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LordHelmchen

Senior Member

Novelle Urheberrecht

Sonntag, 26. März 2006, 00:27

Nachdem hier kürzlich ein Thread mit dem Hinweis auf das Urheberrecht geschlossen wurde, hier mal ein Link zu den relevanten Informationen: [url=http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/8480c5b9598b837d48a21d738f575476,55a304092d09/5n.html] Klick mich für die legale Kopie[/url]

Man beachte, dass im FAQ mal eben alle Tauschbörsen für illegal erklärt werden :o

Zitat:"Diese Klarstellung erfasst gezielt illegale Tauschbörsen im Internet wie etwa KaZaA, Bittorrent, Emule etc."

Ich würde mir da für meine Steuergelder doch etwas mehr Sorgfalt wünschen, denn das steht so sicher nicht im Gesetz ::)

Die private Kopie von Werken ohne wirksamen Kopierschutz bleibt nach wie vor legal, wenn sie aus einer legalen Quelle kommen. Eine legale Quelle kann Vaters CD Sammlung sein oder auch der CD Verleih um die Ecke.

Interessant ist noch der Absatz über die Wirksamkeit eine Kopierschutzes, ein Punkt der ja oft diskuttiert wird. Hier sagt selbst das BMJ, dass ein Kopierschutz der z.B. unter Linux nicht funktioniert auch nicht wirksam ist. Ob die Kopie dann wohl nur für den Linux User legal ist und der Windows User sich strafbar macht?

buekka

Senior Member

Re: Novelle Urheberrecht

Sonntag, 26. März 2006, 00:32

Zitat von »Erklärbär«

Die private Kopie von Werken ohne wirksamen Kopierschutz bleibt nach wie vor legal, wenn sie aus einer legalen Quelle kommen. Eine legale Quelle kann Vaters CD Sammlung sein oder auch der CD Verleih um die Ecke.

Interessant ist noch der Absatz über die Wirksamkeit eine Kopierschutzes, ein Punkt der ja oft diskuttiert wird. Hier sagt selbst das BMJ, dass ein Kopierschutz der z.B. unter Linux nicht funktioniert auch nicht wirksam ist. Ob die Kopie dann wohl nur für den Linux User legal ist und der Windows User sich strafbar macht?

anmerkung:
wenn man es genau betrachtet, gibt es bisher keinen wirklich wirksamen kopierschutz. selbst starforce 3 lässt sich umgehen. das einzige problem dabei: nicht der user bestimmt, ob ein kopierschutz wirksam ist, sondern der gesetzgeber.
meiner meinung nach ist ein kopierschutz nur dann wirksam, wenn er weder umgangen, noch geknackt werden kann..

LordHelmchen

Senior Member

Re: Novelle Urheberrecht

Sonntag, 26. März 2006, 01:02

Zitat von »buekka«


anmerkung:
wenn man es genau betrachtet, gibt es bisher keinen wirklich wirksamen kopierschutz. selbst starforce 3 lässt sich umgehen. das einzige problem dabei: nicht der user bestimmt, ob ein kopierschutz wirksam ist, sondern der gesetzgeber.
meiner meinung nach ist ein kopierschutz nur dann wirksam, wenn er weder umgangen, noch geknackt werden kann..


Soweit ich weiss ist doch Starforce für den Schutz von Software gedacht. Gerade auf diesen Punkt wird doch in dem FAQ eingegangen.

Zitat: "Eine Privatkopie von Computerprogrammen gibt es nicht. Bei Computerprogrammen ist gemäß § 69d Abs. 2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie erlaubt. Diese darf nur durch die Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, erstellt werden und muss für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein. Die Regelung der Privatkopie (§ 53 UrhG) gilt somit nicht für Computerprogramme, Betriebssysteme oder Spiele."

Für Software ist es also vollkommen egal, ob ein Kopierschutz vorhanden oder wirksam ist, da hier nur ein Backup aber keine Kopie für Dritte erlaubt ist.

Grundsätzlich heisst es, es dürfen auf dem vorhandene System keine Programme zur gezielten Umgehung eines Kopierschutzes eingesetzt werden. Eigentlich relativ eindeutig geregelt, aber ein gewisser Interpreationsspieltraum bleibt wohl immer.