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x-stars

God

Reparaturfrist setzen?

Sonntag, 12. Februar 2006, 18:50

Hi,

gibt es eigentlich eine Frist, innerhalb derer ein defektes Gerät repariert werden muss?
Zum Hintergrund:
Habe zu Weihnachten einen Samsung Syncmaster 913V geschenkt bekommen. Dieser funktionierte in den ersten zwei Wochen problemlos, danach zeigte er blaue Streifen. Support kontaktiert, nach ein paar Tagen stand der GLS-Mann mit einem Leihgerät (17"-TFT mit absolut schrecklichem Kontrast und ziemlich besch$&/ Farben) vor der Tür, der Defekte wurde eingepackt und mitgenommen.
Dann passierte erst mal gar nichts. Nach zwei Wochen (der Support-Mensch am Telefon hatte von 7-10 Tagen Regelreparaturzeit gesprochen) rief ich noch einmal an, gerade da der Status im Internet nur anzeigte "Gerät abgeholt". Nach Rücksprache mit der Technik wurde mir erzählt, dass noch kein Techniker zugeordnet worden sei.
Eine Woche später wurde der Status dann auf "Ersatzteil im Rückstand" gestellt. Habe daraufhin noch einmal angerufen und es wurde mir erzählt, dass ein neues Panel für den TFT bestellt sei, man wisse aber noch nicht, wann es denn eintreffen würde.

Nun ist es schon 5 Wodchen her, sei ich ihn eingeschickt habe, der Status steht immer noch auf "Ersatzteil im Rückstand".
Gibt es die Möglichkeit, eine Frist zu setzen? Also: Kann ich eine Frist setzen und danach ein Neugerät/Geld zurück verlangen?
Bin mitlerweile ziemlich verärgert, hatte den Samsung auch mit ausgewählt, weil ich dachte im Problemfall einen guten Support zur Stelle zu haben, dem ist aber nun nicht so >:( :'(.

Gruß
Michael
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Reparaturfrist setzen?

Sonntag, 12. Februar 2006, 19:12

afaik kannst du keine frist setzen was die Reperatur angeht.. und auch ein Ersatzgerät bekommt man nicht per gesetz zugesprochen.

Der einzige Trost den ich dir bieten kann, ist, dass deine Gewährleistungs und deine Garantiezeit um genau die Zeit die das Gerät in der Reparatur ist verlängert wird...

derJoe

Senior Member

Re: Reparaturfrist setzen?

Sonntag, 12. Februar 2006, 20:46

Zitat

Die Rechte, die sich aus der Mängelhaftung ergeben, sind:
  • ein Anspruch auf Nacherfüllung nach Wahl des Käufers, also
    • Lieferung einer neuen Sache oder
    • Reparatur der gelieferten Sache (Nachbesserung)

  • wenn nicht innerhalb einer vom Käufer gesetzen Frist erfolgreich nacherfüllt wurde:
    • Rücktritt vom Kaufvertrag oder
    • Minderung des Kaufpreises.

Quelle: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Insbesondere "[...]innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist[...]".

Gruß

derJoe

x-stars

God

Re: Reparaturfrist setzen?

Sonntag, 12. Februar 2006, 21:02

Zitat von »derJoe«


Quelle: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Insbesondere "[...]innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist[...]".

Gruß

derJoe


Das Problem ist aber:
Amazon hat korrekt geliefert und der TFT funktionierte zuerst auch einwandfrei. Nachdem er defekt war, hab ich mich direkt an Samsung gewendet, da er als Garantie-gebender Hersteller eh der Ansprechpartner ist - mit Samsung habe ich aber so gesehen keinen Kaufvertrag, von dem ich zurücktreten könnte :-/.


Edit: Ich werde morgen mal eine Mail mit Frist an Samsung schreiben, vielleicht ergibt sich da ja was ::). Danke jedenfalls für deine Hilfe :).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."