Hi,
mal eine Frage die mir ein imaginärer Freund gestellt hat
Jemand hat Bilder aus einem Onlineshop geklaut und verwendet diese für den eigenen Onlineshop. Bekannt ist das schon ca ein halbes Jahr und bisher wurde nichts unternommen. Der Bilderdieb verhält sich dem Onlineshop aus dem er geklaut hat gegenüber nicht gerade nett. Nun möchte der Beklaute etwas gegen den Bilderdieb tun und am liebsten auch einen Obulus für die Verwendung der Bilder verlangen. Ein Anwalt ist vorhanden, denn der wurde schlauerweise von Verwandten eingeheiratet
Also noch was zu den Bildern:
Sie haben kein Wasserzeichen.
Der Beklaute Onlineshop hat die Bilder noch in hoher Auflösung vorliegen was der Dieb sicher nicht hat, also soviel zum Beweis des Urhebers.
Auf einen Hinweis des Beklauten hat der Dieb lediglich die Reflektionen mit Paint übermalt und so einen leichten Eindruck von eigenen Bildern hervorgerufen. Schaut man genauer hin ist das Originalbild aber noch gut zu identifizieren.
Nun grübelt mal schön *g*