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steff79

God

MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 20:06

Hallo...

... ich habe ein kleines Problem: Ich habe einen Gewerbeschein. Die Anmeldung hat mich damals 40DM gekostet (vielleicht hilft das weiter festzulegen, was für eine Gewerbeart das sein kann). Jedenfalls weiß ich, dass ich *keine* Mehrwertsteuer ausweisen darf.

Jetzt bin ich in der Situation, eine Rechnung austellen zu müssen. In der Bestellung steht (Achtung, Fantasiebetrag): "Gesamtwert ohne Mwst. 1000 Euro."

Wenn ich jetzt die Rechnung schreibe... steht dann unten drunter sowas wie "alle Preise sind inkl. 16% Mwst." oder darf ich die Mehrwertsteuer gar nicht erwähnen (ich weiß nur, dass ich keinen Nettobetrag ausrechen und dann +16% schreiben und das ganze unten zusammenrechnen darf). Muss ich dem Kunden jetzt einen Rechnung über 1160 Euro ausstellen, weil 1000 Euro nur ohne Mwst ist oder schreib ich 1000 Euro und erwähne die Mwst in der Rechnung gar nicht? Ich komm damit immer durcheinander und hab keinen Plan. Wäre toll, wenn sie hier jemand mit diesem Kleingewerbe auskennen würde und mal Licht ins Dunkel bringt.

Vielen Dank im voraus.

Silly

Senior Member

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 20:17

Du darfst die MwSt gar nicht erwähnen, auch "alle Preise inkl." darfst du nicht schreiben. Weise deinen Käufer am besten darauf hin, dass er die Rechnung beim Finanzamt nicht angeben kann.
Reality is almost always wrong!

steff79

God

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 20:23

Hmm? Das der Kunde die Rechnung bei Finanzamt nicht angeben kann ist mir neu... und wo ist dann der Sinn einer Rechnung? Bist Du Dir da sicher?

Itsme

Senior Member

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 20:28

Was die Gewerbeanmeldung gekostet hat hat erstmal keinen Einfluss auf die Gewerbeart, das ist imho bei allen gleich. Wenn aber auf dich die Kleinunternehmerregelung (<17500 Eur Jahresumsatz) zutrifft dann schreibst ne Rechnung über 1000 Eur und hängst unten am besten noch eine Klausel wie:
"Diese Rechnung enthält gemäß § 19 UstG keine Umsatzsteuer und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug."
an

Silly

Senior Member

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 20:31

So wie es Its me geschrieben hat, hab ich es gemeint.

Vorsteuerabzug ist ja auch nur für Gewerbetreibende interessant.
Reality is almost always wrong!

LeifTech

God

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 20:53

jo itsme hats mal voll erfasst ;)

und ja jede firma springt dir aufn buckel wenn du sowas abgibst :X

Itsme

Senior Member

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 21:47

Zitat von »notgnixeL«

und ja jede firma springt dir aufn buckel wenn du sowas abgibst :X

Ich wüsst in dem Fall nicht wieso. Immerhin wurde ja laut seinem Beispiel ein Nettobetrag bei der Bestellung ausgemacht. Ob er jetzt ne Rechnung über 1000 Eur ohne Vorsteuerabzugsrecht, oder eine über 1160 Eur von der die Firma dann wieder 160 rückerstattet ausstellt dürfte der Firma doch ziemlich egal sein.

steff79

God

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Dienstag, 7. März 2006, 22:02

Seh ich genauso. Ich denke nicht, dass ich mich schämen/entschuldigen/was auch immer muss, weil ich "nur" ein Kleingewerbe habe.

@Its me...
Danke für Deine Antwort. Das ist genau das, was ich gesucht habe!

LeifTech

God

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Mittwoch, 8. März 2006, 07:32

nein du musst dich nich schaemen oder sonstiges :X
das prob is nur das die rechnung nich steuerabzugsfaehig ist.
bedeutet die koennen die steuer nich rausziehen... viele firmen moegen das nich weils dann direkt ans netto kapital geht!

realsmiley

Senior Member

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Mittwoch, 8. März 2006, 10:11

du kannst von einem nettobetrag nie eine "steuer rausziehen".. ;)

ist für eine firma also so wurst wie lang :)

steff79

God

Re: MwSt bei Gewerbescheinen

Mittwoch, 8. März 2006, 10:48

Naja... ob die das mögen oder nicht, ist mir eigentlich relativ egal. Ich will nur, dass meine Rechnung später hieb- und stichfest ist. Und wenn die damit ein Problem haben sollten... müssen sie trotzdem zahlen!