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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 21:04

Hallo Gemeinde...

Habe heute von einem Rechtsanwalt / Notar eine Rechnung erhalten, in der er eine Beratungsdienstleistung von Anfang 2001 (!) berechnen will...

Gibt es da eigentlich irgendwelche Fristen ? Ich meine den Spruch "Mord verjährt nie" kennt ja jeder, aber was ist mit solchen Dienstleistungen ? Kann der so einfach nach 4 Jahren damit um die Ecke kommen und Bezahlung innerhalb von 30 Tagen verlangen ? Es geht immerhin um fast 5000,- Euro... :o

MKfies

Senior Member

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 21:06

Hast Du ihn denn in Anspruch genommen???
Wenn ja, musst Du es auch zahlen.
Ist eine Frechheit, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und diese dann nicht zu bezahlen. Das geht finde ich gar nicht.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 21:11

Zitat von »MKfies«

Hast Du ihn denn in Anspruch genommen???
Wenn ja, musst Du es auch zahlen.
Ist eine Frechheit, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und diese dann nicht zu bezahlen. Das geht finde ich gar nicht.


Die Antwort hat ja mal nichts mit der Frage zu tun  ::) ::) Es geht hier um ein rechtliches Thema, keine Glaubens- oder Benehmensfragen... Ich finde es auch eine Frechheit, nach 4 Jahren aus heiterem Himmel mit 5000,- Euro und 30 Tage Zahlungsziel um die Ecke zu kommen...

Die Frage ob die DL in Anspruch genommen wurde lässt sich nicht so einfach beantworten. Es war ein ca. 1-2 stündiges Gespräch bezüglich einer Immobilie. Nun berechnet er die Dienstleistung nach der BRAGO, basierend auf dem "Streitwert" bzw. Verkehrswert der Immobilie (400.000 DM). Ich finde das durchaus zweifelhaft mit einem Stundenlohn von 2500,- Euro zu arbeiten...

Chewy

Moderator

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 21:16

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 21:46

naja chewys link sagt ja schon alles ...
wer zu faul zum klicken sein sollte :
---------
Die Prüfung der Verjährung...

... gehört in die Hände von Rechtsanwälten. Auch wenn das Internet hierzu sehr gute Informationen bietet, so ist die Verjährung eine komplizierte Materie. Sie sollten sich deshalb wegen dieser Thematik an Ihren Rechtsanwalt wenden.

denn

Für zahlreiche Arten wirtschaftlichen Handelns, hat der Gesetzgeber besondere Verjährungsfristen bestimmt und teilweise für die verschiedenen Felder des Waren- und Dienstleistungsverkehrs eigenständige Gesetze erlassen.

------

Ich persönlich glaube, dass das unter die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren fällt, weshalb der Anspruch des Anwalts nichtmehr besteht .. aber ich hab mein Jurastudium nachm 4. Semester abgebrochen, weshalb das auch "gefährliches halbwissen" ist ...

Eumel

God

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 22:15

Mich würde aber auch mal interessieren, warum du die Dienstleistung damals nicht bezahlt hast ...

MfG
"I've always said, the Web is the sum of all human knowledge plus porn.", Ron Gilbert
UltraStar Manager 1.7.2 | Infos zu meinem PC | .o0 DeathSpank 0o.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 22:20

Zitat von »Saiya@Zivi«

Mich würde aber auch mal interessieren, warum du die Dienstleistung damals nicht bezahlt hast ...

MfG


Weil ich damals keine Rechnung bekommen habe ??

Eumel

God

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 22:21

Zitat von »Möppel«



Weil ich damals keine Rechnung bekommen habe ??


Das hat dich nicht stutzig gemacht? Oder wusstest du nicht, dass es um einen derart hohen Betrag ging?

MfG
"I've always said, the Web is the sum of all human knowledge plus porn.", Ron Gilbert
UltraStar Manager 1.7.2 | Infos zu meinem PC | .o0 DeathSpank 0o.

juergen_schelhorn

God

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 22:24

Zitat von »Möppel«

Habe heute von einem Rechtsanwalt


[quote author=Kamelhoecker link=board=4;num=1131476660;start=0#4 date=11/08/05 um 20:46:56]wegen dieser Thematik an Ihren Rechtsanwalt wenden.[/quote]

;D

Blöd oder?

