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fksystems

God

frage zum rückgaberecht

Donnerstag, 7. Juli 2005, 01:06

ich habe bei einer x-beliebigen Firma einen verkehrten Gegenstand bestellt und möchte deshalb von meinem Rückgabe-Recht gebrauch machen, was der Hersteller in den AGBs erwähnt.

Da steht folgender satz:
"... Sie sind an den geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie die gelieferte Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen ab Rechnungsdatum auf unsere Kosten zurücksenden. ..."

Frage jetzt:
muß die sendung bis zu diesem Zeitpunkt bei der Post zum abschicken abgegeben sein oder bereits wieder bei der Firma angekommen sein?

Ist "ab Rechnungsdatum" auch wirklich korrekt oder gibt es andere ABGs, die vom gesetz her festgelegt sind und vorrang haben? Denn ich habe das Paket einen Tag später erhalten, als auf der Rechung "Lieferdatum..." und "Rechnungsdatum..." steht.

Wenn das Rechnungsdatum "Donnerstag" ist und ich "2 Wochen" rückgaberecht habe, reicht dann eine Rücksendung spätestens am Donnerstag 2 Wochen später aus oder hätte ich bereits am Mittwoch 2 Wochen später zurücksenden müssen?


Weiß da jemand was zu?

Ich würde ja eigentlich die Firma fragen, aber es ist möglich, daß diese erst antwortet wenn es schon zu spät ist. Ich habe mich nämlich mit dem Rücksenden nicht schnell genug beeilt und gedacht, ich hätte noch länger zeit.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Erkaeltung

God

Re: frage zum rückgaberecht

Donnerstag, 7. Juli 2005, 01:25

Hi !

Bist du jetzt schon über die 2 Wochen raus oder nicht ?

" Ich würde ja eigentlich die Firma fragen, aber es ist möglich, daß diese erst antwortet wenn es schon zu spät ist. Ich habe mich nämlich mit dem Rücksenden nicht schnell genug beeilt und gedacht, ich hätte noch länger zeit."

Anrufen wäre doch eine Möglichkeit....probieren solltest du es auf jeden Fall. Auch per Email.

Was noch wichtig wäre ist ob da von "2 Wochen" oder "14 Tagen" oder was auch immer die Rede ist. Bin mir nicht ganz sicher wie es beim Rückgaberecht aussieht ,aber normalerweise wird bei "14 Tagen" das Wochenende nicht mitgerechnet. 14 Tage = 14 WERKTAGE , Montag-Freitag.

NikoMo

NikoMod

Re: frage zum rückgaberecht

Donnerstag, 7. Juli 2005, 01:31

eigentlich hast du sogar ein 14-tägiges rückgaberecht, ab dem zeitpunkt, wenn das paket bei dir eintrifft.
das hat mit dem rechnungsdatum nix zu tun. da könnte ja auch das datum von letztem montag (27.06) draufstehn, und nur so lange mit der post unterwegs gewesen sein.

ich denke aber, dass wenn du das paket an einem donnerstag angenommen hast, dann solltest du es spätestens bis mittwoch aufgegeben haben, da der donnerstag dann ja bereits der 15te tag wäre.

kann auch sein, dass zur wahrung deines rückgaberechts ein fristgerechtes anmelden (per fax oder mail) des rückversand reicht.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen