• 24.08.2025, 14:31
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

KillerX

Senior Member

Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit...

Sonntag, 3. September 2006, 00:33

mitgeschnittenen Fernsehsendungen.

Meine Frage:

Darf ich eine VHS-Kasette an einen Freund/ Bekannten auf der sich z.B. eine Folge von "Galileo" (kommt auf Pro7 für die, dies nicht wissen ;) ) befindet einfach so weitergeben?? Also entweder ausleihen, so dass er sich diese anschauen kann oder ihm diese Kasette schenken.

Hintergrund: In einem Forum wurde nach dem Mittschnitt einer Dokumentation, die im freien Fernsehn ausgestrahlt wurde gefragt. Jemand hat sich gemeldet und hat gemeint, dass er diese Sendung auf VHS-Kassette hat und demjenigen selbige zur Verfügung stellen würde so dass sich dieser die Doku anschauen kann.
Jetzt meinen aber viele Member/ Mods, dass dies nicht rechtens sei und haben den Thread geschlossen mit folgender Begründung:

Zitat

Es ist nicht rechtens eine für sich angefertigte Aufnahme weiterzugeben.


Mich würde einfach mal die rechtliche Situation dazu interessieren.
Da steht nix :-P

NikoMo

NikoMod

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 01:03

da es sich um eine analoge aufnahme handelt, und diese auch vervielfältigt werden soll, ist es meiner meinung nach durchaus legal, dies zu tun.


nichts desto trotz, sollte bedacht werden dass es sich hierbei um eine rechtliche grauzone handelt (zumindest ist mir keine definitive rechtsprechung bekannt - was aber nix heissen muss). von daher würde ich das thema mit vorsicht behandeln.

also haltet die diskussion sauber, sonst ist heir ganz fix dicht.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

KillerX

Senior Member

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 01:06

Zitat von »NikoMo«

da es sich um eine analoge aufnahme handelt, und diese auch vervielfältigt werden soll, ist es meiner meinung nach durchaus legal, dies zu tun.


Aufgepasst - bitte nicht verwechseln!
Sie soll nicht vervielfältigt werden sondern die Kassette soll nur ausgeliehen bzw verschenkt werden!!

(aber wenn es legal währe, diese zu kopieren, dann währe dies natürlich auch nicht schlecht)
Da steht nix :-P

x-stars

God

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 01:43

Bei Bekannten/Familienmitgliedern ja (solange kein Geld/Gegenleistung im Spiel ist), Forumsbekannter ist allerdings wohl schon wieder zuviel (vorher ein Bier trinken gehen, dann kennt man sich ;D)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Katzenfreund

God

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 09:47

ist kein Problem.
Du darfst Analoge Kopien anfertigen (von DVDs) und auch das VHS Band darf weiter gegeben werden.
Vorher noch sicher stellen, dass der Gez bezahlt.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

NikoMo

NikoMod

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 10:28

Zitat von »Freakmaster«

Zitat

da es sich um eine analoge aufnahme handelt, und diese auch vervielfältigt werden soll, ist es meiner meinung nach durchaus legal, dies zu tun.


Aufgepasst - bitte nicht verwechseln!
Sie soll nicht vervielfältigt werden sondern die Kassette soll nur ausgeliehen bzw verschenkt werden!!

(aber wenn es legal währe, diese zu kopieren, dann währe dies natürlich auch nicht schlecht)

hoppla... da hat sich n tippfehler eingeschlichen. sollte eigentlich "nicht vervielfältigt" werden" heissen. also ich bin durchaus der meinung, dass es o.k. ist.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

KillerX

Senior Member

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 16:33

Hehe jetzt kann ich mir die Antwort selbst geben ;D
Für die, dies noch interessiert:

Urheber-Gesetz §53
(1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Da steht nix :-P

Seppel-2k3

God

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 21:49

heisst analog nur auf vhs? oder kann ist es im prinzip das selbe etwas mit dvd recorder aufzunehmen? nicht das ich einen hätte, ist blos so interessehalber.

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 21:52

Zitat von »Seppel^«

heisst analog nur auf vhs? oder kann ist es im prinzip das selbe etwas mit dvd recorder aufzunehmen? nicht das ich einen hätte, ist blos so interessehalber.



auf vhs kann man nur anaolg aufnhemen. daher auch ne schlechte bildquali, die man auch aufm pc nicht viel besser machen kann

Seppel-2k3

God

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 21:59

das war mir klar dennis ;D mehr würde mich interessieren ob eine dvd IMMER als digital gilt weils ja halt digital ... disk heisst oder obs dann auch analog ist weils ja ausm tv aufgenommen ist.

Eikman

Moderator

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 22:39

hmmm, ist das nicht was ganz anderes, weil man für die vhs-kassette schon irgendwelche urheberrechtsgebühren mitzahlt?

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 22:41

Zitat von »Eike«

hmmm, ist das nicht was ganz anderes, weil man für die vhs-kassette schon irgendwelche urheberrechtsgebühren mitzahlt?



bei dvd brenner/rekordern auch.

MM

Senior Member

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 22:43

Also soweit ich weiß ist es zum Beispiel nicht rechtens wenn man bei onlinetvrevorder ne Sendung aufnimmt und diese dann an jemand anderes weitergibt....

Deshalb kann man ja nur die Filme decodieren welche man selbst aufgenommen hat (in seiner Liste hat).

Allerdings weiß ich auch das sich dieser Service irgendwie auch in einer rechtlichen Grauzone befindet.

@VHS: Schenk sie ihm und gut ist.....und falls es zu einem Verfahren kommt ;D dann sagt er er hats selbst aufgenommen !!!

Desktop: Phenom II X4 945@3GHz / Gigabyte GA-MA785GMT-UD2H Rev.1.0 / 2x2GB G.Skill F3-10666CL7 / Sapphire Radeon HD6850 1GB / 1TB SATA Samsung HD103SJ / 23" Acer TFT / Lian Li PC-V351B
Mobil: Mac OSX @ Samsung NC10 in weiß mit 2 GB RAM

x-stars

God

Re: Rechtliches zum ausleihen von VHS-Kasetten mit

Sonntag, 3. September 2006, 23:00

Ja, weil Bekannte/Verwandte und nicht einfach jedem Nächstbesten ;)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."