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Luk-#+

Full Member

Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 13:11

wenn ich etwas im Internet bestelle, wann beginnt dann die 2-wöchige Rückgabefrist?

Wenn ich die Bestellung angeschickt habe?
Wenn ich bezahlt habe?
Wenn ich die Ware per Post erhalten habe?

NikoMo

NikoMod

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 13:31

sobald du die ware prüfen kannst = sobald du das paket entgegengenommen hast.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

FUNKMAN

God

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 14:07

Zitat von »NikoMo«

sobald du die ware prüfen kannst = sobald du das paket entgegengenommen hast.



Der Wortlaut in den meisten AGBs lautet: "Die 14-Tage-Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde die Ware in Händen hält und einer allgemeinen Funktionsprüfung unterziehen kann."

Einige Shops legen den Beginn der Frist jedoch bereits auf das "Verlassen der Ware aus unserem Hause", so dass du effektiv weniger Zeit zur Überprüfung hast.



Zur Wahrung der Frist genügt, wenn du rechtzeitig den Widerruf schriftlich erklärst (also auch per Email möglich), oder die Ware an den Shop zurückschickst. Regelungen bzgl. der Portokosten für die Rücknahme sind folgende: Sollte die Ware unter 40€ kosten, so hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen - darüber übernimmt diesen Part der Händler.




Sofern du die Ware auch nur im geringsten beschädigst, bist du im Falle des Widerrufs dazu verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Man kann dir nichts vorwerfen, wenn du lediglich den Karton öffnest und diesen dann nachher im Fall des Widerrufs nur wieder verschließen, aber zB nicht mehr wie im Anlieferfall original mit Folie verschweißen kannst. Solltest du aber irgendwelche Spuren am Gerät, die über einen allgemeinen Funktionstest hinausgehen, hinterlassen, musst du damit rechnen, dass die Rückzahlung des Kaufpreises entsprechend gekürzt wird.


Genaues Nachlesen in den AGBs macht diesen ganzen Thread hier überflüssig, weil es jeweils eine Einzelfallsache ist. Und lesen kannst du doch noch, oder? ;)





EDIT: Fokue = Folie... aber die Stuchbaben liegen auch immer sooo dicht nebeneinander... ;) ;D
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Luk-#+

Full Member

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 14:28

was sagt ihr dann HIER zu Punkt §5.1?

Zitat

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.


was ist nun? Aus diesen AGBs kann ich keine eindeutige Regelung erkennen

FUNKMAN

God

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 16:48

Da hier ein eindeutiger Zeitpunkt nicht angegeben wird, gilt die gesetzliche Regelung für Widerrufsfristen gem. § 312d Abs. 2 BGB.



§ 312d BGB
(2) Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger ...




Der Händler hätte dies mit aufführen müssen - da er das nicht tut, greifen die gesetzlichen Regelungen.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

b0nez

God

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 16:57

she ich anders.
bei jedem shop musst du ein häkchen machen, das du die agb anerkennst. damit fangen deine zwei wochen an. da du ja die belehrung gelsen hast und mit deinem haken dein einverständnis gegeben hast.

mfg b0nez
:rolleyes:

x-stars

God

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 17:14

Zitat von »b0nez«

she ich anders.
bei jedem shop musst du ein häkchen machen, das du die agb anerkennst. damit fangen deine zwei wochen an. da du ja die belehrung gelsen hast und mit deinem haken dein einverständnis gegeben hast.

mfg b0nez



Schon, seh ich auch so. Abe rim Fall des Falles hätte der Shop vor Gericht wenig Chancen, so etwas durchzusetzen, da die Klausuel gegen die gesetzlichen Mindestvorgaben verstößt (Funkman hat es ja zitiert: "nicht vor EIngang der Ware beim Empfänger" - kin die AGBs kannst du viel reinschreiben und die Zustimmung vom Käufer dazu erzwingen, nur ob die Klausueln gültig sind, ist etwas anderes ::)).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

FUNKMAN

God

Re: Onlineshop: 14 Tage Rückgaberecht

Montag, 3. April 2006, 17:20

Zitat von »b0nez«

she ich anders.
bei jedem shop musst du ein häkchen machen, das du die agb anerkennst. damit fangen deine zwei wochen an. da du ja die belehrung gelsen hast und mit deinem haken dein einverständnis gegeben hast.

mfg b0nez



Wenn jeder Händler so leicht die gesetzlichen Bestimmungen umgehen könnte, würde jeder gewerbliche Anbieter dies tun.


So dumm ist der Gesetzgeber nicht - eine Prüfung der AGB dieses Shops würde nach §§ 305ff. BGB zumindest diese eine Klausel bzgl. der Widerrufsfrist unwirksam machen und die gesetzliche Regelung greifen lassen.







Also wären wir dann wieder da, was ich oben schon erklärt, der Einfachheit halber aber nicht nochmals so deutlich wie hier aufgeführt habe.
Oder willst du jetzt auch noch eine vollständige Prüfung der AGBs dieses Shops nach Einbeziehung (§ 305) mit Inhaltskontrolle (§ 307 iVm §§309, 308BGB) von mir haben? ;) :P ;) ;D ;)
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D