sobald du die ware prüfen kannst = sobald du das paket entgegengenommen hast.
Der Wortlaut in den meisten AGBs lautet: "Die 14-Tage-Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde die Ware in Händen hält und einer allgemeinen Funktionsprüfung unterziehen kann."
Einige Shops legen den Beginn der Frist jedoch bereits auf das "Verlassen der Ware aus unserem Hause", so dass du effektiv weniger Zeit zur Überprüfung hast.
Zur Wahrung der Frist genügt, wenn du rechtzeitig den Widerruf schriftlich erklärst (also auch per Email möglich), oder die Ware an den Shop zurückschickst. Regelungen bzgl. der Portokosten für die Rücknahme sind folgende: Sollte die Ware unter 40€ kosten, so hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen - darüber übernimmt diesen Part der Händler.
Sofern du die Ware auch nur im geringsten beschädigst, bist du im Falle des Widerrufs dazu verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Man kann dir nichts vorwerfen, wenn du lediglich den Karton öffnest und diesen dann nachher im Fall des Widerrufs nur wieder verschließen, aber zB nicht mehr wie im Anlieferfall original mit Folie verschweißen kannst. Solltest du aber irgendwelche Spuren am Gerät, die über einen allgemeinen Funktionstest hinausgehen, hinterlassen, musst du damit rechnen, dass die Rückzahlung des Kaufpreises entsprechend gekürzt wird.
Genaues Nachlesen in den AGBs macht diesen ganzen Thread hier überflüssig, weil es jeweils eine Einzelfallsache ist. Und lesen kannst du doch noch, oder?
EDIT: Fokue = Folie... aber die Stuchbaben liegen auch immer sooo dicht nebeneinander...

;D