ich habe bei einer x-beliebigen Firma einen verkehrten Gegenstand bestellt und möchte deshalb von meinem Rückgabe-Recht gebrauch machen, was der Hersteller in den AGBs erwähnt.
Da steht folgender satz:
"... Sie sind an den geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie die gelieferte Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen ab Rechnungsdatum auf unsere Kosten zurücksenden. ..."
Frage jetzt:
muß die sendung bis zu diesem Zeitpunkt bei der Post zum abschicken abgegeben sein oder bereits wieder bei der Firma angekommen sein?
Ist "ab Rechnungsdatum" auch wirklich korrekt oder gibt es andere ABGs, die vom gesetz her festgelegt sind und vorrang haben? Denn ich habe das Paket einen Tag später erhalten, als auf der Rechung "Lieferdatum..." und "Rechnungsdatum..." steht.
Wenn das Rechnungsdatum "Donnerstag" ist und ich "2 Wochen" rückgaberecht habe, reicht dann eine Rücksendung spätestens am Donnerstag 2 Wochen später aus oder hätte ich bereits am Mittwoch 2 Wochen später zurücksenden müssen?
Weiß da jemand was zu?
Ich würde ja eigentlich die Firma fragen, aber es ist möglich, daß diese erst antwortet wenn es schon zu spät ist. Ich habe mich nämlich mit dem Rücksenden nicht schnell genug beeilt und gedacht, ich hätte noch länger zeit.