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Zitat
Gute Nachrichten...
Mittlerweile hab ich einen Anwalt eingeschaltet, allerdings blieb die erste Mahnung ohne Erfolg...ich warte immernoch auf ein Ersatz Netzteil....
Leider fand CC doch einen kleines Manko, ich war in den Mails etwas undfreundlich, zudem versuchen sie mir anzuhängen das kabel absichtlich und total bewusst kaputt gemacht zu haben...
Warum ich nun immernoch kein Ersatz hab - weiß Gott...schaun mer mal...
Was CC allerdings wohl nicht erklären konnte, wieso noch Zahlreiche andere Kunden auf ihre Ware warten...
Hierzu bitte morgen mittag um 12:30 CT TV !
http://www.heise.de/ct/tv/
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Drohkulisse
Wie ein eBay-Händler seine Kunden einschüchtert
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Zudem die kommende CT Ausgabe 12/2006, auch da wird es das Thema von Vorsicht:Kunde sein....
greetz
Zitat
scars2 27.04.06 um 20:09:21 MESZ
Sollte bis zum Mittwoch, den 3. Mai 2006 keine Reaktion erfolgen, weder eintreffen des Pakets, noch
rückbuchung des Geldes erfolgt Antrag auf Käuferschutz
scars2 24.04.06 um 16:09:06 MESZ
Traurig, so etwas, ein Gutachter bringt derweil auch nichts mehr, da ich bis zum jetzigen Zeitpunkt
nicht mehr nachvollziehen kann, was alles in der zwischenzeit bei ihnen geschehen ist
Anfragen wie
folgende sind ja auch weder zumutbar noch zuordbar, und entschuldigt bitte meinen rauhen ton, aber
nach 3 wochen wird man eben ungeduldig)
"krieg ich mein angeblich intaktes netzteil eigentlich
irgendwann mal noch ?" im anhang die komplette history der vorigen mails
Geld zurück noch möglich?
comp-creation 24.04.06 um 15:45:19 MESZ
Auf E-Mails, die in irgendeiner Art und Weise zumutbar und zuordbar sind, wir stets geantwortet.
Der
Artikel wurde wie bereits beschrieben in unserer Technik überprüft. Sollten Zweifel bestehen, kann
gerne ein entsprechender unparteiischer Gutachter zu Rate gezogen werden. Die Kosten würden wir
entsprechend weitergeben.
scars2 23.04.06 um 17:51:53 MESZ
Auch auf meine Emails wird seitens Comp-Creation nicht mehr reagiert, erst nachdem ich die Unstimmigkeit
hier gemeldet habe erfolgt eine Reaktion.
scars2 23.04.06 um 17:50:58 MESZ
Ich habe den Händler ausdrücklich darauf hingewießen das die Verbindung bestand!
Auch trotz des
eingedrückten Pins bestand Kontakt (ich habe es mit meinem Durchgansprüfer (M-345 pro) getestet.
Zudem
lag auf dem Kabel neben an das selbe potiental, folglich kam der kontakt auf jeden fall zustande !
(siehe ATX Standard)
Nun warte ich seit 3 Wochen auf das angeblich reparierte und nachbezahlte
Netzteil.
comp-creation 23.04.06 um 17:21:05 MESZ
so dass eine reguläre Verbindung nicht besteht - und der Kunde hat dies sogar auch noch bemerkt.
Der
Kunde wird nicht einmal für die Überprüfung durch die Technik im Hause zur Kasse gebeten (bei einem
Stundenlohn von inzwischen über 60,- EUR), sondern es wird ihm ein neues Kabel angeboten und natürlich
der Versand in Rechnung gestellt.
- und da teilt der Kunde doch tatsächlich auch noch mit, die
Komponente sei defekt gewesen und die Überprüfung sei überflüssig gewesen.
comp-creation 23.04.06 um 17:17:51 MESZ
Man stelle sich einmal vor:
Der Kunde bekommt ein Produkt, welches vor der Auslieferung auf Funktion
geprüft wurde.
Der Kunde verzeichnet ein Problem und bekommt zahlreiche E-Mails zur Hilfestellung,
unter anderem wird er ausdrücklich aufgefordert, die Kabelverbindung zu überprüfen. Entsprechende
Fehler schließt er aus.
