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Zitat von »hobbes_dmS«
je nachdem, wie lange du schon in der Ausbildung bist (iirc weniger als 1/3 der voraussichtlichen Dauer) können sie dich trotzdem holen.
ob sie es machen, keine Ahnung.
Zitat von »Katzenfreund«
Dein Ausbildender Betrieb gehört auch mit rein. (böse Zungen sagen, dass sowas Stichprobenartig überprüft wird).
Ansonsten reicht ein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantragen wegen meiner noch bis vorraussichtlich tt.mm.yy dauernden Ausbildung zum xy vom Grundwehrdienst zurück gestellt zu werden.
Anbei finden Sie eine Schulbescheinugung meiner Berufsschule.
MFG
Sören.
Zitat von »bubu«
seit der wehrdienstreform kann man während einer ausbildung nicht mehr eingezogen werden. UND wenn du nach der ausbildung ein bestimmtes alter erreicht hast (ich weiss nicht genau welches) kansst du auch nicht mehr eingezogen werden !
einfach mal informieren.
weiter alternative dem währdienst zu entgehen währe eine hochzeit
mfg
Zitat von »x-stars«
23 normal, bis einschließlich 25, falls du zurückgestellt wurdest, allerdings sind die Chancen ziemlich gering, nach der Rückstellung doch noch gezogen zu werden, da man meist schon "zu alt" (auch wenn noch nicht 25) ist und manche vielleicht sogar auch schon einen Arbeitsvertrag in der Tache haben.
Bei der normalen Rückstellung muss man auch beachten: Die Erlässe ala "Mit Ausbildungsplatz kein Einzug" sind nicht bindend, der Man vom KWA kann auch anders entscheiden, und du kannst des auch nicht einklagen.
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