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Benny2002

God

Mietrecht => Untermieter...

Mittwoch, 16. August 2006, 04:29

Ich weiß jetzt nicht ob ich hier soooo richtig bin...

Aber bei jedem Problem das ich hab, kommt mir immer als erstes das Forum hier in den Sinn, ich weiß auch nicht warum :-/

Also folgendes :

4 Leute haben als WG n Haus gemietet...
Ist ein 6 Zimmer Haus, in dem Haus werden 2 Personen als Hauptmieter geführt, und 2 weitere als dessen Untermieter...

Jetzt haben wir noch 2 Leute gefunden die interesse daran gezeigt haben hier mit einzuziehen. So dass wir die Miete anstatt durch 4 eigentlich nur durch 6 Teilen.

1 Leerstehenden raum wo die beiden (paar) reinkommen haben wir natürlich...

Ist das genehmigungspflichtig bei unserem Vermieter ?
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bU_m@N

Senior Member

Re: Mietrecht => Untermieter...

Mittwoch, 16. August 2006, 04:53

Zitat von »Benny«



Ist das genehmigungspflichtig bei unserem Vermieter ?


ja
:thumbsup:

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Hannibal-Lecter

God

Re: Mietrecht => Untermieter...

Mittwoch, 16. August 2006, 10:25

Jupp - und wenn man "heimlich" dagegen verstößt, wird es zum Kündigungsgrund. Das hat unter anderem damit zu tun, dass der Verschleiß der Wohnung (und auch der Teile, die beim Auszug nicht renoviert werden müssen - Küche, Dusche...) bei Nutzung durch mehr Personen ansteigt.

Gruß Hannibal

TheJoker

God

Re: Mietrecht => Untermieter...

Mittwoch, 16. August 2006, 11:13

ja, selbstverständlich muss der vermieter das genehmigen.
afaik kann er auch darauf bestehen wenn mehr leute in der wohnung wohnen den gesamtpreis zu erhöhen.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Bluefake

God

Re: Mietrecht => Untermieter...

Mittwoch, 16. August 2006, 14:00

Zitat von »-Joker-«

ja, selbstverständlich muss der vermieter das genehmigen.
afaik kann er auch darauf bestehen wenn mehr leute in der wohnung wohnen den gesamtpreis zu erhöhen.


Das ist relativ. Wenn durch mangelnde Finanzkraft ein Untermieter nötig ist, um die Wohnung halten zu können, ist diese Genehmigung auch einklagbar. Das berechtigt nicht zur Erhöhung der Miete. Ob und wie sich das bei schon bestehenden Untermietverträgen verhält, ist allerdings fraglich.

Fakt ist aber, dass der Vermieter gefragt werden muss.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Benny2002

God

Re: Mietrecht => Untermieter...

Donnerstag, 17. August 2006, 00:16

Hi,


ok danke, also ist quasi das schlimmste womit wir rechnen müssen das wir aus dem haus wieder raus fliegen ? :/
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Sonos Soundbar + Sub | Ultimaker 3 | Canon EOS 6D Mark II

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mietrecht => Untermieter...

Donnerstag, 17. August 2006, 00:34

Zitat von »Benny«

Hi,


ok danke, also ist quasi das schlimmste womit wir rechnen müssen das wir aus dem haus wieder raus fliegen ? :/


nö, das schlimmste ist wohl, dass der vermieter "nein" sagt. Aber rausschmeissen wird er euch wohl nur, wenn ihr ihm darauf hin eine reinhauen wollt ;D Und wie immer, der Ton macht die Musik :-)