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SpeedCat

God

Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive &amp

Donnerstag, 24. November 2005, 13:06

Hi zusammen,
also ich muß das hier mal fragen. Aus keinem speziellen Zusammenhang heraus, aber man sieht sowas so oft, grade in der Weihnachtszeit, da hätte ich das doch gerne gewusst.

Darf ein Hausdetektiv oder ein irgendwie gearteter Angestellter eines Kaufhauses o. ä. eine Person bei Verdacht auf Ladendiebstahl festhalten bis zum Eintreffen der Polizei?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhend?

Hausdetektive haben schließlich keinerlei polizeiliche befugnisse, sie dürfen ja nicht mal in eine Tasche reinschauen wenn man es nicht explizit erlaubt!

Mit dem Hausrecht eines jeweiligen Unternehmens kann das wohl nur schwer zu begründen sein, schließlich kann ich beim Betreten eines öffentlich zugänglichen Privatgebäudes nicht dazu verpflichtet werden, mich auch physisch den Angestellten des hauses zu unterwerfen (durch "Festnahme" z.B.)

Meinem verständnis nach müßte es also so sein, daß der arme Hausdetektiv mich nicht am weggehen hindern darf. Zwar darf er mir hinterherlaufen, aber das wars auch. Richtig?

Abwandlung der Geschichte: jemand hat tatsächlich nichts geklaut und wird trotzdem festgehalten. Es fehlt ja dann überhaupt jede Grundlage - ist das dann Freiheitsberaubung?

Bitte keine Moralantworten auspacken, ich möcht nur das gesetzliche wissen. ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Manwe

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 14:06

ah, dazu hab ich auch ne frage ^^

in wie weit gilt das hausrecht überhaupt?
also... ab wann darf der detektiv nichts mehr machen?
wenn ich die ladentür hinter mit gelassen hab?
oder erst nachdem ich x meter vom laden entfernt bin?

Zettih

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 14:35

Bin jetzt auch kein Jurist, aber selbst schon mal (unberechtigterweise) wegen Verdachts auf Ladendiebstahl mit einem Hausverbot belegt worden und habe darufhin etwas herumgelesen. Die Foren-Juristen mögen mich bitte korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe:

Bei bloßem Verdacht auf Ladendiebstahl sieht's schlecht aus für den Detektiv, dann gilt tatsächlich nur das Hausrecht. Danach darf er Dich jederzeit auch ohne ANgabe von Gründen des Hauses verweisen. Wenn Du dann bleibst, ist das Hausfriedensbruch und er darf mit geeigneten Mitteln nachhelfen, um Dich vor die Tür zu bekommen. Festhalten darf er Dich aber IMHO nicht, das wäre wirklich Freiheitsberaubung.

Wenn er aber gesehen hat, wie Du etwas einsteckst und geradewegs auf den Augang zusteuerst - dann hat er keinen Verdacht, sondern Dich auf frischer Tat ertappt. Dann gilt

§127 Strafprozessordnung:
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

So eine "Bürgerfestnahme" darf also jeder (nicht nur Kaufhausdetektive) vornehmen. Und da das mit dem Hausrecht gar nichts mehr zu tun hat, endet das auch nicht in einer bestimmten Entfernung vom Ort des Geschehens (Staatsgrenzen mal ausgenommen ;) )

SpeedCat

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 14:48

Oh, das war dann wohl die Vorschrift die ich außer Acht gelassen hatte. :)

Danke!
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Clark

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 16:10

Zitat von »SpeedCat«

Oh, das war dann wohl die Vorschrift die ich außer Acht gelassen hatte. :)

Danke!

Wobei ein auslösen der Warensicherungsanlage übrigens _kein_ begründeter Verdacht ist (kein auf frischer Tat ertappt).
Sollte man alleine wegen dem Auslösen der Alarmanlage festgehalten werden, so ist das Freiheitsberaubung.
(Zuviele Fehlfunktionen...)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

SpeedCat

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 17:10

Und ich schaffs trotzdem, noch ne Frage zu haben! ;D

Wenn jemand unschuldiges aufgrund eines falschen Verdachtes zu einer Taschensicherung aufgefordert wird, diese aber nicht vornehmen lassen möchte - wie siehts dann aus?

