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M3T4X4
Senior Member
Quoted from "Metaxa"
wie wärs denn mit sowas?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…58&rd=1[/quote]
Muahahaha... ;D ;D ;D
Baut man einen Käfer Motor in einen Porsche...?
Also wenn schon Roller, dann sollte es schon nach Roller aussehen. Denn die Teile haben natürlich auch den kreischenden Sound eines Rollers. Das wirkt doch arg lächerlich...
Wie gross sind die Teile eigentlich...?
Quoted
Fahrerlaubnisrecht
Der Roller ist fahrerlaubnisrechtlich als Mofa einzustufen. Damit ist zum Führen auf öffentlichen Verkehrsflächen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Pflichtversicherungsgesetz
Für das Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung gemäß § 1 PfVersG abgeschlossen sein. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 29 e StVZO ist ein Versicherungskennzeichen zu führen.
Kraftfahrzeugsteuergesetz
Das Fahrzeug ist gemäß § 3 Nr. 1 KraftStG von der Besteuerung ausgenommen, da es nicht der Zulassungspflicht unterliegt (vgl. folgenden Abschnitt).
Zulassung
Das Fahrzeug ist gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens befreit. Es benötigt jedoch eine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung gemäß § 18 Abs. 3 StVZO, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt.
Nach aktuellem Kenntnisstand verfügen die in Deutschland verkauften Fahrzeuge dieser Art wie z.B. Go-Peds nicht über eine Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung und sind in der angebotenen Form auch nicht betriebserlaubnisfähig.
Verstöße
Damit sind folgende Verstöße gegeben, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen betrieben wird:
1. Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG, falls der Fahrer nicht mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen kann.
2. Straftat nach dem PflVersG bei fehlender Haftpflichtversicherung
3. Ordnungswidrigkeiten wegen Führen eines vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis §§ 18 Abs. 1, 3, 69a StVZO sowie mit Ausrüstungsmängeln wie z.B. § 41 Abs. 1 StVZO Bremsen oder §§ 49 ff. StVZO Beleuchtung.
Cartman87654
God
Gelöschter Benutzer
Unregistered
Quoted from "Cartman"
( kommt sicher lustig wenn man das Teil ausm Kofferraum vom Auto holt und aufm Parkplatz nen paar Runden fährt. );D
Cartman87654
God
Quoted from "wacs601"
Das hat bei uns einer aus der Umgebung gemacht, ein Nachbar der beim Supermarktparkplatz wohnt hat die Polizei gerufen und die haben den Fahrer des Minibikes dann wegen Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Gruß
Stefan
Quoted from "Teckel"
Da sei Dir mal nicht so sicher! Wir bekommen laufend Anrufe wegen solcher Sachen. Wenn Du mal den Führerschein machen willst, dann lass sowas lieber. Je nachdem an wen Du gerätst und wie Du Dich gibst, wird das Teil Dir weggenommen (beschlagnahmt) eine Anzeige gefertigt und der Vorfall dem Straßenverkehrsamt gemeldet...
CGT
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