angegeben hatte... also HÄTTE ich das schon machen KÖNNEN. Rein Theoretisch.


Und gerade hier sehe ich den Knackpunkt - Gerichte sind nicht wirklich berechenbar, könnten das also durchaus anders interpretieren. Man könnte Dir nämlich vorwerfen, dass das Foto irreführend ist, weil es keine Anhaltspunkte für eine englische (CD-Beschriftung nicht erkennbar), wohl aber für eine deutsche Sprachversion liefert. Das wäre etwa genauso, wie wenn ich ein paar Scheinwerfer vom US-Audi (habe ich gerade noch hier rumliegen) nur von hinten fotografieren würde, wo ein mehrsprachiges (primär deutsches) Warnschild angebracht ist - der glückliche Höchstbieter würde mir dann kräftig in den A**** treten, wenn er für ein Wahnsinnsgeld Scheinwerfer mit gelbem Standlicht bekommen würde...
Ebenso verhält es sich mit DVDs, da weiß ich von einigen Rechtsstretigkeiten, wo die Verkäufer ihre DVDs zurücknehmen mussten, weil sie nicht ins Angebot geschrieben hatten, dass die Dinger keine deutsche Sprachspur und einen anderen Regionalcode hatten - aus Sicht einer deutschen Käuferschaft durchaus ein "Mangel", der angegeben werden muss...

Versteh mich bitte nicht falsch, ich habe vollstes Verständnis für Dein Verhalten und Deinen Ärger und finde das Vorgehen des Käufers auch sehr bedenklich. Dennoch würde ich anders argumentieren und sagen "Es WAR eine deutsche Version, sie war bei einem deutschen PC dabei, beweis mir, dass Du dieselbe CD reklamierst, die ich Dir geschickt habe!" - alle anderen Interpretationen halte ich für nicht hundertprozentig sicher.

Gruß Hannibal

SpeedCat

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 00:09

@ Hannibal:

Eine DVD ohne deutsche Sprachspur (=gar nicht verwendbar) ist eetwas anderes als ein englischen XP (= eingeschränkt verwendbar). Also nicht wirklich vergleichbar.

Gerichte sind unberechenbar, jedoch wäre es schon ein echter Akt, hier die Rücknahme der Software zu entscheiden. Die Profs bei uns in der Uni nennen das liebevoll "Tatbestandsquetsche", wenn man versucht den Tatbestand bewusst in eine bestimmte Richtung zu interpretieren, nur um ein bestimmtes Gesetz noch drauf anwenden zu können. Und das werden die meißten Richter wohl meiden. ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Zero_Cool

Full Member

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 02:04

hab zwar nicht den ganzen Tread gelesen. Aber, wenn ich du wäre, würde ich nichts mehr machen und ne Negative Bewertung in kauf nehmen.. Und wenn er mit nem Anwalt droht.. soll er das machen. Er wird damit nicht durch kommen. aus und basta..

Gruß
König
Asus K8N-E Deluxe -> Twinplex, AMD 64 3400+ -> CuplexPRO, 1024MB Corsair PC400, Radeon9800Pro -> aquagrATIx, WD Raptor 74GB 10.000RPM SATA -> aquadrive micro, WD 250GB 7.200RPM SATA -> aquadrive micro,

Eikman

Moderator

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 04:41

steff79, sag bescheid, wenn dein fall durch ist, dann missbrauche ich diesen thread für mein nächstes problem :D

oder ne... ich mach nen neuen auf :D

panki

Full Member

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 04:49

Zitat von »Eike«

steff79, sag bescheid, wenn dein fall durch ist, [...]
Als wenn dich das je gestört hätte... ;-)
Die Formulierungen in dem Brief (vom Anwalt) sind schon arg gewöhnungsbedürftig, meiner hat jedenfalls noch nicht so einen "Müll" verzapft. Auch wenn ich mich an manchen Stellen (in deiner Antwort) vielleicht etwas vorsichtiger geäußert bzw. bedeckt gehalten hätte, könnte ich das Ding voll und ganz unterschreiben. Allerdings muss ich den Membern Recht geben, ich hätte an deiner Stelle das Original-Schreiben auch mit zurück geschickt ;-) - mal sehen, was dann bei rum kommt...

panki

Zitat von »oldman«

... und wozu braucht man noch einen Computer, wenn man eine Wasserkühlung hat?

