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Heimwerkerking

God

Wohnungsbesichtigung

Donnerstag, 12. Januar 2012, 15:45

Hi zusammen

Ich hättge da mal eine kleine Frage/Problemchen

Folgende Situation: Ich habe mich etwas mit meinem Vermieter verkracht und deswegen meine Wohnung fristgerecht zum 1.4 gekündigt. Soweit auch kein Problem da die Kündigung problemlos akzeptiert wurde.
Nun ist es aber so das mein Vermieter die Wohnung wieder über einen Makler vermitteln lässt.
Leider befinde ich mich zur Zeit nicht in Deutschland und komme auch erst Anfang März wieder.
Meine eltern haben einen Wohnugsschlüssel allerdings wohnen die 250km entfernt.
Nun will der Makler das ich ihm per Post einen Schlüssel zukommen lasse damit er auch in meiner Abwesenheit Besichtigungen durchführen kann um die Wohnung schnell zu vermitteln.
Das passt mir natürlich gar nicht die Wohnung ist noch von mir möbliert und es befindet sich noch meine gesamte persönliche Bekleidung usw in der Wohnung.
Ich tendiere aus diesem Grund dazu ihm keinen Schlüssel zukommen zu lassen da ich nicht möchte das jemand in meiner Abwesenheit Zutritt zu meiner Wohnung hat.

Nur bin ich mir unsichero b es da evt rechtliche Grundlagen gibt das ich ihm einen Schlüsse lschicken muß oder dergelichen?

Evt kennt sich ja einer von euch da gut aus

Vielen Dank schonmal im vorraus

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.

gr3if

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 16:10

Hepp vllt hilft es dir:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.…_Vermieters.pdf

zitat:
Grundsätzlich steht dem Vermieter während
der Abwesenheit des Mieters (z.B.: Urlaub)
kein Besichtigungsrecht zu.

LotadaC

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 16:11

Was steht denn diesbezüglich im von Dir unterschriebenen Mietvertrag?

Dr. Him akkes

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 16:18

Schlüssel schicken schon mal gar nicht: Du könntest aber formal verpflichtet sein, die Besichtigungen unter Anwesenheit von Vertrauenspersonen zu ermöglichen (müssen nicht Verwandte sein, Spielregeln wie für normale Besichtigungen gelten auch hier, d.h. 1x die Woche für ca. 1h, vorherige Ankündigung, ...).

Was dir passieren kann, wenn du einfach alles abwiegelst: Der Vermieter kann Schadensersatz (Mietausfall) verlangen, wenn er nachweisen kann, dass die Wohnung sonst früher vermietet worden wäre.

Quelle: http://www.haus-und-grund-wuerzburg.de/neu/hg1112_a4.html
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Heimwerkerking

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 19:13

Es hat keine Person ausser meinen Eltern einen Schlüssel zu dieser Wohnung und wie erwähnt haben meine Eltern einen Anfahrtsweg von über 200km und sind beide Berufstätig.
Ich selber befinde mich zur Zeit im Auslandseinsatz und kann aus diesem Grund erst recht nicht auf meine Wohnung und den Schlüssel zugreifen.
Habe meinen Mietvertrag durch meine Eltern mal prüfen lassen und dort ist keine gesonderte regelung im Bezug auf Besichtigungen bei Beendigung des Mietverhältnisses aufgeführt.

Ich bin ja durchaus kooperativ was das angeht einen Nachmieter zu finden. Aber erst nach meiner Rückkehr Anfang März.
Immerhin stehen dann noch 3 Wochen zur Verfügung wo ich auch Urlaub haben werde und somit für Besichtigungen auch recht spontan bereit wäre.

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.

slame

Moderator

Donnerstag, 12. Januar 2012, 20:00

Ein guter Freund sollte reichen.

gr3if

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 20:05

Tjoa.... Ruf doch deinen Vermieter an? Der Makler will doch nur möglichst schnell eine Provision...

slame

Moderator

Donnerstag, 12. Januar 2012, 20:08

Mal aus der anderen Sicht. Deine Wohnung muss jederzeit kurzfristig zu besichtigen sein. Insofern hast Du in gewisser Weise den Schwarzen Peter. Was wäre denn, wenn in Deiner Bude nen Rohrbruch ist ? Denkst Du die warten, bis Deine Eltern gekommen sind ?

