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Krueg3r

Senior Member

Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Freitag, 23. Juni 2006, 18:25

Moin,

Ich habe in einem früheren post von meinem "84€ zahlen" Problem berichtet. Ich habe schon drei mails dahingeschrieben aber bis dato nix zurückbekommen.
Mir wurde voehr eine Frist von 7 tagen zum zalhen der Summe gegeben. Diese Frist erlischt erstmal wenn ich eine Mail dahonschreibe oder? also es kann nich sein das die jetzt plötzlich mitm Gerichtstermin umme Ecke kommen, .. oder?

MfG,
Kill000R
für die Menschen!

Shoggy

Sven - Admin

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Freitag, 23. Juni 2006, 18:31

Zitat

E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat. Durch eine elektronische Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren (zum Beispiel E-Mail-Frachtdienst genannt).


Quelle: Wkipedia

edit: die können also sehr wohl mal eben um die Ecke kommen mit der simplen Begründung "E-Mail? Welche E-Mail? Wir haben nichts bekommen!".

e-Splash

Full Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Freitag, 23. Juni 2006, 18:35

Naja es wird nicht gleich ein Gerichsttermin sein...
Eher solltest Du mal ne Mahnung bekommen (die würde ich jetzt eh mal abwarten) dann kannst Du immernoch weitersehen.

Zur eigentlichen Frage:
Mails haben nicht im geringsten eine Rechtsgültigkeit.
Keiner kann beweisen, dass er sie wirklich bekommen oder eben nicht bekommen hat.
In solchen Fällen immer Einschreiben evtl mit Rückschein.

Grüßle e-Splash

Edit: Danke Shoggy :-/
Es gibt nur 10 Arten von Menschen:
Die, die das Binärsystem verstehen, und die, die es nicht verstehen. ;)

Shoggy

Sven - Admin

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Freitag, 23. Juni 2006, 18:37

Zitat von »e-Splash«

In solchen Fällen immer Einschreiben evtl mit Rückschein.

Nicht nur evtl. sondern bei solchen Sachen immer mit Rückschein damit man später auch etwas in der Hand hat.

den

Senior Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 01:12

Zitat von »e-Splash«

Naja es wird nicht gleich ein Gerichsttermin sein...
Eher solltest Du mal ne Mahnung bekommen (die würde ich jetzt eh mal abwarten) dann kannst Du immernoch weitersehen.

Zur eigentlichen Frage:
Mails haben nicht im geringsten eine Rechtsgültigkeit.
Keiner kann beweisen, dass er sie wirklich bekommen oder eben nicht bekommen hat.
In solchen Fällen immer Einschreiben evtl mit Rückschein.

Grüßle e-Splash

Edit: Danke Shoggy :-/


unsinn, natürlich ist ein vertragsschluss auch per mail grundsätzlich möglich. ein ausdruck einer mail hat durchaus eine gewisse beweiskraft, allerdings macht es sinn, bei kündigungen etc. den sicheren weg zu wählen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

e-Splash

Full Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 01:41

Natürlich ist ein Vertragsschluss per Mail Rechtskäftig!
Weil beide Partien damit einverstanden sind.
Darum ging es auch nicht.

Das Problem ist, das jeder abstreiten kann, eine E-mail erhalten zu haben, und damit meist vor Gericht auch noch Recht bekommt.
Hier nachzulesen:http://www.seccommerce.de/de/fachwissen/…ueltigkeit.html

Bei solchen Abzockern mit denen sich cr@zy_ Kill00R rumärgern muss kann man nur auf Nummer sicher gehen:
-Einschreiben mit Rückantwort

Es gibt nur 10 Arten von Menschen:
Die, die das Binärsystem verstehen, und die, die es nicht verstehen. ;)

Katzenfreund

God

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 11:14

Schicke solche Dinge in Zukunft per Einschreiben und mit Rückschein oder per Fax und heb den Empfangsbericht auf.
Übrigens: Alles unter 100€ wird nicht gerichtlich geklärt.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

