• 24.08.2025, 22:20
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

render

God

juristenfrage: "staatsdiener" / dienst am bürger

Dienstag, 20. September 2005, 16:32

moinsen!

wie vielleicht bekannt, habe ich gerade ärger mit dem amt. diese geschichte will ich hier gar nicht weiter ausführen. das geht weiter seinen gang, und staates mühlen mahlen bekantlich langsam ... ;)

aber seit ich mich mit denen streite, mache ich mir verstärkt gedanken, ob entweder die oder ich die rolle und aufgabe staatlicher behörden falsch verstehen. ich bin beileibe kein prozess-hansel, sondern möchte gerne effizient und kooperativ mit den behörden umgehen. das ist mir bisher auch stets (mehr oder weniger zufriedenstellend) gelungen.

also meine frage:
gibt es einschlägige gesetze oder vorschriften, die den umgang von behörden mit bürgern grundsätzlich regeln oder beschreiben? grundgesetz, beamteneid, bundesrecht, landesrecht(nrw), allgemeine diestvorschriften, etc. ?

ich stelle mir was zum thema "dienst für den staat / dienstleistung am bürger" vor, gerne auch was über die pflichten der behörden und behördenmitarbeiter (stichwort: sorgfaltspflicht ... ;)).

falls mir jemand in dieser hinsicht hinweise auf "offizielle" quellen (gesetze/vorschriften/usw.) oder auch "inoffizielle" (bücher, webseiten) geben kann, wäre ich dankbar.

wie gesagt, mir geht es nicht um "prozess-munition" oder sowas. (da wäre das ac-forum im übrigen klar der falsche ort!) es geht also ausdrücklich nicht um "rechtsberatung". dies nur als vorsorgliche klarstellung, weil ich diesen thread nicht geclosed bekommen möchte.

als interessierter mündiger bürger möchte ich mich lediglich informieren, wie die diesbezügliche lage der dinge aussieht. muss ja nicht alles stimmen, was ich mir so vorstelle ... ;) :D.

danke,
render
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

den

Senior Member

Re: juristenfrage: "staatsdiener" / dien

Dienstag, 20. September 2005, 18:52

grundsätzlich ist das,wie du schon sagtest im grundgesetz, im beamtenrechtsrahmengesetz (bundesgesetz) sowie in den beamtengesetzen der länder geregelt. darüberhinaus gibt es auch noch sogenannte verwaltungsrichtlinien, die behördenintern bestimmte vorgänge regeln, aber für den bürger grundsätzlich keine rolle spielen. was in deinem fall noch interessant sein könnte ist das stichwort amtshaftung.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.