Leute, was ihr hier an juristischem Halbwissen an den Tag legt, passt echt auf keine Kuhhaut!
abgesehen davon, ob ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht ( die zitierten AGB sprechen nur von Löschung der Bestellung, der Vertrag wurde vorher ja angenommen von Youtailor, Schadensersatz etc ist ja weiterhin denkbar, wie hoch und ob begründet ist ein anderes Paar Schuhe), greift hier NICHT das Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge, vgl. § 312d IV 1. Variante BGB
edit:
aber da die eh ein Widerrufsrecht einräumen in den AGB, sehe ich kein Problem. Sag einfach du trittst zurück und die Sache ist gegessen, bzw. hast du ja schon getan, somit lass die Sache einfach auf sich beruhen.