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Zitat von »SpeedCat«
Oh, das war dann wohl die Vorschrift die ich außer Acht gelassen hatte.![]()
Danke!
Zitat von »Minusch«
Das ist ziemlich schwierig, weil der KD ja im Sinne des Kaufhauses handelt. Und im Sinne des Rechtes. Die Polizei wird sich ziemlich querstellen, wenn du dem KD vor den Karren schei**en wolltest.
An deiner Stelle würde ich dem KD die Tasche zeigen, denn dann hat er erst recht nicht in der Hand. So mache ich das auch immer, wenn ich durch eine Schranke laufe und die fängt an zu piepen. Denn es kann nämlich sein, dass an der Kasse ein Sicherheitsetikett vergessen wurde... und wie willst du dem KD weiß machen, dass du mit dem Ding an der Kasse warst? Ja, klar, du hast natürlich den Bon, den musst du ihm aber auch zeigen!
Zitat
Andersherum gibt es ja auch noch die Zutrittskontrolle bei z.B. Fussball spielen. Im Berliner Olympiastadion ist das Mitbringen von Glasbehältern, Waffren und waffenähnlichen Gegenständen untersagt. Jede Tasche und jeder Rucksack soll durchsucht werden. Beim Kauf einer Karte geht man mit dem Veranstalter einen Kontrakt ein, welcher die Hausordnung beinhaltet -> also kein Glas. Weigert man sich nun, seine Tasche sichten zu lassen, verstösst man gegen die Hausordnung, weil die Sichtung Inhalt dieser ist und der Verdacht des weiteren Verstosses wegen Glas o.ä. besteht. Der Kontrakt wird nichtig und du wirst dem Stadion verwiesen und deine Karten verfallen.
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