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Minusch@Linux

unregistriert

WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 13:13

Hallo zusammen!

Ich habe ein kleines Problemchen, dass mein Brüderchen an mich heran getragen hat. Und im besten Wissen ist mir bekannt, dass hier viele WGler unter euch sind.

Folgende "Konfiguration": :)

- zwei Mieter bewohnen als "WG" eine Whg.
- ein Hauptmieter und ein Untermieter (mein Bruder)
- beide Mieten werden durch das Amt getragen
- Nach Auflösung der WG ist vom Amt zweimal zu Lasten meines Bruders die Miete überwiesen worden, vom Hauptmieter nicht
- HV verweigert natürlich die Rückzahlung, da der Hauptmieter nicht gezahlt hat

Wie ist die Rechtslage, tritt eine WG "gesamtschuldnerisch" auf? Ist es in dem Falle egal, wo das Geld herkommt?

Wer ist der tatsächliche Mietschuldner im Falle einer "unechten" WG?

Gibt es einsehbare Rechtsgrundlagen zum Thema WG bzw. zum Verhältnis Mieter/Untermieter?

Dank und Gruß
UadE

Minusch@Linux

unregistriert

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 13:51

So, krzes Update der Lage. Einige Daten sind nun geändert:

- Mein Bruder war angemeldeter Untermieter.
- Hauptmieter hat Mietkonto zum Auszug nicht ausgeglichen
- Mein Bruder hat Dauerauftrag storniert, aber selbstverschuldet die Miete noch mals überwiesen
- Bank stellt sich quer -> verständlich
- HV verweigert Rückzahlung, da Mietkonto durch diese Zahlung ausgeglichen ist.

Chancen? Gegen wen?

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 15:09

Klingt für mich so, als müsste Dein Bruder zivilrechtlich das Geld von seinem "Kollegen" einklagen...

Wäre es ein Abbuchungsauftrag der Miete gewesen könnte er diesen "Zurückholen", bei einer Überweisung geht das nicht. Die Bank handelt also nicht unrechtens, wenn sie sich nun querstellt.

Man müsste mal sehen, was im MIETVERTRAG steht. Ist dort festgelegt, dass BEIDE Mieter zur Hälfte die Zahlung vornehmen, oder ist nur die gesamte Summe genannt die von den "Mietern" beglichen wird.

Gibt es einen Untermietvertrag zwischen deinem Bruder und dem anderen ?

Minusch@Linux

unregistriert

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 16:05

Zitat von »Möppel«

Klingt für mich so, als müsste Dein Bruder zivilrechtlich das Geld von seinem "Kollegen" einklagen...


Das denke ich wohl auch...

Es sieht so aus, dass mein Bruder einen Untermietvertrag hat, der der HV bekannt gemacht wurde. Also ist der Hauptmieter für den Ausgleich der monatlichen Mietschulden verantwortlich.

Der HV jedoch kann es egal sein, wo die Miete herkommt, also behält sie das Geld rechtmäßig.

Also, muss mein Bruder an den Hauptmieter herantreten...

Oder sehe ich das so falsch?

SpeedCat

God

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 16:11

Nö, is richtig so.
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 17:32

Von was für einer Summe reden wir hier ?

Kamelhoecker

unregistriert

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Samstag, 18. November 2006, 18:59

Die Lösung des Problems :

http://www.moskau-inkasso.com


8)

Stulli

Senior Member

Re: WG: Frage zur Rechtslage

Sonntag, 19. November 2006, 16:28

Zitat von »Kamelhoecker«

Die Lösung des Problems :

http://www.moskau-inkasso.com



Hehe, ich wusste, dass früher oder später jemand schreibt... ;D