Ich muß ja keinen in meine Tasche schauen lassen. Wenn ich nun aber wirklich nichts geklaut habe, hat ein Kaufhausdetektiv aber auch keine Handhabe gegen mich, richtig? Zumindest theoretisch sollte ich doch dann sagen können "Nein mein Herr, das ist meine Tasche, ich bin unschuldig und gehe jetzt!" und dann auch wirklich gehen.
Wenn ich DANN festgehalten werde bis zum Eintreffen der Polizei, die Beamten dann offiziell feststellen daß ich wirklich unschuldig bin und sich somit herausstellt daß wirklich keine Handhabe gegen mich vorlag - hat sich dann der Kaufhausdetektiv der Freiheitsberaubung schuldig gemacht?

Wenn nicht, gibts anderweitige Dinge die sich der K. dann anlasten lassen muß?
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TheJoker

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 17:43

Ich hätte noch ne Frage.

Meinst Du eigentlich "Evaluation" z.Thema Hausdetektive?
Ansonsten versteh ich das mit "Evolution" nicht so ganz ;D
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

SpeedCat

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 17:43

*gg*
ja, noch ne Frage. ;)

Ich meinte jetzt nich den Fall, wenn etwas gekauft wurde. Sondern einfach den Fall der KD hat sich verguckt, und man ist einfach nur durchs kaufhaus gegangen und hat weder gekauft noch geklaut. Also einfach ein Fehler des KD.

Um die Sache etwas schlüssiger zu machen hat man dann vielleicht noch etwas in der tasche, was man niemandem zeigen möchte. Entweder was versautes, was privates, was wertvolles oder sonstwas.

Das hat in der Situation ja nichts damit zu tun daß ich dem armen KD vor den Koffer schiffen will, sondern einfache und (hoffentlich) nachvollziehbare Gründe. Also ich meine keinesfalls ein mit Absicht herbeigeführtes Missverständnis oder ähnliches.

Und nur BTW: Ich bin nicht in einer solchen Situation und auch niemand den ich kenne. Nur interessiert es mich eben brennend. ;)

/e:

Das Evolution bezieht sich darauf, daß die Frage diesmal ne kniffeligere is als sonst. Nächstes Level quasi. ;D
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Clark

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 18:59

Zitat von »Minusch«



Das ist ziemlich schwierig, weil der KD ja im Sinne des Kaufhauses handelt. Und im Sinne des Rechtes. Die Polizei wird sich ziemlich querstellen, wenn du dem KD vor den Karren schei**en wolltest.

An deiner Stelle würde ich dem KD die Tasche zeigen, denn dann hat er erst recht nicht in der Hand. So mache ich das auch immer, wenn ich durch eine Schranke laufe und die fängt an zu piepen. Denn es kann nämlich sein, dass an der Kasse ein Sicherheitsetikett vergessen wurde... und wie willst du dem KD weiß machen, dass du mit dem Ding an der Kasse warst? Ja, klar, du hast natürlich den Bon, den musst du ihm aber auch zeigen!

Hat den Detektiv nicht zu interessieren.
Entweder er kann mir anderweitig nachweisen (z.B. auf der Kamera gesehen, das ich was eingesteckt habe) oder ich gehe. Wenn er mich trotzdem festhält ist das erstens Körperverletzung, und Zweitens ein Angriff auf mich, gegen den ich mich sehr wohl wehren darf.

Zitat


Andersherum gibt es ja auch noch die Zutrittskontrolle bei z.B. Fussball spielen. Im Berliner Olympiastadion ist das Mitbringen von Glasbehältern, Waffren und waffenähnlichen Gegenständen untersagt. Jede Tasche und jeder Rucksack soll durchsucht werden. Beim Kauf einer Karte geht man mit dem Veranstalter einen Kontrakt ein, welcher die Hausordnung beinhaltet -> also kein Glas. Weigert man sich nun, seine Tasche sichten zu lassen, verstösst man gegen die Hausordnung, weil die Sichtung Inhalt dieser ist und der Verdacht des weiteren Verstosses wegen Glas o.ä. besteht. Der Kontrakt wird nichtig und du wirst dem Stadion verwiesen und deine Karten verfallen.


