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mafiahamster

Full Member

rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 09:09

hi,

ich brauch mal kurz einen kompetenten input aus dem forum zum rücktritt eines kaufvertrages nach dreimaliger nachbesserung.
und zwar geht es um folgendes:

ich hab letzes jahr im april bei eine elektronikdiscounter einen fernseher gekauft.
im juni hab ich dieses gerät zum ersten mal in reparatur gegeben.
drei monate später, also im september bekam ich das gerät zurück.
dises jahr im juni ging das gerät wieder zurück zur servicestelle.
nach einem monta nekam ich es zurück, mit dem hinweis das sie keinen fehler gefunden hätten und wenn noch probleme bestünden solle ich mich direkt an den hersteler wenden.

gesagt getan, gerät angeschlossen, immer noch gleicher fehler. also hotline angerufen, mit dem ergebnis das ich entweder mein geld zurück bekommen würde oder ein ersatzgerät, was aber einen geringeren leistungsumfang hätte. anscheinend gibt es bei der kompletten produktion fehler.
aufgrund der tatsache das ich aber keine verpackung mehr hatte, wurde das gerät nicht abgeholt, sondern ich sollte es wieder zurück an den markt bringen, sodas diese es einschicken könnten.

das ende des liedes, der markt schickte dden fernsehr ein, allerdings nicht damit ich mein geld zurück bekomme, sondern als reparatur. also sitz ich jetzt seit drei wochen ohne fernseher da.

das gerät ist doch jetzt schon das dritte mal zur nachbesserung weg, kann ich nun vom kaufvertrag zurücktretten?
oder zählt meine zweite reklamation, bei der "nichts" gefunden wurde nicht dazu?

Erkaeltung

God

Re: rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 10:10

Hi !

Also die Hotline hat gesagt das du dein Geld zurück bekommst oder ein Ersatzgerät ,richtig ?
Dein Händler aber hat das Gerät fälschlicherweise zur Reparatur eingeschickt , richtig ?
Hast du deinem Händler denn nicht gesagt das du mit der Hotline telefoniert hast und was die Hotline gesagt hat ? Also das mit Geld zurück usw....?
Wenn der Hersteller dir versichert das du dein Geld zurückbekommst ist doch alles in Butter...das hätte dein Händler dann mit dem Hersteller regeln müssen.
Im übrigen mußt du als Käufer die Orginalverpackungen nicht aufbewahren. Du kannst ein Gerät IMMER zurückschicken. Dein Händler hätte dir bestimmt einen Karton mit ein bißchen Styropor überlassen für diesen Zweck.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 11:02

1. Angemessene Frist setzen zur letzmaligen Ausbesserung (2 Wochen)
2. Schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn keine Besserung eintritt (Geld zurück verlangen innerhalb einer angemessenen Frist)
3. Lt. einem Urteil des BGH müssen Endverbraucher die Umverpackung von Geräten nicht aufheben, das gilt auch für die ersten 2 Wochen nach Kauf.
4. Merke: Lieber ein wenig mehr Geld investieren und damit mehr Qualität und Service kaufen -> wir sind ja auch hier wegen der besseren Qualität der Produkte und finden uns nicht beim Mitbewerber...

Gruß
Minusch

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 11:05

Übrigens hätte ich bereits in den ersten 3 Monaten Wartezeit einen kleinen Schrieb mit Fristsetzung eingehen lassen. Diese Zeit ist in mancherlei Sicht praktisch schon Schadensersatzpflichtig.

mafiahamster

Full Member

Re: rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 11:24

Zitat von »Hatschi«

Also die Hotline hat gesagt das du dein Geld zurück bekommst oder ein Ersatzgerät ,richtig ?
stimmt

Zitat von »Hatschi«

Dein Händler aber hat das Gerät fälschlicherweise zur Reparatur eingeschickt , richtig ?
Hast du deinem Händler denn nicht gesagt das du mit der Hotline telefoniert hast und was die Hotline gesagt hat ? Also das mit Geld zurück usw....?
ich hab mir den name der guten frau von der hotline nicht aufgeschrieben, der mensch beim elektronikdiscounter meinte das er erst nachhacken müsste, hat dann aber das gerät als reparatur zurückgeschickt.
die hotline bestätigt das mir das angebot unterbreitet wurde.

Zitat von »Hatschi«

Wenn der Hersteller dir versichert das du dein Geld zurückbekommst ist doch alles in Butter...das hätte dein Händler dann mit dem Hersteller regeln müssen.
eben nicht, das gerät ist jetzt in der "reparaturschleife", wird aktuell repariert

Zitat von »Hatschi«

Im übrigen mußt du als Käufer die Orginalverpackungen nicht aufbewahren. Du kannst ein Gerät IMMER zurückschicken. Dein Händler hätte dir bestimmt einen Karton mit ein bißchen Styropor überlassen für diesen Zweck.
hätte ich eine verpackung gehabt, wäre es bei mir angeholt worden, da ich keine hatte, wurde ich angewiesen es in den laden zurückzubringen.

