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Gelöschter Benutzer

unregistriert

ERLEDIGT Blutsverwand im Sinne der Erbschaftsst

Dienstag, 19. September 2006, 15:00

Huhu !

Die Erbschaftsssteuer berechnet sich ja u.a. nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser. Nicht ganz unerheblich ist es hier, ob man "Blutsverwand" ist.

Folgendes Szenario :

Die Erbin ist die "Grossnichte" der Erblasserin.

Dass heisst :

Der Grossvater (mütterlicherseits) der Erbin hatte eine Halbschwester (Selber Vater, unterschiedliche Mütter) welche die Erblasserin ist.

Liegt hier nun ein Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Erbschaftssteuerrechts vor, oder nicht ?  Oder ist durch die "Halbschwester" dies nicht gegeben ?

Re: ERLEDIGT Blutsverwand im Sinne der Erbschaftss

Dienstag, 19. September 2006, 16:39

wenns jetzt erledigt ist, dann lass uns doch nicht dumm ::)
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Zitat

kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
Y0Gi [/td][/tr][/table]

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: ERLEDIGT Blutsverwand im Sinne der Erbschaftss

Dienstag, 19. September 2006, 16:40

Ach, erst nicht mithelfen, und dann noch neugierig, was ;D ;D ;D

Es handelt sich dabei NICHT um blutsverwandte im Sinne des usw. usf. - Das heisst "nur" Steuerklasse 3 im Erbschaftsrecht. Wobei das Halbgeschwistertum dabei unerheblich war, aber es war eine Generation zuweit auseinander.