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Gibt da diverse Rechtsgutachten zu und jedes mal kommt was anderes heraus. Nennen wir es einfach mal Grauzone

Positiv sollte man erwähnen, dass man sich zumindest in einem recht einig ist:
"Eine Rechtsverletzung im zivilrechtlichen- oder gar strafrechtlichen Sinn durch die
privaten Nutzer der Dienste in Deutschland liegt nach Ansicht der Juristen aber wohl nicht vor: Dazu müsse es sich nach der ersten Novellierung des Urheberrechts bei den in den Musikportalen verwendeten Dateien um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handeln, was angesichts der komplizierten Rechtslage für den User kaum festzustellen sei."
(heise.de bzw. c't)