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Thor95

Full Member

Küche / Abkauf / Garantie

Donnerstag, 16. Juni 2005, 17:02

Servus Jungs,

ich hab mal ne Frage,

werde bald umziehen, und übernehme gegen einen betrag von X eine gebrauchte Küche.
Der Vormieter möchte hierzu einen Vertrag machen, jetzt wollte ich mal fragen, wie das mit der Garantie ist.
Bei Ebay gibt es bei Privatkauf doch immer den tollen Satz, "wegen Privatkauf ist Grantie ausgeschlossen" sollte dieser Satz nun in diesem Vertrag fehlen, besteht dann für mich ein Garantieanspruch, sollte mal etwas innerhalb von 2 Jahren daran sein?

viele Grüsse

Thor95

Chewy

Moderator

Re: Küche / Abkauf / Garantie

Donnerstag, 16. Juni 2005, 17:16

Garantie ist eine freiwillige Leistung (auch bei gewerblichen Verkäufern), daher ist die Formulierung "Privatverkauf ohne Garantie" falsch, wenn muss es heißen "Privatverkauf ohne Gewährleistung"....

(sagt der rechtsanwalt der neben mir steht...) ;D

also:

die gewährleistung kannst du ausschliessen - das ist rechtlich wirksam. darauf wäre unbedingt zu achten, ansonsten bist du gesetzlich verpflichtet, dich 2 jahre daran zu binden.

Thor95

Full Member

Re: Küche / Abkauf / Garantie

Donnerstag, 16. Juni 2005, 17:24

Danke!
Aber nochmal für dumme, heist das jetzt, wenn im Vertrag steht "Gewährleistung ausgeschlossen" keine Garantie, wenn nix erwähnt wird auch keine Garantie, wenn drin stehen würde mit Gewährleistung dann Grantie auf 2 Jahre?

mfg

Thor95

Chewy

Moderator

Re: Küche / Abkauf / Garantie

Donnerstag, 16. Juni 2005, 18:04

genau.

aber wenn dasteht "gewährleistung ausgeschlossen" dann heisst das eben, daß es rechtswirksam keine gewährleistung gibt. hau dir bitte dieses wort "garantie" ausm kopf.

wenns nicht drinsteht, biste 2 jahre in der verpflichtung (für die gewährleistung)

AUCH ALS PRIVATPERSON !