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SpeedCat

God

Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Samstag, 8. April 2006, 21:01

Hi,

hab ein Problem. Und zwar meine ich, ich hätte mal in irgendnem Verbraucherschutzmagazin gesehen, daß man gekaufte Waren auch trotz geöffneter bzw. beschädigter Verpackung noch umtauschen darf. Mir spukt im Kopf herum, daß es dazu ein Gesetz gegeben hat...

Nur find ichs nicht. Weiß da vielleicht jemand mehr und kann mir ne Quelle verraten?

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Itsme

Senior Member

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Samstag, 8. April 2006, 22:33

geht's um CDs, also irgendwas was du hättest vervielfältigen können?
Wenn nein, dann gesteht dir das Fernabsatzgesetz eine Prüfung zu, wie du sie im Laden vornehmen hättest können. Wenn man dazu die Verpackung öffnen/zerstören muss, dann steht dir das zu.

SpeedCat

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Samstag, 8. April 2006, 22:52

hmmm....

Also keine Datenträger, "normales" Zeugs.
Es geht auch nicht um Fernabsatz sondern um Direktverkauf.

Speziell hatte mir mein Yamaha-Händler gesagt, daß er Ersatzteile nicht zurücknehmen könnte, wenn nur auf dem Etikett ein Kugelschreiberstrich wäre, geschweige denn die verpackung offen.

Da ich die Teile aber erst am Mopped anhalten wollte um die Paßform zu vergleichen, war ich natürlich in einer Zwickmühle... Kaufste die Katze im Sack und mußt damit rechnen daß es nicht klappt oder lässte et kauputt...?
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Stefan_K.

Moderator

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Samstag, 8. April 2006, 23:06

Hi,

er ist im normalen Handel gar nicht verpflichtet etwas umzutauschen. ;-)

Das ist reine Kulanz. Oder eben nicht.

So zumindest mein Kenntnisstand. Wenn dem nicht so ist würde ich mich über Links zu den Gestzestexten freuen.

Gruß

Stefan

CyberXY

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 11:15

du könntest ja mit dem Moped beim händler vorbeifahren , ihm das zeigen und fragen ob er sicher ist dass das das richtige ersatzteil ist dass du da kaufen willst :-/

Bluefake

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 12:01

http://www.verbraucherschutz-forum.de/


und das hier klingt auch ganz interessant: http://www.pcwelt.de/forum/archive/index.php/t-131862.html
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

x-stars

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 14:00

Zitat von »Norman«

http://www.pcwelt.de/forum/archive/index.php/t-131862.html
[/url]

Das ließt sich ja mal wieder besonders lustig, ein Hobby-Experte, der gleich mit Paragraphen um sich schmeiß0t und dazu ein Horde *ichnennsiemalkiddies*, die dem beipflichtet und sich berufen fühlt, die Firma in Grund und Boden zu argumentieren :P.

Egal ob die Verpackung dazugehört oder nicht: Das 14-Tage-Widerrufsrecht bezieht sich, wie der Shop geschrieben hat, auf ein Testen, wie es im Laden möglich gewesen wäre, der Laden hätte es also überhaupt nicht zurücknehmen müssen und ledioglich 5 Euro ist auh sehr kulant (so seh ich das ::)).

Aber das passt ja nun leider überhaupt nicht zur Situation hier, da im Laden gekauft :-X ;D.

@Topic: Hat der Händler denn gesagt, das Ersatzteil müsse passen? Dann hast du es ja auf seine Aussage hin gekauft und er müsste es zurücknehmen :-/. (Abgesehen davon: Hat er auch eine Werkstatt? Dann sollte ihn die Verpackung doch nicht stören: Das Teil ist neu und quasi unbenutzt, also kann er es beim nächsten Kunden direkt vebrauen, glaubst, der Kunde fragt dann nach der Originalverpackung, wenn er sein Teil aus der Werkstatt holt? :)).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

SpeedCat

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 15:27

Im Einzelnen ging es bei mir um ein 19 Jahre altes Ersatzteil für eine alte Yamaha. Dieses Ersatzteil wurde aber durch Modellpflege mehrere Male umgeschlüsselt und hat dabei auch ein neues Design bekommen - aus dem heraus man die Paßform an der alten Verwendungsstelle leider nicht mehr beurteilen konnte.

Ich mußte also notgedrungen um zu sehen ob ich das Teil benutzen kann es aus der Packung nehmen. Und DAS hätte ich nach Aussage des Händlers nicht gedurft, weil Yamaha das Teil sonst nicht zurcknimmt.

Auch wenn der Händler ne Werkstatt hat, interessiert mich in diesem Fall NUR die Gesetzeslage. Wie hätte ich ein Teil zurückgeben können, wenn es wider Erwarten NICHT passt? Das ganze interessiert mich daher, daß ich nicht aus umgeschlüsselten Ersatzteilen ein halbes Motorrad neu bauen möchte, nur weil nichts neues und altes zusammenpasst und ich nix umtauschen darf.
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den

Senior Member

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 15:54

der händler ist nicht verpflichtet das teil zurückzunehmen, wenn du es im laden gekauft hast. ein umtausch erfolgt zwar dennoch häufig, jedoch nur aus reiner kulanz, eine gesetzliche verpflichtung besteht nicht.

anders, wenn du im internet bestellst, dann hast du ein vierzehntägliches widerrufsrecht. grund: früher das fernabsatzgesetz, jetzt in § 312d bgb geregelt.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Bluefake

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 16:34

Zitat von »den«

der händler ist nicht verpflichtet das teil zurückzunehmen, wenn du es im laden gekauft hast. ein umtausch erfolgt zwar dennoch häufig, jedoch nur aus reiner kulanz, eine gesetzliche verpflichtung besteht nicht.

Kommt auf die Umstände an, wenn Speedy bei Vertragsschluss im Irrtum war (§119 BGB). Ist aber ein Strohhalm.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

SpeedCat

God

Re: Suche Gesetz f. Umtausch ohne Verpackung

Sonntag, 9. April 2006, 17:07

Hmm...

ich hätt schwörn können da mal was gehört zu haben, vielleicht hab ich mich auch einfach mit dem Fernabsatzgesetz vertan, und dessen Anwendung ist natürlich klar.

Ich danke euch trotzdem für die ganzen Hilfen! :)

(Werd ich ab jetzt eben mit allen siffigen Motorteilen da antraben und denen zum Vergleich auf die Theke klatschen... ;D)
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