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Hannibal-Lecter

God

Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was anderes

Sonntag, 20. November 2005, 11:52

Hallo,
ich habe diesmal ein ganz blödes Problem - viele von Euch werden es sicherlich lächerlich finden oder meine Ansicht nicht teilen, aber ich wüßte gerne, wie es rechtlich aussieht!
Und zwar stößt mich eine Aufschrift auf einem Firmenauto hier in Kassel erheblich ab - der Kerle verziert sein Auto mit in regelmäßigen Abständen wechselnden Folien über die gesamte Fahrzeuglänge, die mit Statements wie "Tötet Kinderschänder", "Stoppt Tierversuche - nehmt Kinderschänder", "Foltert Kinderschänder" und so weiter versehen sind. Versteht mich bitte nicht falsch, wenn es nach mir ginge, würden Kinderschänder in jedem Fall lebenslang weggesperrt und kann gut verstehen, dass man sich das Thema sehr zu Herzen nimmt - aber ich halte es für indiskutabel, dass hier jemand öffentlich zu Handlungen aufruft, die unserem Grundgesetz wiedersprechen. Die Schwelle der "freien Meinungsäußerung" erscheint mir hier jedenfalls überstritten, weil zu einer Straftat aufgerufen wird.

Ich sehe die Karre fast täglich und rege mich jedesmal tierisch darüber auf - kann man da nix machen? Wenn theoretisch eine Anzeige möglich wäre, würde ich die zwar wohl nicht schreiben, aber zumindest mal im Gästebuch seiner Homepage, wo er u.a. auch verbreitet, die Kritiker mögen sich mal bitte nicht auf einen "Rechtsstaat" berufen, den hätten wir ja nur in der Theorie, auf die rechtliche Situation hinweisen - vielleicht verschwinden die Folien dann mal...

Danke für Eure Tipps / Meinung,
Hannibal

Clark

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 12:25

Also, ich weiss ja nicht, aber "tötet Kinderschänder" ist eigentlich eine Aufforderung zum Mord.
Aufjedenfall sollte §130 Abs. 1 StGB erfüllt sein:

Zitat


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

allerdings IANAL.
Im zweifelsfall einfach mal bei der Polizei ne Anzeige aufgeben, am besten auch noch mit nen paar schönen Fotos belegen...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

xx_ElBarto

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 12:38

ich hab das auto noch net gesehen :(

Xardaz

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 12:48

Zitat von »Minusch«

Ich kann mich noch erinner, vor ein paar Jahren, da haben militante Veganer mit Taten gegen Jäger gedroht. Die Polizei hat natürlich nichts unternommen, weil eine Drohung noch keine Strafhandlung an sich darstellt.

Erst als die ersten Jäger mit ihren Hochständen umgefallen sind und es die ersten Verletzten gab, hat die Polizei gehandelt.

So ist es ja leider fast immer. :-(

@Hannibal-Lecter: Ich kann dich gut verstehen und ich würde an deiner Stelle einfach mal bei der Polizei anrufen oder direkt aufkreuzen und nachfragen ohne direkt eine Anzeige zu erheben. Für sowas haben die ja auch Abteilungen.

hausen

Xardaz

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 12:55

Zitat von »Minusch«

Fotos wären vielleicht nicht schlecht. Ich meine nicht hier, sondern für die Polizei. Ansonsten kannst du ja mal die Seite posten, dann können wir sein Gästebuch mit "Lob" überschütten... 8)

Hehe.

Wenn du sowieso Fotos machst, stell sie doch aber bitte auch hier rein. Würde mich ja jetzt doch mal interessieren, wie seine "Werbung" denn genau aussieht.

hausen

crushcoder

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 13:16

Zitat

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

pädophile als "teil der bevölkerung" zu bezeichnen halte ich aber für gewagt.
natürlich, und leider, gehören die zur bevölkerung, aber nicht als gruppe wie angehörige verschiedener religionen, homosexuelle oder oder.
das ist ja keine organisation, sondern es sind straftäter.

die werbung ist aber trotzdem nichts was ich auf deutschen straßen sehen will.
vielleicht hilft da auch der deutsche werberat:
http://www.interverband.com/dbview/owa/a…_home=/werberat
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Hannibal-Lecter

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 13:27

Jupp,
danke für Eure Tipps, werde mal am Montag vorbeifahren, Fotos von dem Auto machen und später bei den grün-weißen Leutchen vorbeigucken.

Für alle, die interessiert, um wen es geht: "Zoohaus Süd" in Kassel, der Laden ist in der Frankfurter Straße kurz vor dem Weinberg!

Gruß Hannibal

crushcoder

God

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Sonntag, 20. November 2005, 13:45

Zitat von »Minusch«

Ich habe jetzt nicht gelesen, was der Werberat so tut, aber trifft das nicht nur auf gewerbliche Werbung zu?

Ich meine, dann könnte man doch jeden, der einen Spruch auf dem Auto hat, der mir nicht gefällt, beim Werberat ankreiden, oder?

Der Fahrzeughalte macht doch keine kommerzielle Werbung, sondern trägt nur den Wahlspruch seiner Ideologie, seines Vereins zur Schau. Und Vereine dürfen m.E. nicht kommerziell sein.

Gruß
Minusch

stimmt schon, der werberat ist nur für gewerbliche werbung zuständig.

das ist in diesem fall bestimmt ein grenzfall, aber da es sich um eine firma handelt die diese sprüche spazieren fährt, und anscheinend auch eine verbindung zum laden über den wagen hergestellt werden kann, könnte das imho dadrunter fallen.

schließlich versucht der werbende kunden zu gewinnen indem er versucht sympathiepunkte zu bekommen, auch wenn die werbung nichts mit den produkten zu tun hat.
so ähnlich wie die aktionen von brauereien bei jedem gekauften kasten geld zu spenden.

ich denke eine anfrage wäre es wert.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

HB89

Full Member

Re: Mal wieder eine Rechtsfrage - mal ganz was and

Montag, 21. November 2005, 09:20

Zitat von »Hannibal-Lecter«

Statements wie "Tötet Kinderschänder", "Stoppt Tierversuche - nehmt Kinderschänder", "Foltert Kinderschänder"

Hm, vielleicht wurde die Person, die den Wagen fährt, früher mißbraucht und versucht so auf seine Hilflosigkeit aufmerksam zu machen. Ich glaube, dass hier ein Psychologe eher weiterhelfen kann als die Polizei.
Sollte es sich aber um eine 'Werbemaßnahme' handeln, gehört diese Person eingesperrt. Wenn irgendjemand "Tötet Juden", "Stoppt Tierversuche - nehmt Schwule" etc. auf seine Auto schreiben würde, wäre der sicher ruck-zuck im Knast.


Zitat von »crushcoder«

pädophile als "teil der bevölkerung" zu bezeichnen halte ich aber für gewagt.
natürlich, und leider, gehören die zur bevölkerung, aber nicht als gruppe wie angehörige verschiedener religionen, homosexuelle oder oder.
das ist ja keine organisation, sondern es sind straftäter.

Es gibt einen Unterschied zwischen Pädophilen und Kinderschändern, siehe dazu auch Wikipedia. Aber das Thema gehört hier nicht her, es endet nämlich immer in erhitzten Köpfen und geschlossenen Threads.