Insofern rate ich dazu nen Freund auszuwählen, der 1x die Woche für Dich aufpasst bei der Wohnungsbesichtigung. Ist das Fairste für Alle.

@greif ... und der Vermieter will verständlicherweise möglichst schnell nen Nachmieter.

Hummerman

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 20:29

Was wäre denn, wenn in Deiner Bude nen Rohrbruch ist ?


Feuerwehr oder Schlüsseldienst.

slame

Moderator

Donnerstag, 12. Januar 2012, 20:42

Was wäre denn, wenn in Deiner Bude nen Rohrbruch ist ?


Feuerwehr oder Schlüsseldienst.
Soll er doch selbst drauf kommen. :-)

Dr. Him akkes

God

Donnerstag, 12. Januar 2012, 21:58

Zitat

Mal aus der anderen Sicht. Deine Wohnung muss jederzeit kurzfristig zu besichtigen sein. Insofern hast Du in gewisser Weise den Schwarzen Peter. Was wäre denn, wenn in Deiner Bude nen Rohrbruch ist ? Denkst Du die warten, bis Deine Eltern gekommen sind ?


Gefahr im Verzug ist nicht nur eine Ausrede für die Polizei. Um Gefahr von der Immobilie und/oder für andere Mieter abzuwenden, kann der Vermieter den Schlüsseldienst beauftragen, für alles andere nicht. Es kann drauf klagen Zugang zur Wohnung zu erhalten, wenn der Mieter nicht mitspielt und (wenn es dem Mieter der langwierige Klageweg eh egal ist, weil er eh bald auszieht) den Schadensersatz verlangen, rein kommt er in so "normalen" Fällen nicht.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Man_In_Blue

Moderator

Donnerstag, 12. Januar 2012, 22:03

Na ich find ein Monat vorlauf ist doch früh genug für Besichtigungsthermine... sag halt die sind erst am Anfang März möglich und gut. Mehr als quengeln wird da wohl nicht passieren.

Ich hab meine letzte Wohnung selber weiter vermittelt (war dem Vermieter recht da er keine Lust hatte sich darum zu kümmern und ich so meine Küche mit an den Mann bringen konnte... bin mit dem halt auch prima zurande gekommen) - Innerhalb von EINER Woche hatte ich 10 Besichtigungen 5 zusagen und drei davon waren eben auch "top" und zum sofortigen Einzug bereit, so das ich die bedenkenlos an meinen Vermieter weitergeben konnte...

Wenn deine Wohnlage nicht GANZ bescheiden ist oder die Wohnung exorbitant teuer sind 30 Tage also auch machbar zum weiter vermieten...


Ich selber würde jedenfalls niemanden, auch nicht unter Aufsicht meiner Eltern in meine Wohnung, insbesondere nicht in mein Büro lassen wenn ich nicht dabei bin...

Sören
A sinking ship is still a ship!

frodo

Senior Member

Freitag, 13. Januar 2012, 22:34

Miteinander reden anstatt auf Konfrontationskurs zu gehen... hat schon vielen viel Geld gespart.
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Man_In_Blue

Moderator

Samstag, 14. Januar 2012, 00:19

schon war... hatte das aber so interpetiert als wenn da keine Bereitschaft zum Reden vorhanden wäre...

Sören
A sinking ship is still a ship!

Heimwerkerking

God

Samstag, 14. Januar 2012, 04:57

Evt hab ich mich ungünstig ausgedrückt.
Das war erstmal nur eine Anfrage ob ich zu der Anfrage nein sagen kann.
Möchte da auch nciht blockieren oder so aber die Randbedingungen sind einfach ziemlich klar:

1. Ich bin nicht in Deutschland und kann also nicht dabei sein wenn die Wohnung besichtigt werden sollte
2. Meine Eltern wohnen über 200km entfernt und es ist unzumutbar das sie extra für Besichtigungen immer zu meiner Wohnung fahren
3. Ich lehne es ab einen Schlüssel per Post zu schicken und somit wildfremden ohne meine bzw die Anwesenheit einer Vertrauensperson den Zutritt zu ermöglichen
4. Erachte ich etwas über 3 Wochen Zeit in der quasi ganztägig besichtigungen nach Absprache möglich wären für absolut ausreichend

Hab dem Makler eine freundlich formulierte email geschickt und ihm dort den Sachverhalt erklärt. Mal gucken wie die Reaktion ist.

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.

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