Zitat von »FragMaster.ac.nsn«

Übrigens hätte ich bereits in den ersten 3 Monaten Wartezeit einen kleinen Schrieb mit Fristsetzung eingehen lassen. Diese Zeit ist in mancherlei Sicht praktisch schon Schadensersatzpflichtig.
damals hatte ich ein ersatzgerät und bin eigentlich keiner der gleich auf den putz haut, zudem hab ich nicht wirklich ahnung was ich mir gefallen lassen muss.

Zitat von »Minusch«

1. Angemessene Frist setzen zur letzmaligen Ausbesserung (2 Wochen)
ich werde heute im laufe des vormittags nochmal bei dem discounter nachhaken. wenn ich eine frist setze, reicht das mündlich oder sollte es schriftlich erfolgen?

Zitat von »Minusch«

4. Merke: Lieber ein wenig mehr Geld investieren und damit mehr Qualität und Service kaufen -> wir sind ja auch hier wegen der besseren Qualität der Produkte und finden uns nicht beim Mitbewerber...
hinterher ist man immer schlauer...

Teckel

Senior Member

Re: rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 15:34

Die meisten Hotlines haben Computer. Da werden in der Regel auch die Namen der Mitarbeiter und der Zweck des Anrufs sowie Datum Uhrzeit eingetragen...

Leider muss man heute [glow=red,2,300]immer[/glow] fragen: Mit wem bitte habe ich gesprochen? Müller, sorry dann bitte noch den Vornamen!
Ich trage mitlerweile in Outlook solche Gespräche als Termin mit allen relevanten Daten ein.

Ich persönlich würde zum Markt zurückfahren und folgendes mitteilen.

Guten Tag! Nach nunmehr mehr als 3 Reparaturversuchen konnte das Gerät immer noch nicht ordnungsgemäß in Stand gesetzt werden. Nachdem ich gewahr wurde, dass Ihr Unternehmen offensichtlich mit der zu bewältigenden Aufgabe überfordert ist, wandte ich mich direkt an die Hotline der Firma. Mangels Umverpackung, zu deren Aufbewahrung ich laut höchstrichterlicher Rechtssprechung nicht verpflichtet bin, sollte ich das Geräte zu Ihrem Geschäft zurückbringen! Nachdem ich dies getan und Ihrem Mitarbeiter eindeutig und unmißverständlich den Zweck der Übergabe der Ware, hier nämlich die Rückführung zum Hersteller zwecks Rückerstattung des Kaufbetrages, mitteilte wurde von diesem fälschlicher Weise ein erneuter Reparaturauftrag veranlasst. Sie haben nun 2 Möglichkeiten...

1. Mir sofort mein Geld auszuzahlen.
2. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen mir mein Geld auszuzahlen.

Kannst Dich ja auch auf ein anderes Gerät einlassen ;-)

CGT
Biete:

2 mal AquaDrive in blau.

mafiahamster

Full Member

Re: rücktritt vom kaufvertrag

Freitag, 22. Juli 2005, 17:08

Zitat von »Teckel«

Leider muss man heute [glow=red,2,300]immer[/glow] fragen: Mit wem bitte habe ich gesprochen? Müller, sorry dann bitte noch den Vornamen!
Ich trage mitlerweile in Outlook solche Gespräche als Termin mit allen relevanten Daten ein.
da hab ich ein kleines defizit, ist nicht das erste mal das mir sowas passiert

Zitat von »Teckel«

Ich persönlich würde zum Markt zurückfahren...
dort war ich jetzt schon drei mal, geht jedes mal minimum ne stunde drauf, hab ich eigentlich kein bock mehr drauf.

Zitat von »Teckel«

Guten Tag! Nach nunmehr mehr als 3 Reparaturversuchen...
ist ja mein problem, ist ja eigentlich erst bei zweiten, oder zählt das eine mal, bei dem sie anscheinend nichts gefunden haben auch dazu?

Zitat von »Teckel«

Kannst Dich ja auch auf ein anderes Gerät einlassen ;-)
ähm... ...*überleg*... nein :P :-/

hab vorhin im markt angerufen, die behaupten sie hätten es nicht als reparatur weggeschickt, sie warten nur noch auf das ergebnis der eingangsprüfung beim hersteller...
werd am montag nochmal zu einer telefonterrorattacke gegen hotline und markt blasen.