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nordy

God

Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 18:52

Hi
ne Freundin von mir steckt nen bissl in der Klemme:
ihr Vater ist Dozent an einer VHS in Mecklenburg Vorpommern und seit kurzem ihr gegenüber unterhaltspflichtig.
Für die höhe des Unterhalts ist sein Einkommen wichtig, das er aber nicht so ohne weiteres rausrückt, bzw. wo sie sich nicht sicher ist, ob das stimmt, was er angibt.
Jetzt ist das Problem dass ich auf die schnelle auch keine Gehaltsliste finden kann, drum wollt ich fragen ob mir von euch jemand ne Größenordnung geben kann, oder am besten sogar nen Link auf ne Gehaltsliste für Dozenten an VHS.
danke euch
grüße
nordy

Die Kunst ist nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern mit den Augen die Türe zu finden!! Lieber künstliche Intelligenz als natürliche Dummheit!

LeifTech

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 19:18

also wenn ich dich recht verstehe macht der gute nix anderes ausser kurse an einer volkshochschule zu geben, ist das richtig?

weil wenn ja dann kann man das nur sehr sehr schlecht beurteilen.

ich kenne eine dozenten der is froh wenn er seine 1000 euro im monat hat und der andere macht das jeden abend und kriegt ein gehalt was mit ner 5 anfaengt gefolgt von 3 zahlen.

das is stark unterschiedlich. wenn deine freundin allerdings vor gericht geht (sollte man natuerlich nich gegen die eigenen eltern ;) ) dann muss ihr vater mit den zahlen rausruecken.

so long

leif

Benny2002

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 19:30

Zitat von »notgnixeL«

das is stark unterschiedlich. wenn deine freundin allerdings vor gericht geht (sollte man natuerlich nich gegen die eigenen eltern ;) ) dann muss ihr vater mit den zahlen rausruecken.


Und wenn die zahlen dann doch stimmen zahlt sie den Prozess alleine, imho zu riskant solangs mans nicht genau weiß...
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LeifTech

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 19:40

was spricht eigentlich dagegen die zahlen zu akzeptieren? bedenke hier gehts um vater tochter! also bitte ein gewisses mass an grund respekt und vertrauen sollte doch da immer vorherschen!
schlimm genug dass der vater das nich freiwillig macht.

nordy

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 19:53

naja, es geht eigentlich nur um ne grobe übersicht evtl auch wieviel er pro kurs kriegt ect.

sie will auch aufgrund des kostenrisikos nicht vor gericht ziehen.

und zum thema grundrespekt vor dem Vater:
er ist seit ca. 17 Jahren unterhaltpflichtig der Mutter gegenüber und hat nie etwas gezahlt
er hat ihr nie mehr geschenkt als sätze wie "deien Mutter hät damals abteiben solln" ect.
Von demher muss ich sagen ist respekt nicht ganz angebracht, oder?

grund an den Zahlen zu zweifeln ist, dass er ein eigenes haus hat, anscheinend nicht allzuschlecht lebt, allerdings ein einkommen angibt, das grad so 4-stellig ist, was irgendwie nicht so ganz übereinstimmen kann....
Die Kunst ist nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern mit den Augen die Türe zu finden!! Lieber künstliche Intelligenz als natürliche Dummheit!

fabelmann

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 21:44

wenns vor gericht geht kann sie auch prozesskostenhilfe beantragen.

Thomas_Haindl

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Donnerstag, 24. August 2006, 23:22

Zitat von »nordy«

naja, es geht eigentlich nur um ne grobe übersicht evtl auch wieviel er pro kurs kriegt ect.

Das ist nicht sonderlich aussagekräftig, weil im Ausbildungsbereich häufig nach Stunden oder Lehreinheiten abgerechnet wird.

Zitat

sie will auch aufgrund des kostenrisikos nicht vor gericht ziehen.

Prozesskostenhilfe wurde bereits genannt.

Zitat

und zum thema grundrespekt vor dem Vater:
er ist seit ca. 17 Jahren unterhaltpflichtig der Mutter gegenüber und hat nie etwas gezahlt
er hat ihr nie mehr geschenkt als sätze wie "deien Mutter hät damals abteiben solln" ect.
Von demher muss ich sagen ist respekt nicht ganz angebracht, oder?

Solche "Väter" begreifen sowieso nichts - da sind grundlegende "Bugs im Programm".
Beziehungen und Ehen können in die Brüche gehen - an diesem Misslingen sind meißtens beide beteiligt.
Der Streit bzw. die Trennung enthebt jedoch niemals von der Verantwortung gegenüber den Kindern.
Wer das nicht begreift, sollte sich baldmöglichst kastrieren lassen.

Zitat

grund an den Zahlen zu zweifeln ist, dass er ein eigenes haus hat, anscheinend nicht allzuschlecht lebt, allerdings ein einkommen angibt, das grad so 4-stellig ist, was irgendwie nicht so ganz übereinstimmen kann....

In so einem Fall würde ich ernsthaft die Ergreifung rechtlicher Schritte ins Auge fassen.
Bei der zwangsweisen Offenlegung der Bezüge kommen dann vielleicht auch noch der ein oder Andere Steuer-Delikt ans Tageslicht.

mfg, Thomas

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Freitag, 25. August 2006, 18:12

Im Anhang des Wiki Artikels gibt es das entsprechende Formular für die PKH: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe Angesichts der verfahrenen Beziehung wäre der Weg über das Gericht ein absolut probates Mittel.

Ich würde da nicht lange um den heißen Brei fahren. Die Unterhaltspflicht gilt in der Regel auch rückwirkend. Google spuckt da einiges an Rechtssprechungen aus.

@re@50

Foren-Inventar

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Samstag, 26. August 2006, 12:56

jop so ist es, wenn er seit 17 jahren nicht zahlt, und es vors gericht geht dann muß er rückwirkend für die 17 jahre zahlen.

nordy

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Samstag, 26. August 2006, 14:05

okay, danke euch, mal schaun was dabei rauskommt, ich kanns letzen endes nicht entscheiden, das muss sie selbst machen, aber ich lass euch wissen, was rauskommt, sobald ichs weiß ^^
Die Kunst ist nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern mit den Augen die Türe zu finden!! Lieber künstliche Intelligenz als natürliche Dummheit!

Lev

God

Re: Gehalt eines VHS-Dozenten (zwecks Unterhalt)

Samstag, 26. August 2006, 17:25

Zitat von »]gX[@re@50«

gX[@re@50 link=board=4;num=1156431148;start=0#8 date=08/26/06 um 10:56:56]jop so ist es, wenn er seit 17 jahren nicht zahlt, und es vors gericht geht dann muß er rückwirkend für die 17 jahre zahlen.


zumindest theoretisch.
Hab leider auch schon gesehen dass er ein Haus und Auto hat, auch zahlen muss, aber trotzdem nix kommt.
Pfänden kann man dann auch nicht immer und wenn er verheiratet ist wirds sowieso ganz schwer.

Aber trotzdem wünsche ich viel Glück, Erfolg und gute Nerven bei dem Vorhaben
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir