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Frage zu Ebay

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 21:05

Ich habe gerade einen Artikel bei Ebay ersteigert, im Nachhinein ist mir aufgefallen das der Verkäufer mit einem Zweitaccount diese Auktion und bereits mehrere andere hoch geboten hat.
Bei sowas hab ich natürlich keine Lust zu zahlen, kann ich einfach die Zahlung verweigern oder kann mir der Verkäufer da rechtlich was?

mfg Maddin

Re: Frage zu Ebay

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 21:10

Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall noch an eBay wenden zumal die evtl. mittels Log-Dateien vielleicht auch mehr in Erfahrung bringen können.

Zahlen würde ich erstmal nicht sondern den Verkäufer vielleicht damit konfrontieren wenn du dir sehr sicher bist und das auch vernünftig untermauern kannst.

Re: Frage zu Ebay

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 21:17

Eigentlich schon, in mehreren seiner Aktionen bietet jemand mit der noch nie einen Artikel ersteigert hat, so auch in der meinen.
Außerdem bietet er nie zum Schluss sondern nur anfänglich um den Preis in die Höhe zu treiben.

Ziemlich eindeutige Sache.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Frage zu Ebay

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 21:35

Aber nicht zu beweisen, zumindest nicht für Dich. Vorsicht also mit Beschuldigungen, das kann schnell als Boomerang auf Dich zurückkommen (verleumdung...)

Re: Frage zu Ebay

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 21:52

Joa, ich geh mal vorsichtig an die Sache ran. Ich werde den Artikel erstmal abnehmen und ihn dann mit den Fakten konfrontieren. Wenn er pampig wird kann ich immer noch Ebay benachrichtigen!

Re: Frage zu Ebay

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 23:51

Wer einen Betrag X bietet muss sich im Klaren sein, diesen später auch zahlen zu können.

Es steht jedem frei sich an einer Auktion zu beteiligen oder nicht. Deine Chancen da etwas zu erreichen sind praktisch gleich null.

Um was genau geht es überhaupt, um den preislichen Rahmen mal abstecken zu können...?!

Re: Frage zu Ebay

Freitag, 2. Dezember 2005, 00:07

FragMaster.ac.nsn hat Recht.

Wer einen Betrag bietet muss auch bereit sein diesen zu bezahlen. Dies steht aber auch auf der Bestätigungsseite nachdem man ein Gebot eingegeben hat ...

P.S. Außerdem kannst du nicht nachweisen das er es war, wenn es z.b. ein Freund von ihm war ist nix daran falsch auch wenn er den Freund zum "hochtreiben" der Preise angestachelt hat.
MfG Tiak

DUI

Senior Member

Re: Frage zu Ebay

Freitag, 2. Dezember 2005, 00:33

Ja, sehe ich auch so, dass Du den Artikel nun auch abnehmen solltest. Es hat Dich doch keiner gezwungen, mitzubieten...
Aber melden würde ich so einen Verkäufer schon. So kann ebay selber entscheiden, ob die "Beweise" gegen ihn gerechtfertigt sind.

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Frage zu Ebay

Freitag, 2. Dezember 2005, 18:52

das problem :
Wenn der "fakebieter" antwortet, er habe halt die Artikel haben wollen, sie sind ihm aber zu teuer geworden und er hat dann nichtmehr mitgeboten und bisher hatte er an anderen Artikeln noch nicht so das interesse und es ist Zufall, dass die Artikel alle von einem Anbieter sind ...

Naja, Ebay könnte höchstens über IP logs nachvollziehen, ob die Gebote aus dem gleichen Haushalt wie die Einstellung des Artikels kommt .. und selbst das nur, wenn der Kollege schlampig gearbeitet hat ...

Ich würds zahlen und gut ist ..
Oder halt nicht zahlen und ne schlechte Bewertung kassieren ...