Also du weißt, dass sich die Rechnung, auf das Telefonat bezieht?

MfG
Ripper

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 22:28

Zitat von »Jack«

link=board=4;num=1131476660;start=0#8 date=11/08/05 um 21:24:04]


;D

Blöd oder?

Also du weißt, dass sich die Rechnung, auf das Telefonat bezieht?

MfG
Ripper


Ja, das hat er ja in der Rechnung so aufgeführt. Ich habe damals gedacht weil der unsere Familie schon seit zig Jahren betreut dass dieses Gespräch von einer Stunde oder max. 2 wirklich kostenlos ist. Umso überraschter bin ich nach über 4 Jahren nun über eine derart hohe Rechnung. Wer glaubt er braucht das Geld nun sooo dringend dass er alles versucht was noch zu holen ist irrt, der Mann geht nächstes Jahr in Rente...

MKfies

Senior Member

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 23:00

Na ja. Das Rechtsanwälte gerne mal so 10% vom Streitwert verlangen ist durchaus bekannt. Egal ob telefonisch oder in einer Sietzung.
Und da kann der Anwalt noch so lange der Anwalt der Familie sein. Der lebt auch nicht von Luft und liebe allein.

Würde sagen, Pech gehabt. Da musste wohl blechen.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 23:04

Zitat von »MKfies«

Na ja. Das Rechtsanwälte gerne mal so 10% vom Streitwert verlangen ist durchaus bekannt. Egal ob telefonisch oder in einer Sietzung.
Und da kann der Anwalt noch so lange der Anwalt der Familie sein. Der lebt auch nicht von Luft und liebe allein.

Würde sagen, Pech gehabt. Da musste wohl blechen.


Naja, wenn hier auch die 3 jährige Verjährungsfrist greift wird ja eben NICHT geblecht... Aber da werde ich morgen mal einen Rechtspfleger bei Gericht fragen. Der sollte das wissen...

J_Tuvix

Senior Member

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 23:05

Zitat von »Möppel«


Wer glaubt er braucht das Geld nun sooo dringend dass er alles versucht was noch zu holen ist irrt, der Mann geht nächstes Jahr in Rente...


Für mich sieht das so aus, als ob er bevor er in Rente geht noch sein Konto aufbessern will und es ihm auch nicht groß schadet wenn er ein paar Klienten verliert.
Weiterhin wär es vielleicht klug einen neuen Anwalt zu suchen ;D

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Dienstag, 8. November 2005, 23:08

Zitat von »James«



Für mich sieht das so aus, als ob er bevor er in Rente geht noch sein Konto aufbessern will und es ihm auch nicht groß schadet wenn er ein paar Klienten verliert.
Weiterhin wär es vielleicht klug einen neuen Anwalt zu suchen  ;D


Ich vermute stark, dass er die Kanzlei einem Nachfolger übergibt und nun gerade alle alten Akten "aufräumt"... Und dabei findet er wohl die ein oder andere vergessene Rechnung...

x-stars

God

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Mittwoch, 9. November 2005, 12:18

Zitat von »MKfies«


Und da kann der Anwalt noch so lange der Anwalt der Familie sein. Der lebt auch nicht von Luft und liebe allein.



Ist es nicht sogar so, dass, sobald es "offiziell" wird (also Briefe/Abmahnungen mit dem Anwalts-Briefkopf in der Ecke), der Anwalt auch bei den besten Freunden und/oder der Familie den Standard-Satz verlangen muss? Also das es gesetzlich vorgeschrieben ist?
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

DrStrange

Senior Member

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Mittwoch, 9. November 2005, 12:31

ich dachte immer, dass ein honorar verhandlungssache ist, es sei denn es geht vor gericht...
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Jornada

Senior Member

Re: Verjährung bei Dienstleistung ?!?!

Mittwoch, 9. November 2005, 14:42

Als "theoretisch" müsste jeder Anwalt gleich viel kosten ;D

Wenn er nun so gut ist, dass er sich seine Mandanten aussuchen kann, wird er mehr verlangen.
Sollte es der Nachbar sein, wird er die halbe stunde beratung sicher nicht in Rechnung stellen