LeifTech

God

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 12:30

Zitat von »Katzenfreund«

Schicke solche Dinge in Zukunft per Einschreiben und mit Rückschein oder per Fax und heb den Empfangsbericht auf.
Übrigens: Alles unter 100€ wird nicht gerichtlich geklärt.

ha.. denkste ;)

mein dad wurde letztens wegen 1.76 euro verklagt *G*
ok... nich lange .. aber er wurde angeklagt ;D

Krueg3r

Senior Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 17:19

Wie bitter....dann muss ich echt nochmal nen Breif schreiben.

ach ja.: Die Frist von 7 Tagen zum zahlen des Betrages die ich per Mail bekommen hab (Mahnung) ist seit gestern vorbei....kreig langsam Angst..argh! :( :(
für die Menschen!

speedcorelenny

Full Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 17:32

aber wenigstens mit stil ... ;)

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 19:38

Zitat von »cr@zy_«

Wie bitter....dann muss ich echt nochmal nen Breif schreiben.

ach ja.: Die Frist von 7 Tagen zum zahlen des Betrages die ich per Mail bekommen hab (Mahnung) ist seit gestern vorbei....kreig langsam Angst..argh! :( :(


Ich weiss ja nicht, aber wenn Emails keine Rechtsgültigkeit haben dürfte doch die Mahnung die Du per MAIL bekommen hast auch nichtig sein, oder ?

Shoggy

Sven - Admin

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 21:20

E-Mail? Welche E-Mail? ::) ;D

den

Senior Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Samstag, 24. Juni 2006, 23:05

wenn du eine frist zur zahlung gesetzt bekommst, ändert sich an der frist egal ob einschreiben oder email rein garn nichts, es sei denn du zahlst. zahlst du nicht, läuft die frist ab und im zweifel befindest du dich in zahlungsverzug. will sagen, geh zum anwalt und lass dich beraten.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Krueg3r

Senior Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Sonntag, 25. Juni 2006, 15:41

Anwalt?....Hab von sowas keine Ahnung..also was jetzt wie und warum gemacht wird.
Werd denen mal nen breif faxen mit nochma allem drin und dann ma schaun was so kommt. Aber wenn Mails keine Rechtgültigleit haben, müsste die Rechnugn doch ebenfalls keine Rechtsgültigkeit besitzen oder?
für die Menschen!

Shoggy

Sven - Admin

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Sonntag, 25. Juni 2006, 15:52

Bedenke: dadurch, dass du per eMail zurückgeschrieben hast wissen die ganz genau, dass du sie auch empfangen hast.

den

Senior Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Sonntag, 25. Juni 2006, 20:06

ich hab jetzt den thread nur überflogen, in dem diese 84€ geschichte beschrieben ist, aber wenn es sich tatsächlich um eine abzocke handelt, dann solltest du die sache einem anwalt übergeben, der macht die ordentlich links. wenn du eine rechtsschutz hast natürlich um so eher.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Krueg3r

Senior Member

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Montag, 26. Juni 2006, 17:18

Natürlich ist das alles Abzocke. Aber halöt so geschickt das es wieder legal is. Das man 84€ pro Jahr zahlen steht sehr versteckt unter dem Fenster für Anmeldedaten. Muss jetzt sogar 2x 84€ zahlen weils wohl nen 2-Jahres-Vertrag is. Hab mail bekommen von denen und die ham jesacht das ich zahlen muss.
für die Menschen!

x-stars

God

Re: Rechtsgültigkeit von E-Mails?

Montag, 26. Juni 2006, 18:13

Zitat von »Katzenfreund«


Übrigens: Alles unter 100€ wird nicht gerichtlich geklärt.


Kein Problem: Wir packen einfach ein paar Mahnung drauf und schon hätte man sogar aus Leifis 1,76Euro einen Hunderter machen können ;D
"Live free or die: Death is not the worst of evils."