Wenn er Dir den TFT verschenkt, der Monitor also nicht mehr betrieblich genutzt wird, dürfte er eigentlich auch nicht mehr in der Buchführung auftauchen, d.h. er müsste aus der Inventarliste gestrichen und dürfte auch nicht weiter abgeschrieben werden.
Die Chance, dass es deshalb wirklich Ärger gibt, ist zwar gering, letzten Endes ist es aber ein Steuervergehen: Eine Firma kann die betrieblich genutzten Gegenstände abschreiben, um so ihren zu versteuernden Gewinn zu schmälern - d.h. sie zahlt entsprechend weniger Steuern. Wird der Gegenstand dagegen privat genutzt, ist das nicht möglich. Bei einer solchen Aktion beteiligt sich also im Prinzip Endes Vater Staat an Deinem Geschenk - nicht wirklich sauber...
Anders sieht es erst aus, wenn der Monitor komplett abgeschrieben ist, was nach zwei bis drei Jahren der Fall sein dürfte. D.h. dann dürfte er Dir das Ding ganz legal überlassen.
So sieht es meines Wissens (basierend auf "Buchführung und Jahresabschluss"-Vorlesung) aus, lasse mich aber gern eines besseren belehren
Gruß Hannibal