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KingofBohmte

Senior Member

Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 00:19

Nabend Community,

es geht mal wieder um was Rechtliches, wo ich Eure Hilfe brauche.
Vor nen paar Minuten bekam ich nen Anruf von einer ziemlich guten Freundin von mir, die ziemlich aufgelöst war. Vor zirka sechs Wochen ist sie mehr oder minder freiwillig bei ihren Eltern ausgezogen, weil es dort extrem viele Probleme gab, seitdem sie ihre Ausbildung angefangen hat, und zu ihrem Freund gezogen. Beide wohnen bei der leiblichen Mutter und dem Stiefvater von ihm im Haus in einer Einliegerwohnung im Keller. In der letzten Woche haben beide "Parteien", also sie und ihr Freund sowie seine Eltern, darüber geredet, ob sie nicht in die zweite vollwertige Wohnung im Obergeschoss des Elternhauses mit Mietvertrag ziehen möchten. Die Frage blieb offen, weil das Verhältnis von Mietpreis und Wohnungszustand absolut nicht stimme, da die Wohnung renovierungsbedürftig sei. Nebenbei suchten sie und ihr Freund bereits selbständig nach weiteren Wohnungen.
Nun kams zum Eklat, der Stiefvater meinte heute, dass er die beiden zum 15.06. rauswerfen würde. Nun machen sich beide ihre Gedanken und wissen nicht weiter, zumal sie für die derzeitige Einliegerwohnung keinen Mietvertrag haben. Grund für den Rauswurf soll sein, dass eben diese Einliegerwohnung vermietet werden soll.

Jetzt setze ich an: Kann man sowas einfach machen, darf der Stiefvater das? Oder kann man das unterbinden? Ne neue Wohnung findet man ja nicht innerhalb von neun Tagen.

Hannibal-Lecter

God

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 00:58

Bevor man hier mit § um sich schmeißt, sollte in der Familie mal dringend der gesunde Menschenverstand aktiviert werden - kann doch nicht sein, dass der Stiefvater sich überhaupt nicht von der leiblichen Mutter beeinflussen lässt, im Zweifel vielleicht noch über Großeltern oder so Druck machen ::)

Ansonsten sollte man sich auf jeden Fall nochmal zusammensetzen - da es sicher keinen Nachmieter "zum 15." gibt, ist die Notwendigkeit des Rausschmisses ja nicht wirklich vorhanden. Insofern wäre ich für einen Vorschlag gegenüber dem Stiefvater, DASS man freiwillig auszieht - aber eben halt nach einer angemessenen Frist. Dann wird in Ruhe eine Wohnung gesucht und gut. Ansonsten wäre noch interessant, wie alt der Freund ist und ob er eine Arbeit hat - im Zweifel sind die Eltern (bzw. hier die Mutter?) dann doch auch zum Unterhalt verpflichtet...

Gruß Hannibal

KingofBohmte

Senior Member

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 01:06

Bissel Hintergrund...
Die besagte Freundin ist 18, mitten in der Ausbildung, ihr Freund ist... lasst mich lügen... 22 und arbeitet fest. Der Steifvater ist so wie ich das hier mitbekomme - bin ja nie live dabei - eher der Aussenseiter der Familie, er war selbst auf dem 80ten Geburtstag der Mutter seiner Frau nicht dabei. Trotzdem steht die Mutter ziemlich hinter ihrem Mann, was auch mich doch ziemlich irritiert. Aber dort scheint so einiges nicht zu klappen, wie es soll, weswegen meine Freundin und ihr Freund auch ausziehen wollen.
Das Zusammensetzen scheint soweit nicht zu funktionieren, da der Stiefvater komplett abschottet und teilweise auch laut bis aggressiv werden soll.

Patrickclouds

God

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 01:16

ich würd gehn und meine mutter mitnehmen.
was bringt es mit jemanden zu reden der seine meinung zum thema hat. selbst wenn die ausmachen dass sie noch weiterhin dort wohnen dürfen oder zu nem kleinen mietpreis wird das verhältnis genauso angespannt bleiben wie jetzt.

also mal mit der mutter reden und ihr die augen öffnen, dass ihr geliebter (der geld gierige kerl) ein totales arschloch ist. auch mal mit den eltern der mutter reden (oma und opa). aber wenn die mutter auf das geld des typen steht und davon abhängig ist wird sie weiterhin hinter ihm stehen.

sollen sich ne neue wohnung suchen und auf eigenen beinen stehen.
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LordHelmchen

Senior Member

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 01:48

Zahlen die zwei denn für die Einliegerwohnung eine Miete?

