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Gemini

Senior Member

eBay - Frage

Dienstag, 19. September 2006, 21:05

Hallo,

ich habe über Ebay einen Artikel verkauft, die Zahlung erhalten und diesen auch verschickt. Der Artikel ist beim Käufer angekommen, aber dieser bemängelt jetzt, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht und fordert hohe Ausgleichszahlungen. Das ganze geht jetzt in einer Unstimmigkeit bei eBay hin- und her und er hat noch gedroht den "Käuferschutz" einzuschalten.
Die Frage ist jetzt, was mir passieren kann, falls eBay auf der Seite des Käufers ist. Wird dann mein Konto geschlossen, oder darf ich mich auf rechtliche Sachen freuen?

mfg
Gemini
Kennen Sie Ted?

Shoggy

Sven - Admin

Re: eBay - Frage

Dienstag, 19. September 2006, 21:16

Damit er Käuferschutz beantragen kann müsste der Artikel nach eBay Definition erheblich von der Beschreibung abweichen.

Konkret heisst es dort:
"Ein Artikel weicht dann erheblich von der Beschreibung ab, wenn der Verkäufer den Artikel eindeutig auf eine Art und Weise beschreibt, die dessen Wert oder Verwendbarkeit falsch darstellt"

Ich kenne den Artikel nicht und kann daher nichts dazu sagen.

Sofern eBay dem Käufer recht gibt kann Ebay dich dauerhaft oder zeitweise vom Handel ausschliessen.

Gemini

Senior Member

Re: eBay - Frage

Dienstag, 19. September 2006, 21:19

Naja, wenn ebay nur mein konto schließt und die Sache damit gut ist, könnte ich damit leben. Die Beanstandung war auf den Fotos zu sehen und wurde von mir nicht als ein solch graviernder Fehler angesehen.
Kennen Sie Ted?

J_Tuvix

Senior Member

Re: eBay - Frage

Dienstag, 19. September 2006, 21:26

Zitat von »gemini«

Naja, wenn ebay nur mein konto schließt und die Sache damit gut ist, könnte ich damit leben.


Das würde wahrscheinlich mit der Auflage, niemals mehr bei ebay Mitglied zu werden einhergehen

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: eBay - Frage

Dienstag, 19. September 2006, 23:51

Hast du etwas mehr Details zu dem Artikel und der Beeinträchtigung? Anderenfalls kann man nur mutmaßen welche Schlussfolgerung sich ziehen läßt.

@re@50

Foren-Inventar

Re: eBay - Frage

Dienstag, 19. September 2006, 23:54

sowas war bei mir auch mal angeblich hatt bei jeder mail mehr und anderen sache gefehlt, und auch wurde angeblich käuferschutz beantragt und anwalt und polizei eingeschaltet (anzeige)

habe aber nie was erhalten weder von der polizei noch von nem anwalt noch von ebay, nur eine negative bewertung deswegen.

und der käufer hat kurz danach sein ebay account gelöscht.

Kamelhoecker

unregistriert

Re: eBay - Frage

Mittwoch, 20. September 2006, 17:05

Zitat von »gemini«

Naja, wenn ebay nur mein konto schließt und die Sache damit gut ist, könnte ich damit leben. Die Beanstandung war auf den Fotos zu sehen und wurde von mir nicht als ein solch graviernder Fehler angesehen.

Zitat von Ebay :
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Ich sehe keine andere Möglichkeit, als einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Wenn der Käufer diese Option wählt, wird das Team von eBay-Sicherheit sofort über die Transaktion informiert. eBay behält sich vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen. So kann das Mitgliedskonto des Verkäufers vom Handel bei eBay ausgeschlossen bzw. zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden. Wenn der Käufer diese Option wählt und die Transaktion die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Käufer im Rahmen des Standard-Käuferschutzes einen Antrag auf Rückerstattung von bis zu EUR 200,00 Euro stellen (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 ).
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quelle

Zur Beschreibgun ist folgendes zu sagen :
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Ist der Artikel neu, benutzt oder fällt er noch unter eine Garantie? Eventuelle Fehler, Beschädigungen oder Reparaturen sollten in der Beschreibung Erwähnung finden.
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quelle

Also wenn der Mangel erwähnung fand und auf dem Bild zu sehen ist, dürfte dir eigentlich nichts passieren ..
aber pauschal läßt sich, wie fragmaster schon sagte, nichts genaues sagen!

Hannibal-Lecter

God

Re: eBay - Frage

Mittwoch, 20. September 2006, 18:03

Da ich selbst mal Käuferschutz beantragt hatte (Händler ging pleite), möchte ich noch hinzufügen, dass man damit all seine Ansprüche gegen den Verkäufer an ebay abtritt. D.h. ebay kann dann gegen Dich vorgehen...

Gruß Hannibal

x-stars

God

Re: eBay - Frage

Mittwoch, 20. September 2006, 18:55

Was heißt denn "hohe Ausgleichszahluingen"? Bei einem 3,99-Euro-Artikel einen Kratzer nicht beschrieben und nun will er 50 Euro Aufwandsentschädigung? ::)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Hannibal-Lecter

God

Re: eBay - Frage

Mittwoch, 20. September 2006, 20:13

Ein Link zur Auktion wäre wirklich hilfreich...

Gruß Hannibal