Hannibal-Lecter

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 07:27

Zitat von »SpeedCat«

@ Hannibal:

Eine DVD ohne deutsche Sprachspur (=gar nicht verwendbar) ist eetwas anderes als ein englischen XP (= eingeschränkt verwendbar). Also nicht wirklich vergleichbar.



Also das will ich nicht so ganz verstehen - eine DVD ohne deutsche Sprachspur kann ich mir auf Englisch angucken, genau wie ich ein englisches XP mit ein paar Englischkenntnissen gut beherrschen kann... daher halte ich beide Fälle für recht ähnlich. Ich sage nur, was ich weiß: Wenn Du der Gegenseite Material lieferst wie "hätte auch was indisches schicken können" und sowas dem Richter vorgelegt wird, könnte das sehr zu Deinen Ungunsten interpretiert werden.

Man kann die Sache also in beide Richtungen gut mit Argumenten untermauern, wollte nur mal aufzeigen, wie eine geschickte Gegenseite Druck machen könnte. Nach dem bisherigen Verfahren gehe ich allerdings davon aus, dass dort an Wissen und Erfahrung kein Überschuss handelt...

Gruß Hannibal

chu

Moderator

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 10:01

bei dem DVD Beispiel ist glaube ich nicht die Sprachspur gemeint sondern der Regionalcode der u.U. fest in Deinen Player eingebrannt ist und so das Abspielen nicht Europäischer Regiocodes verhindert.

Gruss
jan
Learn to read the feed. Earn the right to write. :thumbup:

crushcoder

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 11:15

genau deswegen würde ich nicht sagen/schreiben das ich wußte das es eine deutsche version ist.

bei einer dvd ist das offensichtlich, die sprachspuren und der ländercode stehen drauf.
da kann ein verkäufer schlecht erzählen die dvd wäre eingeschweißt gewesen und er hätte das nicht überprüfen können.

wäre es aber eine eingeschweißte deutsche verpackung mit einer englischen dvd drin, läge der fall anders, bzw. wäre so wie hier.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

SpeedCat

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Mittwoch, 15. Dezember 2004, 12:06

Zitat von »Akula«

bei dem DVD Beispiel ist glaube ich nicht die Sprachspur gemeint sondern der Regionalcode der u.U. fest in Deinen Player eingebrannt ist und so das Abspielen nicht Europäischer Regiocodes verhindert.

Gruss
jan



THX, genau das meinte ich auch! :)

Sicher wird erstmal auf dem Busch geklopft wenn ich sowas wie das mit dem indisch schreibe. Aber ob das vor gericht dann noch Relevanz hat ist fraglich. Hängt m.E. sehr vom Richter ab, aber eigentlich denke ich da so wie oben geschrieben. Und daß der Anwalt der gegenseite darin direkt einen betrugsversuch sieht ist klar, bluffen ist schließlich sein Job. Und klappern geört zum Handwerk. Aber es ist nur der Anwalt, nicht der Richter, also lass ihn kappern.... ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Pi

Full Member

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Donnerstag, 16. Dezember 2004, 13:10

Ist der Brief jetzt schon raus?

Bitte auf dem laufendem halten!!

ALLyaNEED

unregistriert

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Freitag, 17. Dezember 2004, 01:48

nach abschluss der geschichte is das wohl wieder ein Fall für www.DAU-Alarm.de

steff79

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Freitag, 17. Dezember 2004, 10:13

Ja, also mein Brief ist seit Dienstag hier weg. Aber bis jetzt ist noch keine Antwort gekommen.

steff79

God

Re: Ebay Problem *meine Antwort für den Anwalt*

Dienstag, 28. Dezember 2004, 00:48

Grr... heute hab ich wieder Post bekommen... Datum auf dem Brief 21.12. Frist bis morgen ;) der feine Herr Anwalt weiß anscheinend nicht, dass die Post über Weihnachten recht ausgelastet ist.

Wieder das übliche Blabla... man kann "Schritte" lesen, daher deutsche Version... wir wollen das nicht auf die Spitze treiben, machen es aber, wenn sie nicht nachgeben... sülz laber.

Ich werde den morgen mal anrufen... langsam wird mir das echt zu blöd... das suckt so dermaßen! Grr grr grr...

Scanne den Wisch morgen mal ein... hab jetzt keine Lust mehr.

PhilS

Senior Member

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt*

Dienstag, 28. Dezember 2004, 00:55

doch, bütte bütte :) :D
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!