afaik konnten es die kreditkartenunternehmen bislang verbieten, das sogenannte disagio (ein prozentsatz des umsatzes, den die firma an das kkunternehmen abtreten muss) auf den kunden umzuwälzen. ein geschäft musste somit bei barzahlung und kkzahlung die selbe summe verlangen. ausserdem mussten auch bei aktionen kk akzeptiert werden.
nun glaube ich aber, irgendwo mal so nebenher vernommen zu haben, dass laut aktuellem recht eine solche vorschrift seitens eines kkunternehmens rechtswidrig ist und deshalb von nun an ein aufschlag bei kkzahlung verrechnet werden darf.
(als ob nicht in den bisherigen preisen bereits diese potentiell anfallenden gebühren eingerechnet gewesen wären.. :

)