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Clark

God

Verbindungsdaten oder Speicherung von IP-Adressen

Donnerstag, 9. November 2006, 02:09

T-Online ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert: Sie dürfen ab sofort nicht mehr die Verbindungsdaten von "Holger Voss" einem Telepolis leser speichern.

Das interessante dabei ist: Die Begründung warum sie es nicht dürfen ist nicht auf diese Person beschränkt.
Artikel

D.h. jeder kann jetzt von seinem Provider, insofern er eine Flatrate (eine echte, also Volumen UND Zeitunabhängig) hat, verlangen, dass er die Verbindungsdaten nicht speichert.

Eine Musterklage ist hier zu finden.

Interessanterweise kann man das Urteil sogar noch weiter auslegen: Theoretisch dürfen nirgends mehr Verbindungsdaten gespeichert werden, solange es nicht für Abrechnungszwecke unbedingt benötigt wird. D.h. theoretisch wäre damit sogar die Speicherung meiner IP Adresse hier illegal...

Mal schaun, wann die ersten Forenbetreiber abgemahnt werden, weil sie die IP-Adresse speichern.

Datenschutzrechtlich ist dieses Urteil natürlich zu begrüssen, aber ob das gesellschaftlich positiv ist, kA.

PS: Alles IANAL!

Gruß
Clark

[edit]
Ich sehe gerade der Link für den Artikel is ja vöällig falsch:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23914/1.html
das is der richtige. sry...
[/edit]
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Verbindungsdaten oder Speicherung von IP-Adres

Donnerstag, 9. November 2006, 08:02

Illegal ist die Speicherung nicht, da bislang kein entsprechendes Gesetzt für/gegen die Speicherung existiert.

Jeder kann natürlich gegen seinen Provider vorgehen, aber ob das positive/negative Auswirkungen auf die Verabschiedung des Gesetzes hat ist fraglich/eigentlich nicht wünschenswert.

Und, nicht zu vergessen, es ist kein Urteil, sondern ein Beschluss.

Gruß
UadE

Clark

God

Re: Verbindungsdaten oder Speicherung von IP-Adres

Donnerstag, 9. November 2006, 11:30

Zitat von »Urmel«

Illegal ist die Speicherung nicht, da bislang kein entsprechendes Gesetzt für/gegen die Speicherung existiert.


Aha, aber das Bundesdatenschutzgesetz sagt dir was, oder?

Zitat


BDSG § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel
auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu
verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung
und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in
einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.


Soweit ich weiss hat die Telekom bisher gegen dieses verstossen.



Und das DAS BVG kein Urteil gefällt hat, ja das hast du Recht: Allerdings hat es das URTEIL des Amtsgericht Darmstadt/ Landesgerichtes Darmstadt damit gültig werden lassen.

Wenn du den Artikel gelesen hättest wüsstest du das auch.

hmmm, schlechten Tag gehabt? ;)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

bU_m@N

Senior Member

Re: Verbindungsdaten oder Speicherung von IP-Adres

Donnerstag, 9. November 2006, 15:10

ich meine das es nicht das erste urteil mit diesem ergebnis wahr.
die rechtsprechung sah schon vorher so aus und das urteil hat diese nun erneut bestätigt.
hab jetzt aber keine quellen.

mfg
:thumbsup:

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Minusch@Linux

unregistriert

Re: Verbindungsdaten oder Speicherung von IP-Adres

Donnerstag, 9. November 2006, 17:43

Zitat von »Clark«

hmmm, schlechten Tag gehabt? ;)


ein bisschen... ich werde mich dann mal ans nochmalige lesen machen... *gähn*

Zettih

God

Re: Verbindungsdaten oder Speicherung von IP-Adres

Freitag, 10. November 2006, 17:24

Lustig dabei ist ja nur, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel ja immer noch in der Pipeline ist. Und wenn die verabschiedet wird, wird sie zwingend in nationale Gesetzte umgegossen - und dann sind die Provider zu genau der Datenspeicherung verpflichtet, die jetzt verboten ist. Toll, was? :o