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rechtliche Frage: Zahlungsziel

Freitag, 9. September 2005, 22:39

Ich war heute mit dem Roller unterwegs und habe ihn an einer Tankstelle betankt. Leider hatte ich das Schild übersehen, welches darauf hinweist, dass EC-Kartenzahlungen unter 10 Euro nicht akzeptiert werden.

Nun hatte ich kein Geld dabei und lehnte auch den Vorschlag ab, mir Geld zu besorgen, denn bei der Sparkasse in dem Dorf zahle ich ja noch drauf, weil ich bei der Commerzbank bin.

Also habe ich gesagt, die sollen einen Wisch fertig machen, dass ich denen die 5.02 Euro schulde und ich komme dann nochmal vorbei und zahle in Bar.

Der Typ hat dann den Bon ausgedruckt, meine Adresse vom Perso draufgeschrieben und mich unterschreiben lassen.

Meine Frage jetzt: Welches Zahlungsziel habe ich? Muss ich morgen hin, oder gibt es eine gesetzliche Frist für ein Zahlungsziel?






Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Freitag, 9. September 2005, 23:14

KOllege von mir hatte vor nich allzulanger zeit das selbe "problem" ... er sollte am nächsten tag erscheinen :o

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Freitag, 9. September 2005, 23:14

*sehrweitausdemfenstergelehnt*

ich irgentwas mit 7 wertagen gehört zu haben.

würde aber an deiner stelle so schnell es geht bezahlen

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Freitag, 9. September 2005, 23:24

Hi,

im normalfall wenn keine anderen Absprachen getroffen worden sind ist die Summe sofort fällig also direkt nach dem tanken da Du aber kein Geld dabei hattes wird es soweit ich das noch weis am nächsten Werktag fällig

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Freitag, 9. September 2005, 23:38

zahlungsziele sind normalerweise eine sache der agb - selbstverständlich unter eigentumsvorbehalt (was bei mineralölen wohl eher nicht in betracht kommt)

ansonsten findet sich in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Regelung :

Achtung!

Automatischer Verzugseintritt gegenüber *Verbrauchern* nur bei *vorheriger* Belehrung über die Folgen; gegenüber *Unternehmern* ist eine solche Belehrung dagegen *nicht* erforderlich.

BGB § 286 Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__286.html

Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, ist in den §§ 13 und 14 BGB geregelt.

BGB § 13 Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__13.html

BGB § 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__14.html

allgemeine Informationen hierzu:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/...

http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/in...

http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=28


;D

oder andersrum : wenn du dich unbeliebt machen willst: 30 Tage - ICH würde morgen hingehen.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:05

Also ich sehe das noch ein bischen anders...

Wenn Du tankst und nicht bezahlen kannst bzw. willst hat der Tankfredel erstmal die Möglichkeit die Polizei zu rufen die dann alles weitere regeln. Denn das man an einer Tanke "bar" bezahlt ist nun allgemein bekannt.

Wenn man Dir schon entgegen kommt und ohne dir probleme zu  machen ein "Zahlungsziel" einräumt finde ich es eine Selbstverständlichkeit diese Schuld am nächsten Tag zu begleichen, sofern man nicht schon direkt nach dem Tanken noch Geld holt.

P.S.: Wieso haste Dir nicht für 4.98 was anderes gekauft, wie z.B. Schmuddelheftchen oder ne Packung Zigaretten ?

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:15

Vllt ist er Nichtraucher, und frommer Christ :-X ;D ;D

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:24

Zitat von »Johnny«

Vllt ist er Nichtraucher, und frommer Christ :-X ;D ;D


Vielleicht bin ich auch nur 10 Minuten in der Tanke auf's mieseste behandelt worden. Wenn ein EC-Cash-Schild am Pylon Werbung für den unbaren Zahlungsverkehr macht, ist das ein Angebot seitens des Tankstellenbetreibers. Mein Fehler lag darin, nicht immer darauf zu achten, ab wann man womit bezahlen darf. An allen anderen Tankstellen - wenn überhaupt einer solche Regelung besteht - ist die Grenze bei 5 Euro. Daher habe ich mir noch eine Wunderbar gekauft. Ich sah aber nach der Behandlung nicht mehr ein, denen auch nur ein Stückchen entgegenzukommen.