Wenn ein Mietverhältnis besteht, gelten die gesetzlichen Kündigunsfristen, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt.

Clark

God

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 03:35

Solange die "Kinder" keine abgeschlossene Berufsausbildung haben sind die jeweiligen Eltern"paare" unterhaltspflichtig. Dazu gehört unter anderem eine Bleibe...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Hannibal-Lecter

God

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 10:36

Hm,
ich sehe halt das Problem, dass sich nach einem Rechtsstreit sowohl mit den leiblichen Eltern (Mutter) als auch mit dem Stiefvater das Verhältnis kaum jemals wieder stabilisieren kann. Wie von Erklärbär schon ausgeführt, würde im Falle einer Mietzahlung (d.h. drücken die beiden einen Teil ihrer Ausbildungsvergütung/Lohn an den Stiefvater ab) ein Mietvertrag bestehen, den man nicht einfach kündigen kann.

Wo wohnen denn jeweils die Großeltern von den beiden? Im absoluten Notfall kann man sich - zur Not halt für ein paar Wochen getrennt, aber mit Dach über dem Kopf - vielleicht auch jeweils dahin zurückziehen, bis was anderes gefunden ist. Oder gibt es vielleicht andere Verwandte / Freunde, wo man mal ein paar Wochen unterschlüpfen könnte?

Selbst wenn man rein rechtlich nicht ausziehen muss, lebt es sich sicher nicht gut in einer Wohnung direkt neben Stiefvater und Mutter, die sich beide gegen einen stellen...

Gruß Hannibal

KingofBohmte

Senior Member

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 11:52

Zitat von »Erklärbär«

Zahlen die zwei denn für die Einliegerwohnung eine Miete?

Ja, das tun sie bzw. er, weil er den höheren Verdienst hat. "Kostgeld" nennt sich das bei denen...

Unterhaltspflichtig ist nur noch sie, doch sie zahlt zur Zeit nix, was sich bei einer neuen Wohnung ja ändern wird.

@Hannibal:
Das Problem mit den Großeltern ist, dass die Eltern des leiblichen Vaters in Großbritannien, die Eltern der Mutter irgendwo in Mitteldeutschland leben. Da ist es leider nicht ganz so einfach mal eben hinzuziehen, zumal beide nicht mobil sind, weil das Finanzielle für diese Ausbildung bisher fehlte.

Aber was anderes: Wie lange dauert es, bis eine freie Wohnung bezogen werden darf? Gestern Abend bzw. in der Nacht hat sich ne Möglichkeit ergeben eine leer stehende und zur Vermietung ausgeschriebene Wohnung zu beziehen.

NikoMo

NikoMod

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 12:24

sobald der vermieter sein ok, kann man einziehen. d.h. im besten fall direkt nach unterzeichnung des MV
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

frodo

Senior Member

Re: Rausschmiss aus der Wohnung

Mittwoch, 7. Juni 2006, 14:17

auch wenn hier viel diskutiert wird eine frage stellt sich doch:

will ich angesichts dieses umganges dort weiter wohnen? ich denke nein - und da "geldgier" im raume steht sollte man über den punkt des weiteren zusammenlebens bis zum endgültigen auszug auch unter einbeziehung der unterhaltspflicht der eltern in einem normalen ton besprechen. vielleicht ergibt sich ja sogar die gelegenheit der mutter zu zeigen, mit was für einem "typen" sie zusammen ist...

auf diese art und weise kann man den doch wohl gerade zu eskalieren drohenden wohnstreit regeln und, dann nach einem auszug wieder aufeinander zugehen.

trotzdem wundert es mich immer wieder, dass angeblich erwachsene, familiär zusammengehörende menschen es nicht schaffen sich im normalen ton zu sagen, dass sie ein problem haben - vielleicht sollte auf diesen punkt indirekt hingewiesen werden um vielleicht in einer normalen aussprache eine lösung zu finden, ohne gleich mit paragraphen um sich zu werfen

Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...