Sie sind nicht angemeldet.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »James«
wenn eine zugesicherte eigenschaft nicht fehlt würde ich nicht das fernabsatzrecht bemühen sondern fordern, die zugesicherte eigenschaft herzustellen. wenn der händler das nicht will kannst du fordern, den kaufvertrag rückgängig zu machen. weil das ganze dann verschulden des händlers ist muss der auch alle versandkosten zahlen.
p.s. bin kein rechtsanwalt, also alles ohne gewehr![]()
Zitat von »RedFlag1970«
Ich will ja keinem zu nahe treten, aber wegen 10,00 € fahre ich nichtmal nochmal zur Post....
Ob das lohnt, auch der Aufwand für die Rücksendung.......
Na, ja wir deutschen sind vielleicht doch zu kleinkariert........
Zitat von »RedFlag1970«
Ich will ja keinem zu nahe treten, aber wegen 10,00 € fahre ich nichtmal nochmal zur Post....
Ob das lohnt, auch der Aufwand für die Rücksendung.......
Na, ja wir deutschen sind vielleicht doch zu kleinkariert........
-