Sie sind nicht angemeldet.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat von »Katzenfreund«
Mal davon abgesehen, dass so glatte Summen wie 1000€ sehr untypisch für das Finanzamt sind.
Zitat von »SpeedCat«
Angeblich war nicht nachvollziehbar wohin die Buchung ging, da weder eine abbuchende Stelle noch ein Empfänger noch ein aufschlussreicher Verwendungszweck vorhanden sind.
Sprich diese "Buchung" hatte keine Informationen über den Verbleib des Geldes - nur "weg".
Minusch@Linux
unregistriert
Zitat von »SpeedCat«
Angeblich war nicht nachvollziehbar wohin die Buchung ging, da weder eine abbuchende Stelle noch ein Empfänger noch ein aufschlussreicher Verwendungszweck vorhanden sind.
Sprich diese "Buchung" hatte keine Informationen über den Verbleib des Geldes - nur "weg".
Minusch@Linux
unregistriert
Zitat von »FragMaster.nsn«
War es denn eine Lastschrift oder eine Überweisung?
Zitat
Eine Lastschrift kann man per sofort zurückgehen lassen. Bei einer Überweisung kann es durchaus problematisch werden an das gebuchte Geld zu kommen.
FragMaster.nsn
Senior Member
Minusch@Linux
unregistriert
Zitat von »FragMaster.nsn«
Man kann es auch einfacher machen. Man nehmen einen Überweisungsträger, suche sich passende Bankdaten von entsprechender Internetseite und kritzelt eben eine unleserliche Unterschrift drunter. Der Briefkasteneinwurf der zur BLZ passenden Bank kennt keine Öffnungszeiten und am kommenden Tag wird die Geschichte durch einen Sachbearbeitet oder teilweise schon durch automatische Dokumentenleser lecker gebucht.
Dass man sich dann der Urkundenfälschung strafbar macht, sollte angesichts des Betrugsversuch kaum noch ins Gewicht fallen.
-