Hier läuft das aber etwas anders:
Laut Hausrecht dürfen keine Sachen mitgebracht werden, soweit richtig.
Allerdings findet die Kontrolle freiwillig am Eingang statt: Entweder du lässt dich kontrollieren oder du darfst nich aufs Gelände, fertig.
Im Kaufhaus ist das was ganz anderes...
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Jornada

Senior Member

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 19:53

Ich bin selber im Handel und das ist alles eine sehr heikle Sache

Die Detektive sind alle angewiesen, dich im zweifelsfall laufen zu lassen. Das heißt, du wirst nur festgehalten, wenn sich der Kollege Absolut sicher ist.

Bei "glauben" ist da nichts zu machen.


Du kannst dir sicher denken, was passiert wenn wir jemanden fest halten und er tatsächlich nichts hat.
Dann könnten wir den Laden praktisch zu machen.


Mit der taschenkontrolle bei "verdacht" ist das so ne sache. Wird eher selten gemacht und der Detektiv kriecht dir ganz weit in den Hintern rein, wenn da nix drin war ;D

Zettih

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Donnerstag, 24. November 2005, 20:43

Na ja, bei mir ist er damals nicht sehr weit gekrochen.

Ich bin ein wenig unschlüssig im Kaufhaus herumgeschlichen. Das kann schon verdächtig ausgesehen haben, kann ich nachvollziehen. Jedenfalls haben mich zwei Detektive höflich aber bestimmt und leise angesprochen, ob ich ihnen mal folgen könne. Kein Problem, mach' ich. In deren Büro haben sie mir dann den Verdacht erklärt, und den Einblick in meine Tasche erbeten. Kein Thema, hab' ich aufgemacht - war natürlich nix drin was nicht 'reingehört.

Nun dachte ich, dass da "Oh, sorry, schönen Einkauf noch" kommt, es kam aber das Hausverbot. Dann bin ich halt ziemlich perplex abgezogen.

Als die Verblüffung sich gelegt hatte, hab' ich dann einen höflichen, aber sehr deutlich formulierten Brief an die Kundendienstabteilung der Zentrale mit Kopie an die Geschäftsleitung der Filiale geschrieben. Geerntet habe ich dann eine formvollendete schriftliche Entschuldigung und zwei Flaschen Champagner in Geschenkverpackung.

Ein Anwalt im Bekanntenkreis murmelte was von "falsche Anschuldigung, das ist 'ne Straftat, da hätten wir mehr draus machen können", das war's mir aber erstens nicht wert und zweitens bin ich ja nicht angezeigt worden - "falsche Anschuldigung" greift daher IMHO nicht.

Trotzdem macht man sich im Nachhinein so seine Gedanken. In einer vergleichbaren Situation würde ich heute den Detektiven nicht mehr in ihr Büro folgen sondern mit ihnen zusammen das Kundendienstbüro aufsuchen. Da sitzt nämlich jemand, der keine Fangprämie bekommt sondern die Kunden behalten möchte - und der taugt daher einigermaßen als Zeuge. Eine Taschenkontrolle finde ich aber persönlich in Ordnung, solange es nicht in unnütze Schikane ausartet. Geklaut wird schließlich genug.

SpeedCat

God

Re: Juristenfrage Evolution z.Thema Hausdetektive

Freitag, 25. November 2005, 00:57

Okeh, langsam vervollständigt sich mein Bild!

Danke euch allen vielmals! :-* :)

Ich werds nicht drauf anlegen oder ausprobieren, aber wissen wollt ichs trotzdem! Fazit für mich: heikles Thema, wahrscheinlich oft genug ausgetragen auf dem Rücken der Angestellten..... :-/
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