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Minusch@Linux

unregistriert

Kurze Frage zum UrhG

Montag, 11. Dezember 2006, 10:11

Hallo zusammen!

Ohne große Umschweife:

Ist es als Verstoss gegen das UrhG anzusehen, wenn aus einem Video oder Film Fotos, also Screenshots öffentlich gemacht werden?

M.E. ist das so, weil ja das Gesamzwerk geschützt ist und nicht ohne Erlaubnis des Urhebers zerstückelt werden darf, richtig?

Gruß und Dank
UadE

P.S.: Schön wäre auch ein Link zum entsprechenden Paragraphen oder so...

:-* :-*

thowi

Full Member

Re: Kurze Frage zum UrhG

Montag, 11. Dezember 2006, 11:29

Jap, das siehst du richtig.
Das Gesamte ist dir, also auch jedes einzelne Frame.

den

Senior Member

Re: Kurze Frage zum UrhG

Montag, 11. Dezember 2006, 11:36

seh ich ähnlich. grundsätzlich hat der urheber die verwertungsrechte inne, ausnahmen bestehen nur, wenn sogenannte schrankenregelungen zugunsten der allgemeinheit bestehen. in deinem fall könnte man an das zitatrecht des § 51 denken, da dieses jedoch nur ausnahmen für wissenschaftliche werke, sprachwerke und werke der musik vorsieht, lässt sich daraus schließen, dass es auf filmwerke keine anwendung findet. bestätigt wird dies durch § 94 UrhG, der dem filmhersteller weitgehende recht einräumt.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Kurze Frage zum UrhG

Montag, 11. Dezember 2006, 11:46

Vielen Dank euch beiden!

:-* :-* :-* :-* :-* :-*