Die Erbschaftsssteuer berechnet sich ja u.a. nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser. Nicht ganz unerheblich ist es hier, ob man "Blutsverwand" ist.
Folgendes Szenario :
Die Erbin ist die "Grossnichte" der Erblasserin.
Dass heisst :
Der Grossvater (mütterlicherseits) der Erbin hatte eine Halbschwester (Selber Vater, unterschiedliche Mütter) welche die Erblasserin ist.
Liegt hier nun ein Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Erbschaftssteuerrechts vor, oder nicht ? Oder ist durch die "Halbschwester" dies nicht gegeben ?
maniac2k1
God
Re: ERLEDIGT Blutsverwand im Sinne der Erbschaftss
Ach, erst nicht mithelfen, und dann noch neugierig, was ;D ;D ;D
Es handelt sich dabei NICHT um blutsverwandte im Sinne des usw. usf. - Das heisst "nur" Steuerklasse 3 im Erbschaftsrecht. Wobei das Halbgeschwistertum dabei unerheblich war, aber es war eine Generation zuweit auseinander.