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maniac2k1

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Freitag, 10. Dezember 2004, 20:23

Zitat von »ptah«

Kann es sein, dass der Anwalt aus den USA kommt ?

muahhaha jetzt musss ich dich vwohl wegen:

-Zweitens wegen schwerer Körperverletzung des Zwerchfells durch haltlose Beschuldigungen!

anzeigen :D ;D
[table][tr][td] [/td][td]

Zitat

kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
Y0Gi [/td][/tr][/table]

@re@50

Foren-Inventar

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Freitag, 10. Dezember 2004, 20:24

ich hab den brief gerade mal meiner ma per icq geschickt. sie hat mich dan angerufen und gefragt ob das ein scherz sein soll ( Sie arbeitet bei einem Anwalt) und meinte eigenen anwalt einschalten der sich kaputtlachen soll.

wacs601

Full Member

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Freitag, 10. Dezember 2004, 21:23

Hi
Die angegebene Adresse stimmt zwar, aber das ganze Schreiben ist ein Witz. Vorallem weil die Bevollmächtigung fehlt und dann noch sehr merkwürdige Begründungen wie "indisch", "mein Mann" usw. Auch der ebay-Name des Käufers wurde nicht erwähnt, keine Artikelnummer usw.
Sehr merkwürdig ! Am Besten mal anrufen und aufnehmen.
Hier mal ein Auszug aus dem Telefonbuch:
http://www.4call.dasoertliche.de/wipe/?p…073024201016602
Ich wünsch dir viel Erfolg !

Erkaeltung

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Freitag, 10. Dezember 2004, 22:12

Hi !

Kannst du dein Telefon auf Lautsprecher umschalten ? Dann noch ein Mikrofon daneben und mit dem PC mitschneiden.....
Wenn es wirklich ein Fake ist ,was ich übrigens auch vermute ,dann wär das ein klarer Fall für BIZZ-Moderator Stefan Gödde und sein "Fass ohne Boden" ;D ...
(Von uns bekommt er dann einen "Aquatube ohne Boden")

steff79

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Freitag, 10. Dezember 2004, 23:30

Meine Güte... wie blöd von mir. Ich kenne Stefan Gödde ja persönlich. Hab ihn letztes Jahr im Sommer auf der Aida kennengelernt... mann... dass mir das nicht früher eingefallen ist. Vielleicht sollte ich ihn mal anrufen.

Zu dem "indisch" muss ich wohl sagen, dass ich das in meiner letzten email von mir gegeben hab... aber egal.

Rechtsschutz sieht in meinen Augen gerade ein bißchen kritisch aus, da ich gerade 25 geworden bin und somit evtl. aus der elterlichen Rechtsschutz rausfalle >:(

silentkiller

Senior Member

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 00:02

hi

wenn das dann bei BIZZ kommt musste das aba sagen das werd ich dann 100%ig gucken

dir viel glück bei dem was du vorhast...

ich h...se solche ebay typen die nur stress machen...

cYa

Y0Gi

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 00:27

hab einiges nur überflogen, aber für mich sieht das so aus:

du hast eine version angeboten. die oem-geschichte scheint ja i.O. zu sein. du hast die ware nur grob in augenschein genommen und dann eingestellt. wenn dort nichts von einer sprachversion steht, ist das auch nicht garantiert. wenn der typ da wert drauf legt, hätte er sich VOR DEM KAUF bei dir informieren können. egal, ob die nun (was angesichts deutschem kaufort, deutscher packung) tatsächlich englisch gewesen ist, so widerspricht es nicht der artikelbeschreibung. von daher bist du in meinen augen klar im recht. selbst, wenn es wirklich eine englische version _gewesen sein sollte_.

dass es ne oem-version war, ist übrigens auch aus dem foto ersichtlich.

bzgl. handbuch: da kann doch vermutlich einer mal schauen, ob da nicht auch endlische kapitel drin sind (sofern nicht schon geschehen). wie schon erwähnt könnte es ja eine multi-lingual-version sein.

auch kann ich mir vorstellen, dass er lieber das geld nicht ausgegeben hätte, vielleicht ein besseres angebot gefunden/gekauft hat oder sich mit ner raubkopie begnügt.

SpeedCat

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 01:50

Nur um das mal eben klarzustellen:

Die Kanzlei gibt es, die Daten selbiger stimmen auch und die Anwälte stehen beide im Anwaltsregister.

Der Fake ist also denke ich eher bei einer Angestellten/Gehilfin o.ä. zu suchen.... Oder es ist eben kein Fake und die Anwälte sind so :-X

Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

steff79

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 03:05

Naja... dass es die Anwälte wirklich gibt, hab ich mir von anfang an gedacht. Ich glaube niemand ist soo dreißt und denkt sich Namen aus und fälscht einen Briefkopf... ok, niemand vielleicht nicht, aber nicht ein Studiendirektor und seine Frau.

