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Krueg3r

Senior Member

Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:39

Moin,
Ich bin seid 3 Monaten volljährig.
Ein ebenfalls volljähriger Freund hat mir erzählt, dass man mit 18 Jahren das Recht auf den Unterhaltsbetrag hat, den die Eltern zusammentragen um für das (noch minderjährige Kind) zu Sorgen!
Dies gilt aber nur, wenn die Eltern getrennt leben (wie bei mir..)
Und wenn beide Eltern ein halbtagsstelle haben, soll dieser Betrag 50/50 von beiden Eltern gezahlt werden.

Ist das so richtig? hab ich jetzt ein Anrecht auf einen solchen Betrag? Meine Mutter meinte, dass es so eine Regelung nicht gäbe...kann evtl. jemand nen link zu zu einer Seite mit irgendeinem Amtlichen Rückhalt posten?

Ich weiß grade nicht so recht was ich glauben soll.....

MfG,
Selflezz
für die Menschen!

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:45

das problem hatte ich auch mit 18. du hast natürlich vollen anspruch auf den unterhalt. wenn du noch bei einem elternteil lebst, solltest du einen unkostenbeitrag (miete, energie,...) abziehen...

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:48

Zitat von »Lonestar«

das problem hatte ich auch mit 18. du hast natürlich vollen anspruch auf den unterhalt. wenn du noch bei einem elternteil lebst, solltest du einen unkostenbeitrag (miete, energie,...) abziehen...


ja, ich lebe noch bei meinen Eltern!
Aber kriegt die Person, bei der ich Wohne nicht noch Kindergeld für eben diese Kosten?


E: Außerdem gibts evtl. irgendwelchen Rechtlichen Rückhalt im Netz?
für die Menschen!

@re@50

Foren-Inventar

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:56

wenn du noch zur schule gehst bekommt dein elternteil bei dem du wohn st noch kindergeld (ca 150€/monat)

powerslide

unregistriert

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:57

gut das das kindergeld diese unkosten abdeckt..

kindergeld gibts übrigens auch so lang bis du deine ausbildung abgeschlossen hast

aber deine eltern sind unterhaltspflichtig bis du eine ausbildung abgeschlossen oder das 27. lebensjahr vollendet hast

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:58

hm..das dekt nicht grade alle Kosten....
Also muss ein Zwischenbtrag her...der alles was über die 150€ rübergeht...
für die Menschen!

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 15:59

es gab mal eine debatte, ob volljährige das kindegeld direkt ausgezahlt bekommen sollten. ich weiss nicht ob sich das je durchgesetzt hat, da ich mein kg immer mitüberwiesen bekomme.

du solltest mit deinem elternteil, bei dem du wohnst das kg mit einem kleinen unkostenbeitrag verrechnen. handle was für beide seiten akzeptables aus.

wenn du alleine leben würdest müsstest du mind. 500euro für alle unkosten aufbringen. zu hause ist das natürlich weniger. ich denke kg plus 100euro sind angemessen... was meinst du?



edit: das alles hängt aber auch stark von den einkommensverhältnissen deiner eltern ab. wenn du beispielsweise bei deiner mutter lebst und die gerade so (finanziell) über die runden kommt, solltest du ihr einen angemessenen betrag zurückgeben, dass sie nicht mehr aufwendungen als vorher hat.

bei mir war es so, dass der neue ehemann meiner mutter genug geld hatte, um uns alle sehr gut zu versorgen, da habe ich es nicht eingesehen den ganzen unterhalt abzudrücken.

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:02

was heißt kg + 100€ ?
Das Kindergeld wird doch nicht an mich ausgezahlt...?


Ich dachte den Unterhaltsbtrag von beiden Eltern wird nicht mehr an den jenigen Bezahlt, bei dem ich wohne, sondern an mich und davon gehen dann noch die Kosten, die über die 150€ Kg hinausgehen wech?
für die Menschen!

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:04

Zitat von »Selflezz«

was heißt kg + 100€ ?
Das Kindergeld wird doch nicht an mich ausgezahlt...?


ja, daher solltest du deiner mutter/vater klar machen, dass sie ja kg (150euro) plus einen zusatz von dir bekommen... ich weiss ja nicht wieviel du an unterhalt bekommst und wieviel dann 100euro ausmachen... und siehe edit oben.

@re@50

Foren-Inventar

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:04

@powerslide das stimmt so nicht, wenn du über einem bestimmten ausbildungsvergütungs betrag bist dann hast du kein recht mehr auf kindergeld und unterhaltszahlungen der eltern.

Man_In_Blue

Moderator

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:05

hi,

ich möchte dich jetzt zwar nicht vollsändig schockieren aber es gibt Leute die für ihr Geld arbeiten gehen... und das soll sogar ganz gut funktionieren...

mfg

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:05

Zitat von »Lonestar«



ja, daher solltest du deiner mutter/vater klar machen, dass sie ja kg (150euro) plus einen zusatz von dir bekommen... ich weiss ja nicht wieviel du an unterhalt bekommst und wieviel dann 100euro ausmachen... und siehe edit oben.


jap! Das meine ich auch...(siehe oben *gg*)

E:

Zitat von »Man_In_Blue«

hi,

ich möchte dich jetzt zwar nicht vollsändig schockieren aber es gibt Leute die für ihr Geld arbeiten gehen... und das soll sogar ganz gut funktionieren...


Ich habe einen Nebenjob..aber gehe noch zur Schule!
und mit dem "Taschengeld" komm ich kaum über die Runden...
für die Menschen!

