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nordy
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Zitat von »notgnixeL«
das is stark unterschiedlich. wenn deine freundin allerdings vor gericht geht (sollte man natuerlich nich gegen die eigenen eltern) dann muss ihr vater mit den zahlen rausruecken.
nordy
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Thomas_Haindl
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Zitat von »nordy«
naja, es geht eigentlich nur um ne grobe übersicht evtl auch wieviel er pro kurs kriegt ect.
Zitat
sie will auch aufgrund des kostenrisikos nicht vor gericht ziehen.
Zitat
und zum thema grundrespekt vor dem Vater:
er ist seit ca. 17 Jahren unterhaltpflichtig der Mutter gegenüber und hat nie etwas gezahlt
er hat ihr nie mehr geschenkt als sätze wie "deien Mutter hät damals abteiben solln" ect.
Von demher muss ich sagen ist respekt nicht ganz angebracht, oder?
Zitat
grund an den Zahlen zu zweifeln ist, dass er ein eigenes haus hat, anscheinend nicht allzuschlecht lebt, allerdings ein einkommen angibt, das grad so 4-stellig ist, was irgendwie nicht so ganz übereinstimmen kann....
FragMaster.nsn
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nordy
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Zitat von »]gX[@re@50«
gX[@re@50 link=board=4;num=1156431148;start=0#8 date=08/26/06 um 10:56:56]jop so ist es, wenn er seit 17 jahren nicht zahlt, und es vors gericht geht dann muß er rückwirkend für die 17 jahre zahlen.
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