Wie auch immer. Ich bin mir immer noch nicht sicher, was ich machen sollte... muss morgen erstmal mit meinem Papa klären, ob ich noch im Familienrechtsschutz bin und dann ggf. mal nen befreundeten Anwalt konsultieren.

Mittlerweile kommt es mir auch gar nicht mehr groß auf's Geld an... eigentlich mehr ums Prinzip und darum, dass ich recht habe. Denn wie alle immer wieder sagen: ich habe eben *nicht* ins Handbuch geschaut und ich bin nur vom "erste Schritte" ausgegangen, dass es deutsch ist. Wie der Käufer auch... und wie auch der Anwalt sagt... aber ich vermute mal, dass der Käufer dem Anwalt auch nur die halbe Geschichte in der geschönten Variante erzählt hat... ohne die erste email und dass er die Software von Anfang an nicht haben wollte...

Wie sehe das eigentlich aus, wenn ich das Geld überweise, die Software wiederbekomme und feststelle, dass es doch eine deutsche Version ist und ich nur verarscht wurde?

Shoggy

Sven - Admin

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 03:11

Du könntest es dir ja schriftlich zusichern lassen, dass es sich um eine englische Version handelt usw. und auch erst wenn dies unterschrieben ist das Geld zurückerstattest.

So eine Art kleiner Vertrag ;)

SpeedCat

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 03:18

Traumszenario:

Du überweist zurück, natürlich per Vorkasse. Dann bekommst du deine Version zurück und stellst fest daß sie wohl deutsch ist. Bei weiteren Recherchen stellt sich dann heraus, daß die Kanzlei doch irgendwie über 93 Ecken getürkt ist. Zuguterletzt findest du deinen Product Key im Internet wieder.

Der daraus resultierende Rechtsstreit dürfte sich wohl dan laaaange hinziehen.... ;D
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Erkaeltung

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 05:03

Jup ,die Kanzlei gibt es.... ,hab da mal angerufen ;D...war aber nur der Anrufbeantworter (Frauenstimme) dran.
Was aber nochlang nicht heißt das er die Kanzlei auch wirklich beauftragt hat.....und so ein lumpiges "P" für Panis kann man auch leicht hinkritzeln. An deiner Stelle würde ich einfach mal da anrufen und den Herr Panis verlangen. Ist ja auch dein gutes Recht ,immerhin hast du ja Post von ihm bekommen ;D

Y0Gi

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 06:45

kanzlei hin oder her... hab da schon SEHR dubiose schreiben gesehen. und die waren dabei noch ernstgemeint und möglicherweise rechtens, basierten allerdings auf nem betrug durch jemand anderen, waren daher also nichtig.

dennoch, schreiben mit falscher und in teils caps, teils groß-/klein-buchstaben geschriebener empfängeranschrift, ohne unterschrift und mit überweisungsträger direkt dabei sind für mich ein armutszeugnis vorderer güte. so eine kanzlei würde ICH dann jedenfalls nicht beauftragen. genausowenig wie eine, die es für intelligent hält, sich in kurzform "KKK" zu nennen. also bitte, anwälte können schon ziemliche granaten sein.

PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 11:22

Für dich gibt es neben der Klärung deiner Rechtsversicherung
erstmal wirklich nur einen Weg: Anrufen!!!

Wenn sich eine Frauenstimme meldet:
Steff: "Schönen guten ich hätte gern Herrn Panis gesprochen."
Frau: "Worum geht es denn?"
Steff: "Ich habe einen Brief von Herrn Panis bekommen bei
dem ein paar Unklarheiten aufgekommen sind, die würde ich
gerne mit ihm klären."
Frau: "Wen darf ich melden?"
Steff: "Ich werde mich Herrn Panis schon direkt vorstellen.
Er kennt mich aber."
Frau: "Ich muss aber ihren Namen wissen."
Steff: "Entschuldigung, beim letzten mal ging es auch ohne.
Wenn Sie mich jetzt bitte durchstellen würden. Ich habe
wirklich nicht so viel Zeit."
Sag ihr auf keinen Fall deinen Namen. Wenn das wirklich
die Frau von deinem Käufer sein sollte, kennt Sie deinen
Namen und Herr Panis wird zufällig nicht im Haus sein.

