Hallo zusammen!
Ich habe ein kleines Problemchen, dass mein Brüderchen an mich heran getragen hat. Und im besten Wissen ist mir bekannt, dass hier viele WGler unter euch sind.
Folgende "Konfiguration":
- zwei Mieter bewohnen als "WG" eine Whg.
- ein Hauptmieter und ein Untermieter (mein Bruder)
- beide Mieten werden durch das Amt getragen
- Nach Auflösung der WG ist vom Amt zweimal zu Lasten meines Bruders die Miete überwiesen worden, vom Hauptmieter nicht
- HV verweigert natürlich die Rückzahlung, da der Hauptmieter nicht gezahlt hat
Wie ist die Rechtslage, tritt eine WG "gesamtschuldnerisch" auf? Ist es in dem Falle egal, wo das Geld herkommt?
Wer ist der tatsächliche Mietschuldner im Falle einer "unechten" WG?
Gibt es einsehbare Rechtsgrundlagen zum Thema WG bzw. zum Verhältnis Mieter/Untermieter?
Dank und Gruß
UadE