Und! Ich KONNTE ja bezahlen. Die wollten mich nur nicht lassen.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:31

jo, ALLES muss man sich nicht bieten lassen. Allerdings bringt ärgern ja auch nix außer graue haare. ICH würde ja morgen nochmal für 5 euro tanken und dann sagen "verrechnen Sie es mit gestern..." und wieder die Karte hinlegen ;D

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:51

Zitat von »Chewy«

jo, ALLES muss man sich nicht bieten lassen. Allerdings bringt ärgern ja auch nix außer graue haare. ICH würde ja morgen nochmal für 5 euro tanken und dann sagen "verrechnen Sie es mit gestern..." und wieder die Karte hinlegen ;D



Brilliante Idee! Die Dicke muss ja auch mal wieder betankt werden. Da mache ich morgen eine schöne Tour und komme da mal vorbei. Ja, ich denke, so mache ich das.
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Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:54

Mit deiner Bandit kommste für 5 Euro aber glaub ich doch keine 70km weit, oda?
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 01:59

Wenn ich ganz zurückhaltend fahre (5,5 Liter/100km), dann komme ich dafür etwa 68 Kilometer weit. Allerdings reichen 50 Kilometer für hin und zurück.
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Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 03:09

warum hast du nicht noch für 5€ nachgetankt? passt nicht soviel rein in deinen drahtesel mit tank? ;)

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 09:23

In den Roller passen nur 5 Liter, von denen ich nur 3 Liter nachtanken konnte. Das nächste Mal lasse ich für den Rest den Sprit neben die Zapfsäule laufen und überlege mir, das Rauchen wieder anzufangen.
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Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 11:48

Zitat von »Bluefake«

In den Roller passen nur 5 Liter, von denen ich nur 3 Liter nachtanken konnte. Das nächste Mal lasse ich für den Rest den Sprit neben die Zapfsäule laufen und überlege mir, das Rauchen wieder anzufangen.


[Ironie]Tja, wie wärs, wenn die Spritpreise noch ein wenig angehoben werden, so auf 3-4 Euro pro Liter, dann kannst du auch mit nur 3 Litern mit Karte bezahlen ;D.[/Ironie]
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 13:41

Zitat von »Möppel«

Denn das man an einer Tanke "bar" bezahlt ist nun allgemein bekannt.



Naja. Ich tanke eigentlich in ganz europa auf rechnung. ;)

30 tage hatte ich auch im kopf, aber da war wohl jemand schneller (und etwas ausführlicher) ;D



@bluefake
unter diesen umständen würde ich auf den cent genau auf 10,00 euro hintanken und dann erst recht mit kreditkarte bezahlen. da ist nämlich das disagio höher (falls du mehrere karten hat, noch schnell googeln, wo er am meisten bluten muss) und er würde sich wünschen, die ec-karte für die 5 lappen genommen zu haben.. ;D ;D

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 14:33

Ich bin heute mit der Mopete da gewesen, habe brav für 4,98 Euro getankt und dann rein zur Kasse. Dort habe ich dann alles schön mit gestern verrechnen lassen. Das ging auch erstaunlich freiwillig.

Danach verlangte ich den Bon von gestern, weil das ja der Schuldschein war. Da sagt doch die Kassiererin, sie bräuchte den für die Abrechnung. Sowas von Merkfreiheit habe ich nur selten erlebt. Schließlich hat sie ihn mir dann doch gegeben, weil das halbe Dorf schon hinter mir stand, um zu bezahlen.

Ich zufieden abgedüst und trauerte etwas, weil ich heute abend nicht dabei sein kann, wenn der Chef die Abrechnung macht. ;D
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Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 14:41

hmmm, an deren stelle hätte ich mich schon gestern nicht so pissig angestellt und die kartenzahlung auch bei 5.02€ aktzeptiert...

das hätte weniger stress für den kunden, die kassierer und den chef bedeutet und das für ein paar läppische cent... so hat er ja fast mehr kohle für den druck und das papier des zahlungsziels ausgegeben. das entgegenkommen, welches möpel entdeckt haben will, seh ich da garnicht.

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 14:52

Ich war ja noch in Versuchung, nach dem Vorgang nochmal eine Bildzeitung auf den Tresen zu legen, eintippen zu lassen und dann zu sagen: "Aber Sie wissen doch, dass ich nur die EC-Karte dabei habe, oder?"
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: rechtliche Frage: Zahlungsziel

Samstag, 10. September 2005, 15:34

och das wär mal ZU köstlich geworden..

...bitte spiel "versteckte kamera" mit denen ... würd zu gern die gesichter sehen ;D ;D