Wenn Du dann Herrn Panis am Rohr hast, oder ihn direkt am
Telefon hast ohne vorher bei seiner Tippse zu landen:
Steff: "Guten Tag, mein Name ist Stefan soundso. Ich habe
neulich einen Brief von Ihnen bekommen. Es geht um die
Ebay Sache mit der falschen Sprachversion. Sind Sie da im bilde?"
Wenn er weiß was Sache ist:
Steff: "Ich würde gerne wissen, wie ernst Sie die Geschichte
meinen. Uns ist doch beiden klar, dass ich nach unserem
Gespräch zu meinem Anwalt gehe und ihm die Sache übergebe."
Und hier abwarten, was er sagt.
Vor allem hör dir die Geschichte an, die der Kläger ihm erzählt hat.
Erzähl ihm aber nichts darüber, wie die Sache deiner Meinung
nach abgelaufen ist, dass kannst du im schlimmsten Fall
deinem Anwalt überlassen.
Wichtig: Nicht arrogant wirken, überlass das dem Anwalt.
Selbstsicher klingen, würdige ihn nicht herab, nimm ihn für
voll, lass ihn aber klar spüren, dass du vor ihm keine Angst
hast. Nicht lachen, aber ein oder zwei Wiederworte geben.
Nicht aufregen, ruhig bleiben.
Meint er die Sache ernst:
"Gut, dann weiß ich ja jetzt, wie sie das meinen. Dann übergeb
ich die Sache meinen Anwalt wünsche einen schönen Tag."
warte vielleicht noch ein "Auf wiederhören" ab, aber lass dich
dann auf keine weitere Diskusion ein.

Wenn er von der Geschichte nichts weiß:
Steff: "Ja, es geht um Herrn soundso."
Mal schaun, ob er sagt dass seine Tippse genauso heißt und
zitier ihm die markanten Textstellen aus dem Brief.

Geld überweisen würde ich nicht. Du kannst glaub ich zu 99%
davon ausgehen, dass Du eine Englische Version zurückbekommst.
Meiner Meinung nach, versucht er seine
Version billig umzutauschen.
Das mit der Seriennummer würd ich noch gar nicht mal als
Problem ansehen. Lass es zu einem Gerichtsverfahren kommen,
falls Du versichert bist. Sollte ide 1% Chance eintreten, dass
Du das XP zurücknehmend musst, rufst du bei MS an, erklärst
den Fall, bietest ihnen an die Gerichtsunterladen zu senden
(das ist denen meist schon zu viel Aufwand) und die werden
den "alten" Code sperren und dir einen neuen geben. Ev. musst
du die CD einschicken.

Wenn Du Interesse daran haben solltest, dass das ganze wirklich an die Presse geht,
schreib mir ne KM, vielleicht kann ich ein Medium finden.

Y0Gi

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 11:55

also ich persönlich hätt ja gar keine lust, da noch solche abstriche zu machen. das ding ist verkauft, mit großer wahrscheinlichkeit wirklich auf deutsch und die sache ist gebongt. da kann der sich nen rosa hut aufsetzen, das ding ist dicht.

woodstock

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 12:27

Ich verstehe die Aufregung nicht.
Mag ja sein daß ich völlig blind bin, aber WO IN ALLER WELT STEHT IN DEM EBAY ANGEBOT WAS VON EINER DEUTSCHEN VERSION??
Ignorier ihn. Auf den Prozess würd ich es allemal ankommen lassen.....

Woodstock

Cyrotech

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 13:23

Coole Story, wie geht die Geschichte weiter? Ich bin schon sehr gespannt....
Mainboard: Asus P5B Premium Vista
CPU: Intel Core2Duo E6600
Grafikkarte: XFX GeForce 8800GT 512MB
RAM: 4GB Corsair TWIN2X2048-6400C4
HD: 2x 500GB SATA Samsung
Sound: Audigy2ZS Platinum Pro
OS: WindowsXP Professional SP3 32bit

steff79

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 13:49

Also... ich komme gerade von einem bekannten Anwalt (also einem Anwalt aus dem Bekanntenkreis ;)) und der hat mir geraten den "bösen" Anwalt nicht anzurufen, sondern ihm einen Zweizweiler mit der Post zu schicken und darin halt sagen, dass ich in der Artikelbeschreibung keine Sprache genannt habe und dass ich Software selbstverständlich nicht ausprobiert habe...

Das werde ich am Montag erstmal machen... außerdem hab ich hier an der Uni ein paar Kontakte zu zwei Juraprofs spielen lassen... die wollen sich die Sache bis mitte der Woche auch mal ansehen.

Naja... ich bin gespannt. Irgendwie finde ich es mittlerweile ganz witzig. Und Eure Reaktionen finde ich auch so toll! Vielen Dank!

Y0Gi

God

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 15:48

tja, dein glück, dass wir selbst nichts wichtigeres zu tun haben... ;)

NikoMo

NikoMod

Re: Ebay Problem *Brief vom Anwalt*

Samstag, 11. Dezember 2004, 16:06

das mit dem "software selbstverständlich nicht ausprobiert" würde ich aber evtl aussen vor lassen, bzw anders formulieren.

wenn du das sagst, gestehst du ja ein, nicht zu wissen um welche version es sich dabei gehandelt hat.


was du schreiben könntest, wäre woher du die software bezogen hast (und das du bereit wärst, gegen eine aufwandentschädigung bei deinem lieferanten nachzuforschen, ob es sich dabei um eine englische version handelte), und das du diese unbenutzt weiterveräussert hast.

weiterhin hast du nach privatrecht verkauft, und einen ausschluss von gewährleistung / garantie / umtausch zum vertragsbestandteil gemacht.

von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen