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Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 20:55

Hallo,

ein bekannter meiner Mutter hat sich vor 9 Monaten einen 21 Zoll Tft für sein Büro gekauft und ihn auch abschreiben lassen. der NP lag damals glaube ich bei 1000€ o.ä.

Jetzt hat er sich allerdings ein Notebook gekauft und hat deshalb keine Verwendung mmehr dafür.
Wenn ich wollte, würde er ihn mit schenken. Da ich allerdings keine Verwendung dafür habe (auch Notebook), würde ich das ding dann bei ebay oder so verscheuern.

Jetzt ist die Frage. Er hat sich den TFT wie gesagt vor knapp einem Jahr gekauft und ihn abschreiben lassen allerdings denke ich nicht das der schon fertig abgeschrieben ist.
Darf ich den dann mit Rechnung von Ihm bei ebay verkaufen, kriegt er oder ich da Probleme oder sollte ich doch nach ner Verwendung bei mir zuhause suchen?

Vielleicht weiß jemand was dazu.

Gruß Hanni

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:09

Da ihr euch ja schon kennt, ist das sicherlich steuerlich bedenklich !

Gib ihm mal meine Email-Adresse, ich denke wenn er den TFT an einen "unbekannten" verschenkt wird´s Finanzamt nichts dagegen sagen können ;D ;D

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:25

warum stinkt das hier nach nem verkaufstopic *g*
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:27

Zitat von »Papa_Schlumpf«

warum stinkt das hier nach nem verkaufstopic *g*

Vielleicht weil du nicht bis zum Ende gelesen hast?!

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:27

mischen is possible...
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:37

das heißt dann wohl, dass er mir den tft schenkt, ich ihm dann jemand anderem schenke der ihn verkauft und mir das geld gibt^^


ne spass bei seite. also wirds wohl am besten sein, wenn ich den bei mir daheim irgendwo hinstelle und an mein notebook anschließe^^

oder hat vielleicht noch jemand wirklich fachkundiges hintergrundwissen?

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Dienstag, 19. Dezember 2006, 23:33

Wenn er Dir den TFT verschenkt, der Monitor also nicht mehr betrieblich genutzt wird, dürfte er eigentlich auch nicht mehr in der Buchführung auftauchen, d.h. er müsste aus der Inventarliste gestrichen und dürfte auch nicht weiter abgeschrieben werden.

Die Chance, dass es deshalb wirklich Ärger gibt, ist zwar gering, letzten Endes ist es aber ein Steuervergehen: Eine Firma kann die betrieblich genutzten Gegenstände abschreiben, um so ihren zu versteuernden Gewinn zu schmälern - d.h. sie zahlt entsprechend weniger Steuern. Wird der Gegenstand dagegen privat genutzt, ist das nicht möglich. Bei einer solchen Aktion beteiligt sich also im Prinzip Endes Vater Staat an Deinem Geschenk - nicht wirklich sauber...

Anders sieht es erst aus, wenn der Monitor komplett abgeschrieben ist, was nach zwei bis drei Jahren der Fall sein dürfte. D.h. dann dürfte er Dir das Ding ganz legal überlassen.

So sieht es meines Wissens (basierend auf "Buchführung und Jahresabschluss"-Vorlesung) aus, lasse mich aber gern eines besseren belehren ;)

Gruß Hannibal

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 00:57

hi,

bei monitoren muß man leider über 5! jahre abschreiben.

gruß seaslug

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 01:40

also ich nehm ihn gerne :-)
Kennen Sie Ted?

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 02:15

Wenn er den Monitor korrekt aus der der Inventarliste streicht, dann dürfte es doch keine probleme geben eigentlich.

Anlagevermögen kann ja auch kaputt gehen, dann wirds genauso gemacht. Er kann den Monitor ja auch nicht weiter nutzen. Demnach würde er das Ding nicht Abschreiben sondern als Aufwand buchen. klingt im ersten moment nach dem abschreibetrick des jahres, der unterschied ist aber dass der monitor für die firma verloren ist.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 08:02

Das Abschreiben läuft doch über mehrere Jahre, und zwar nicht am Anfang alles und man muss es sich selbst verteilen (oder hat eine Sperre für die nächsten Jahre) :P, sondern mit jeder Steuererklärung kommt wieder ein Teil dazu: Ist das Ding verkauft, defekt, verschenkt, etc. kannst du ihn nicht weiter abschreiben, die bisherigen Abschreibungen betrifft das doch aber nciht, da sie in der Vergangenheit liegen ::).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 08:22

@Lev: Ist die Frage, ob man ein Geschenk als Aufwand buchen darf, hat ja nichts mit dem Betriebszweck zu tun. Man müsste das Gerät wohl eher als eine Art "Privatentnahme" aus dem Firmenvermögen betrachten... Da es noch nicht mal ein Jahr alt ist, müsste rein theoretisch sogar die Märchensteuer teilweise nachbezahlt werden, oder?

Gruß Hannibal

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 16:38

Also er wird ihn jetzt aus den abschreibungen löschen (oder wie auch immer man das nennt) und dann werde ich mir überlegen ob ich ihn verkaufe oder behalte.

gruß hanni

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 17:29

eigentlich ganz einfach - nur die fa sehen es immer wieder unterschiedlich.

der monitor kann, da es sich um kein gwg handelt, über einen vorgegebenen zeitraum (hier 5 jahre?) abgeschrieben werden.

soweit so gut. wenn der monitor dir geschenkt wird, wird rein buchhalterisch der monitor privat entnommen und muss entsprechend versteuert werden. die schenkung unterliegt dem privatrecht - somit muss ggf. schenkungssteuer bezahlt werden.

so einfach in der theorie - und jetzt viel spaß mit dem finanzamt

... und natürlich - keine garantie, gewährleitung ö.ä. - just mho
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 17:34

er soll dir den monitor fuer 10 euro hochoffiziell mit rechnung verkaufen udn fertig is die laube
dann kannst du damit machen was du willst

herzlichen gluehstrumpf!

schenken wuerd ich ihn mir nich lassen wegen einem post drueber!

kauf ihn und alle sind happy

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 19:46

@Hanni: Jo, das klingt gut. Dann kann es keinen Ärger geben und fair ist es so auch gegenüber Vater Staat...

Gruß Hannibal

Re: Verkauf von abgeschriebenen Gegenständen

Freitag, 22. Dezember 2006, 02:01

Zitat von »notgnixeL«

schenken wuerd ich ihn mir nich lassen wegen einem post drueber!


Die 10 Euro wären wohl verschenkt, denn der Wert des Monitors liegt weit unter dem Freibetrag für die Schenkungssteuer.