Der Kunde sendet das Produkt ein, bei dem er die Kabelverbindung durch das
Zusammenstecken unter Krafteinwirkung an einer Stelle aus der Verankerung gedrückt hat,
scars2 21.04.06 um 23:09:38 MESZ
Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Lüfterlos: Versorgung ATX , EPIA/Celeron-M mit 90W, neu (#6852700813)
Zahlungsmethode: Überweisung
Zahlungsdatum: 05. Mrz. 2006
Weitere Informationen: Artikel war defintiv defekt => zurückgesendet => rechnung für überflüssige prüfung in rechnung gestellt
bekommen => am 01.04.2006 bezahlt => bis jetzt kein ersatz gerät bekommen
Zitat von »Benny«
"Sie haben 24 Stunden, die falsche Bewertung zurückzunehmen, danach werden wir die Sache juristisch verfolgen und das Produkt entsprechend verwerten."
Zitat
Der Ablauf ist nun ganz einfach.
Sie werden eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten und bekommen
dann Gelegenheit, vor Gericht folgende öffentlich behauptete Punkte nachzuweisen:
1) der intakte
Wandler war dann doch irgendwie defekt
2) Sie haben für den heilen Wandler Gelder an uns geleistet
3)
dies haben Sie vor 4 Wochen getan
Sofern Sie dies nicht können, zahlen Sie die Verfahrenskosten
(ca. 4500,- EUR ohne das Gutachten und Zeugenaussagen) sowie den anfallenden Schadensersatz.
Zitat von »Shoggy«
Ich sehe darin nichts weiter als eine leere Drohung. Du könntest ja mal Kontakt zu den anderen eBay-Usern aufnehmen, die ebenfalls schon negative Bewertungen abgegeben haben. Es würde mich nicht wundern wenn die als Reaktion exakt den gleichen Droh-Satz erhalten haben
Zitat
42 Bewertungen einvernehmlich zurückgenommen
Zitat von »-egoist-«
Ich selbst würde da in diesem Fall wohl auch den Anwalt einschalten. Immerhin hast Du nun ~100€ bezahlt für nichts.
Zitat von »Benny«
Zitat von »Tom«
Knapp 90 Euro (Stand 1.5.06, 13:00 Uhr) für einen von den kleinen Morex-Wandlern ist schon eine interessante Gewinnspanne
mfg, Thomas
Edit: Das war Travla und nicht Morex - iss aber egal.
http://206.14.132.88/products/PowerSuppl…R/C4/DC-C4.html
Endkunden-Preis in Deutschland: 53.-
Zitat
scars2 01.05.06 um 14:41:52 MESZ
Seit der Nachzahlung, sind mittlerweile 30 Tage vergangen! und erzählen sie mir bitte nicht, dass
eine NAchzahlung 30 Tage dauert !
comp-creation 01.05.06 um 14:31:14 MESZ
Sie werden kaum annehmen werden, dass Ihre Beträge am gleichen Tage verbucht werden ... und selbst
falls Sie das annehmen, hätten Sie sich zuvor informieren müssen. Aus diesem Grunde erfolgen die
Warnungen von eBay vor der Abgabe falscher öffentlicher Äußerungen.
Uns gegenüber brauchen Sie
prinzipiell keine Stellung zu nehmen.
scars2 01.05.06 um 11:13:16 MESZ
1) 31.03.
31.03.06
SDIREKT-UEBERWEISUNG
COMP-CREATION
KUNDENNUMMER HAB ICH NICHT
RECHNUNG LAG
DEM PAKET BEI
-18,90 EUR
Eine Stellungnahme zu den vorwürfen wird später erfolgen.
Zitat
comp-creation 01.05.06 um 17:21:11 MESZ
Dass Ihre Zahlung an uns vor 30 Tagen eingegangen ist, dürfen SIe dann im Rahmen des Verfahrens
ebenfalls nachweisen, ist ja nicht weiter schwierig. Da die Überweisung offensichtlich an einem Freitag
erfolgt ist ... macht das schließlich für Sie auch irgendwie Sinn.
Ist aber nur ein Punkt unter
mehreren. Ich würde sagen, wir beenden die Diskussion an dieser Stelle und Sie wenden sich an einen
Anwalt Ihres Vertrauens, der Ihnen weitere Ratschläge geben kann.
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