• 09.07.2025, 09:41
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

realsmiley

Senior Member

Fernabsatzgesetz in .at?

Dienstag, 21. Dezember 2004, 10:02

Hey leutz!

Gilt eigentlich EU-weit das selbe Fernabsatzgesetz, oder ist das schon noch von Land zu Land verschieden?

Ich würde nämlich gerne wissen, wie das in .at mit den Versandkosten für Rücksendungen geregelt ist. Ich weiss, dass da so 'ne Grenze existiert (40 Euro, AFAIR) - und war der Meinung, wenn die ursprüngliche Bestellung diesen Wert überschritten hat, braucht man (auch bei Teilrücksendungen) keine Rücksendekosten (Porto) bezahlen.

Ist das so korrekt?

den

Senior Member

Re: Fernabsatzgesetz in .at?

Dienstag, 21. Dezember 2004, 11:10

das eu-recht gibt nur eine richtlinie vpr, die umsetzung im einzelnen ist sache des mitgliedsstaates. es dürfte wohl eine ähnliche regelung geben, aber wie die im einzelnen ausgestaltete ist, k.a.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

kampfsau

God

Re: Fernabsatzgesetz in .at?

Dienstag, 21. Dezember 2004, 12:26

soweit ich das in erinnerung hab, beträgt die frist fürs zurückschicken bei uns 7 tage...
mit der wertgrenze kenn ich mich leider nicht aus, sorry
8) there is no gravity - the world sucks 8)

realsmiley

Senior Member

Re: Fernabsatzgesetz in .at?

Dienstag, 21. Dezember 2004, 13:44

ja, die frist ist bei 7 tagen, wenn der shop alle geforderten punkte in der agb angibt, sonst kann man sich 3 monate zeit lassen. wenn der händler dann aber seinen fehler innerhalb der 3 monate bemerkt, besteht eine frist von 7 tagen ab bekanntmachung.


ich bin im moment zu dem schluss gekommen, dass die rücksendekosten in jedem fall vom käufer zu tragen sind. hier aber auch wieder nur, wenn der shop dies in seinen agb korrekt so anführt.



ich frage mich jetzt aber, wie das ist, wenn der shop nur schreibt, man würde den kaufpreis bei rücksendung rückerstattet erhalten. ein jurist sollte das mal zerpflücken, da ja eine übernahme der rücksendekosten damit nicht ausgeschlossen wird. klar könnte man davon ausgehen, dass wenn geschrieben wird, dass man den kaufpreis zurückerhält, dies den zu erwartenden ablauf darstellt und nichts weiter hinzukommt. andererseits wird aber nicht explizit ausgeschlossen, dass die portokosten nicht auch noch übernommen werden... ???