Servus Jungs,
ich hab mal ne Frage,
werde bald umziehen, und übernehme gegen einen betrag von X eine gebrauchte Küche.
Der Vormieter möchte hierzu einen Vertrag machen, jetzt wollte ich mal fragen, wie das mit der Garantie ist.
Bei Ebay gibt es bei Privatkauf doch immer den tollen Satz, "wegen Privatkauf ist Grantie ausgeschlossen" sollte dieser Satz nun in diesem Vertrag fehlen, besteht dann für mich ein Garantieanspruch, sollte mal etwas innerhalb von 2 Jahren daran sein?
viele Grüsse
Thor95