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Zitat von »Stefan«
Es gibt eine Regelung nach der die das so lange einbehalten dürfen. Schöpft mein Vermieter auch immer voll aus. (Bin mal im haus umgezogen, neue Kaution schon bezahlt, alte erst nach Wochen erhalten)
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Zitat von »-Joker-«
sorry wenn ich jetzt offtopic werde, aber das interessiert mich schon:
es darf also 6 monate dauern bis die kaution zurückgezahlt wird. was ist jetzt, wenn der vermieter nach 4 monaten mit nem mangel in der wohnung kommt den ich nicht verursacht habe und teile der kaution einbehalten will?
wie soll man das nachweisen dass der mangel nicht da war als man ausgezogen ist.
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