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Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 18:27

Ein frostiges AVE in die Runde!

Ich habe bei einem großen Onlineshop ein Gamepad gekauft, was jedoch nach der Reperatur nun immernoch kaputt ist. Da mir meine Zeit insgesamt zu schade ist, um ein weiteres mal eine RMA Sendung zu machen, will ich nun mein Geld zurück. Ich hatte den Artikel vom 16.12 - 23.12.2005 und vom 19.01.2006 bis heute/morgen hier bei mir liegen. Dazwischen liegt der Reperatur-Zeitraum. Nun meine Fragen:

Ich habe ja rein rechnerisch noch 2-3 Tag Widerrufsrecht. Stimmt das oder ist das aufgrund der RMA Sendung hinfällig?

Ist es beim Fernabsatzgesetz auch so, dass man ein halbes Jahr Garantie hat und danach ist a) Beweislastumkehr , aber weiterhin b) bei kaputter Ware Erstattung des Kaufpreises möglich?

Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 18:54

Zitat von »fabelmann«

Ein frostiges AVE in die Runde!

Ich habe bei einem großen Onlineshop ein Gamepad gekauft, was jedoch nach der Reperatur nun immernoch kaputt ist. Da mir meine Zeit insgesamt zu schade ist, um ein weiteres mal eine RMA Sendung zu machen, will ich nun mein Geld zurück. Ich hatte den Artikel vom 16.12 - 23.12.2005



Hier wäre der Zeitraum für die 14 Tage Widerrufsmöglichkeit (bis 30.12.) zu setzen und NICHT

Zitat

und vom 19.01.2006 bis heute/morgen hier bei mir liegen. Dazwischen liegt der Reperatur-Zeitraum. Nun meine Fragen:

Ich habe ja rein rechnerisch noch 2-3 Tag Widerrufsrecht. Stimmt das oder ist das aufgrund der RMA Sendung hinfällig?


... in diesem Zeitpunkt noch.
Eine Rücksendung / Reparatur verlängert die Gewährleistungsansprüche um die Dauer der Reparatur, das Widerrufsrecht nach Verbrauchsgüterkauf ist davon jedoch nicht eingeschlossen. Eine Verlängerung dieser Frist kommt meines Wissens nach nur in Betracht, wenn der Verkäufer wesentliche Informationspflichten verletzt, die für die Entscheidung zur Ausübung des Widerrufsrechts maßgeblich sind.



Zitat

Ist es beim Fernabsatzgesetz auch so, dass man ein halbes Jahr Garantie hat und danach ist a) Beweislastumkehr , aber weiterhin b) bei kaputter Ware Erstattung des Kaufpreises möglich?

Vielen Dank für die Hilfe!


Auch für diese Art von Verträgen gilt die allgemeine Sachmängelhaftung und damit auch die Beweislast beim Verkäufer in den ersten 6 Monaten.

Rückabwicklung des Vertrags ist i.d.R. nach zweimaliger, erfolgloser Nachbesserung möglich.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 19:14

sprich wieder RMA und dann hoffen, dass es entweder mal repariert zurückkommt oder kaputt, so dass ich vom Vetragsschluss zurücktreten kann?

hab mir nochmal die AGB's vom dem shop zu gemüte geführt, in bezug auf die widerrufsrechte des kunden:

Zitat


5. Widerrufsrecht

5.1. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Er hat innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich, per Mail, Fax, Brief oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an den shop.

5.2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

5.3. Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 40,- Euro, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers. Hierfür wurde folgende Regelung getroffen:

5.4. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, CDs,DVDs, CD-ROMs und Videos, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5.5. Geben Sie beim Widerruf schriftlich oder in Textform eine Bankverbindung mit an.

5.6. Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen per Überweisung zurück.

5.7. Abweichend von § 346 Abs.2 Satz 1 Nr.3 BGB hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Wenn Sie unsere Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, sind Sie uns gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, soweit Sie unsere Ware lediglich so geprüft haben, wie Sie es z. B. im Ladengeschäft hätten tun können. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Ware berechtigt uns jedoch zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen können. Sollten Sie also einen Widerruf in Betracht ziehen, beschränken Sie sich möglichst auf eine optische Prüfung und nehmen Sie die Ware nicht regulär in Gebrauch.


ich kenn das halt nur letztens vom saturn, wo sie mir einen artikel umgetauscht haben, bzw ich habe mein geld zurückerhalten, obwohl dieser schon 4 monate alt war, dann jedoch kaputt gegangen ist.

Re: Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 19:25

Zitat von »fabelmann«

ich kenn das halt nur letztens vom saturn, wo sie mir einen artikel umgetauscht haben, bzw ich habe mein geld zurückerhalten, obwohl dieser schon 4 monate alt war, dann jedoch kaputt gegangen ist.



Umtausch hat nichts mit dem Verbrauchsgüterkauf zu tun.

Grundlegend muss ein Händler vor Ort, wenn die Ware nicht defekt ist, diese nicht zurücknehmen.
Dies liegt in seinem Ermessen - wenn er das tut, dann ist er nicht zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet, sondern kann auch einen (u.U. zeitlich befristeten) Gutschein ausstellen.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 19:30

ich will nur mal sicher gehen:

das ding ist jetzt immernoch kaputt, nach der reperatur. die reperatur hat nichts gebracht, die ware ist defekt, hin, kaputto...

es kann sein, dass ich deine worte falsch interpretiere, aber für mich hört sich das gerade an, als ob du davon ausgehst, dass die ware ok ist ( was sie nicht ist).

Re: Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 19:39

Zitat von »fabelmann«

ich will nur mal sicher gehen:

das ding ist jetzt immernoch kaputt, nach der reperatur. die reperatur hat nichts gebracht, die ware ist defekt, hin, kaputto...

es kann sein, dass ich deine worte falsch interpretiere, aber für mich hört sich das gerade an, als ob du davon ausgehst, dass die ware ok ist ( was sie nicht ist).



Nö, wir verstehen uns schon richtig. Du solltest das defekte Gamepad noch einmal nachbessern lassen, bevor du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Selbstverständlich nur, wenn auch diese zweite Nachbesserung erfolglos war.




Das Andere gilt grundsätzlich für Ware, die man vor Ort bei einem Händler kauft - weil viele Leute der Meinung sind, dass der Händler IMMER zurücknehmen MÜSSTE... dem ist aber nicht so. Deswegen auch das nette Wörtchen "Ermessen"... ;)
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Re: Reklamation

Montag, 23. Januar 2006, 22:28

kommt auf den shop an. ich hatte mal ne tv karte bei mindfactory bestellt, die innerhalb kurzer zeit das zweite mal kaputt gegangen is, hab die dann zurückgeschickt und hab fürn selben preis nen netzteil und neuen ram bestellt, so war ich zufrieden, und mindfactory denke ich auch ;)