moinsen!
wie vielleicht bekannt, habe ich gerade
ärger mit dem amt. diese geschichte will ich hier gar nicht weiter ausführen. das geht weiter seinen gang, und staates mühlen mahlen bekantlich langsam ...
aber seit ich mich mit denen streite, mache ich mir verstärkt gedanken, ob entweder die oder ich die
rolle und aufgabe staatlicher behörden falsch verstehen. ich bin beileibe kein prozess-hansel, sondern möchte gerne effizient und kooperativ mit den behörden umgehen. das ist mir bisher auch stets (mehr oder weniger zufriedenstellend) gelungen.
also meine frage:
gibt es einschlägige gesetze oder vorschriften, die den umgang von behörden mit bürgern grundsätzlich regeln oder beschreiben? grundgesetz, beamteneid, bundesrecht, landesrecht(nrw), allgemeine diestvorschriften, etc. ?
ich stelle mir was zum thema "dienst für den staat / dienstleistung am bürger" vor, gerne auch was über die pflichten der behörden und behördenmitarbeiter (stichwort: sorgfaltspflicht ...

).
falls mir jemand in dieser hinsicht hinweise auf "offizielle" quellen (gesetze/vorschriften/usw.) oder auch "inoffizielle" (bücher, webseiten) geben kann, wäre ich dankbar.
wie gesagt, mir geht es nicht um "prozess-munition" oder sowas. (da wäre das ac-forum im übrigen klar der falsche ort!) es geht also ausdrücklich nicht um "rechtsberatung". dies nur als vorsorgliche klarstellung, weil ich diesen thread nicht geclosed bekommen möchte.
als interessierter mündiger bürger möchte ich mich lediglich informieren, wie die diesbezügliche lage der dinge aussieht. muss ja nicht alles stimmen, was ich mir so vorstelle ...

.
danke,
render