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JIM

Full Member

Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz ERLEDIGT

Sonntag, 29. April 2007, 16:45

ich hab bei einem ebayshop ein zelt (10,81€) ersteigert. jetzt möchte ich das zelt zurück schicken weil eine zugesicherte eigenschaft fehlt. bekomme ich jetz vom versender nur den preis der ware erstattet, oder auch die kosten der hinsendung (6,95€)?



ps: die rücksendungskosten müsste normalerweise ich tragen, weil die sache den wert von 40€ nicht übersteigt. aber:

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.



Asus A7N8X-E Deluxe nForce2 AMD Athlon XP 2500+ 333-FSB 512 MB@XP 3200+ 2x 1024MB G.Skill PC400 CL2.5 Dual-Channel Sapphire X800 pro Creative Soundblaster Audigy 2 zs

J_Tuvix

Senior Member

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Sonntag, 29. April 2007, 17:01

wenn eine zugesicherte eigenschaft fehlt würde ich nicht das fernabsatzrecht bemühen sondern fordern, die zugesicherte eigenschaft herzustellen. wenn der händler das nicht will kannst du fordern, den kaufvertrag rückgängig zu machen. weil das ganze dann verschulden des händlers ist muss der auch alle versandkosten zahlen.

p.s. bin kein rechtsanwalt, also alles ohne gewehr ;)

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Sonntag, 29. April 2007, 17:07

Zitat von »James«

wenn eine zugesicherte eigenschaft nicht fehlt würde ich nicht das fernabsatzrecht bemühen sondern fordern, die zugesicherte eigenschaft herzustellen. wenn der händler das nicht will kannst du fordern, den kaufvertrag rückgängig zu machen. weil das ganze dann verschulden des händlers ist muss der auch alle versandkosten zahlen.

p.s. bin kein rechtsanwalt, also alles ohne gewehr ;)


Klingt aber akkurat nach der Interpretation von $312... Also in diesem Fall wirst Du, wenn Du einen "Einsichtigen" Händler hast, keine Versandkosten tragen.

NikoMo

NikoMod

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Sonntag, 29. April 2007, 23:55

Zitat von »James«

wenn eine zugesicherte eigenschaft nicht fehlt

dann ist sie vorhanden ;)
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

J_Tuvix

Senior Member

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Montag, 30. April 2007, 02:30

Zitat von »NikoMo«


dann ist sie vorhanden ;)


ups ;D

JIM

Full Member

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Mittwoch, 2. Mai 2007, 12:07

ich hab dem verkäufer per email deutlich gemacht, dass ich auch die versandkosten wiederhaben möchte. der hat sofort geantwortet, dass das kein problem ist. jetzt schicke ich ihm das zelt und warte mal ab.
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JIM

Full Member

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Freitag, 4. Mai 2007, 13:21

habe heute das komplette geld vom verkäufer erhalten. bin sehr zufrieden.
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MKfies

Senior Member

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Freitag, 4. Mai 2007, 16:23

Musstest Du das Zelt zurücksenden oder durftest Du es behalten?

RedFlag1970

God

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Freitag, 4. Mai 2007, 23:13

Ich will ja keinem zu nahe treten, aber wegen 10,00 € fahre ich nichtmal nochmal zur Post....
Ob das lohnt, auch der Aufwand für die Rücksendung.......

Na, ja wir deutschen sind vielleicht doch zu kleinkariert........
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

futureintray

God

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Samstag, 5. Mai 2007, 14:24

Zitat von »RedFlag1970«

Ich will ja keinem zu nahe treten, aber wegen 10,00 € fahre ich nichtmal nochmal zur Post....
Ob das lohnt, auch der Aufwand für die Rücksendung.......

Na, ja wir deutschen sind vielleicht doch zu kleinkariert........


hmm,
mir würde es da eher ums prinzip gehen,
allerdings vor 3 jahren hätte ich mir wegen 10 euro auch keine umstände gemacht.

aber jetzt als student sind 10 euro dann doch ne menge,
reicht immerhin für eine woche volle verpflegung! ::)

JIM

Full Member

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Sonntag, 6. Mai 2007, 00:13

Zitat von »RedFlag1970«

Ich will ja keinem zu nahe treten, aber wegen 10,00 € fahre ich nichtmal nochmal zur Post....
Ob das lohnt, auch der Aufwand für die Rücksendung.......

Na, ja wir deutschen sind vielleicht doch zu kleinkariert........


wenn du niemanden zu nahe treten willst, dann tue das auch nicht. jeder muss für sich selber entscheiden was er mit seinen geld macht. hier geht es um`s prinzip.
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LeifTech

God

Re: Frage zu Rücksendung-Fernabsatzgesetz

Sonntag, 6. Mai 2007, 00:19

ob kleinkarriert oder prinzipien reiter.. wir deutschen sind da scho ganz grosse kerle in der disziplin im gegenzug zu anderen europaeern ;)

so mal zum nachdenken