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Zitat von »-ManiaC-«
dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf
Zitat von »Woodstock@PJ«
Unter http://www.funkmeldesystem.de/ gibt es Frequenzen und Software um das FMS zu entschlüsseln. In wieweit das verboten ist ist juristisch nicht eindeutig geklärt, es komt dabei sehr auf den Mithörenen an. Wenn ich als rettungsdienst und SEG MItabrbeiter in Bonn en hiesigen Funk mit meinem dienstlich gestellten Gerät mitschneide ist das ok. Es gilt aber nach wie vor die Schweigepflicht.
Als Privatperson ist das ein anderes Paar Schuhe...
Woodstock
Zitat von »Freakmaster«
AUTSCH!!! Verbrenn dir da mal ned die Finger!!!
Als "dienstliches Gerät" sehe ich jetzt mal nen FME an. Alleine das benutzen der "Monitor-Funktion" - auch mithören genannt - ist verboten!!! Nicht einmal einer der Kreisführung (bei uns Kreisbrandinspektor") darf - außerhalb seines Dienstes - den Funk mithören!! Wenn er z.B. zuhause seinen FME auf hat oder sein Fug an, dann kann dies für ihn auch böse ausgehen!!
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