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:10

Zitat von »Man_In_Blue«

hi,

ich möchte dich jetzt zwar nicht vollsändig schockieren aber es gibt Leute die für ihr Geld arbeiten gehen... und das soll sogar ganz gut funktionieren...



sorry, aber das trägt wirklich nicht zur diskussion bei. jedes gezeugte kind hat im scheidungsfall ein anrecht auf kindesunterhalt. das wird dir jeder richter in diesem staat so bestätigen. du stellst durch deine aussage implizit alle unterhaltsempfänger in frage...
ich hatte zu schulzeiten immer gearbeitet, trotz unterhalt. auch während meines studiums arbeite ich, obwohl mir mein geld locker reicht.

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:12

Muss eine Scheidung zugrundeliegen, damit ich ein Anrecht auf diesen Betrag habe?

Meine Eltern haben sich getrennt, aber waren vorher in keinster Weise Verheiratet oder sowas...
für die Menschen!

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:17

wenn sie nicht verheiratet waren, hast du auch anrecht auf unterhalt, so denn dein vater die vaterschaft auch anerkannt hatte ;D - ich gehe mal davon aus.

dein anspruch ist dann aber viel geringer. bei verheirateten richtet sich der unterhalt nach dem einkommen der eltern gemäss einer tabelle ("düsseldorfer tabelle") - maximum liegt glaub bei etwa. wenn nicht verheiratet, ist der betrag deutlich geringer.

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:22

ja, mein vater HAT die Vaterschaft anerkannt!!! ;D ;D
Und beide Elternteile haben sich auf einen einheitlichen Betrag zur Unterhaltszahlung geeinigt, der von beiden gezahlt wird (also 50/50)...habe ich jetzt (auch ohne Hochzeit) das Anrecht auf genau diesen vollen Betrag?

(Natürlich abzüglich der Kosten ,die durch mich entstehen)
für die Menschen!

NikoMo

NikoMod

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:24

warum willst du denn geld von deinen eltern haben?

reicht dir dein selbstverdientes nicht?


dein anrecht auf unterhalt beschränkt sich afaik auf eine behausung und verpflegung (essen).
weder sind deine eltern verpfichtet, dir ein grundtaschengeldzu zahlen, noch anderweitige leistungen zu erbringen.

wenn du also bei deinen eltern kostenlos wohnen und essen kannst, bzw sie dafür aufkommen weil du woanders studierst bzw die schule besuchst, dann habe sie ihren part erledigt.


alles weitere ist nicht wirklich gesetzlich geregelt, und du solltest abstand davon nehmen einen betrag X einzufordern.
mag sein, dass empfehlungen über eine bestimmte taschengeld höhe ausgegeben werden, die sind aber nicht bindend.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Krueg3r

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:29

Weil in meniem Umfeld alle langsam volljährig werden und irgendwie alle diesen Betrag ausbezahlt bekommen.

Ich bin 18 und bekomme von beiden Elternteilen zusammen ca. 45€
Davon geht einiges für die Telefonrechnung drauf (die ich teilweise selber zahlen muss [56K modem...hrrrgghh], d.h es bleiben ca. 30 - 35 € überig.
Außerdem verdiene ich mit meinem Nebenjob ca. 20€ im Monat.

Is nich viel, oder? ;D
für die Menschen!

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:31

Zitat von »NikoMo«

warum willst du denn geld von deinen eltern haben?

wenn du also bei deinen eltern kostenlos wohnen und essen kannst, bzw sie dafür aufkommen weil du woanders studierst bzw die schule besuchst, dann habe sie ihren part erledigt.


alles weitere ist nicht wirklich gesetzlich geregelt, und du solltest abstand davon nehmen einen betrag X einzufordern.
mag sein, dass empfehlungen über eine bestimmte taschengeld höhe ausgegeben werden, die sind aber nicht bindend.



das stimmt so nicht.
er hat wie ich oben schon schrieb natürlich ein recht auf unterhalt. ob er nun volljährig ist oder nicht. die höhe richtet sich nach dem einkommen der eltern und ob sie verheiratet waren oder nicht. er hat definitiv einen anspruch und das ist auch gut so... stell dir mal vor, seine eltern würden ihn verstossen und er müsste sich selbst durchschlagen. wer soll dafür bitte aufkommen? diese verantwortung tragen - wenn sie denn finanziell können - einzig und alleine die eltern, die entschieden haben ein kind in die welt zu setzen.

wenn er sich mit beiden zu allseitiger zufriednheit einigt ist das ja auch der beste weg, man sollte deswegen nicht streiten. aber er ist ja nun kein kind mehr und kann somit gewisse ansprüche geltend machen und auch mal darüber offen diskutieren.

lonestar

Senior Member

Re: Recht auf Unterhalt mit volljährigkeit?

Mittwoch, 14. September 2005, 16:39

glaubt mir, ich spreche da aus (leidlicher) erfahrung. ich bin scheidungskind (4 geschwister) und kenne rechte und pflichten ziemlich genau. es geht dabei nicht ums abzocken der eltern, sondern um die finanzierung des lebensunterhaltes und einer vernünftigen ausbildung. wenn's sein muss auch bis zum abschluss eines hochschulstudiums. ab dem 26-27. (hängt vom wehr-/ersatzdienst ab) lebensjahr ist dann schluss mit unterhalt, was aber auch ausreicht, um z.b. ein komplettes studium zu bestreiten.