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Gemini
Senior Member
melon
Senior Member
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
Zitat von »gemini«
das heißt, wenn meine Zivistelle sagt, ich darf 8 Stunden in der Woche weg, passt das? ich frag mich nur, ob das gesetz nicht eine gewisse mindestanzahl an stunden vorschreibt, die ich in der zivistelle zu leisten habe.
melon
Senior Member
Zitat
Im Zivildienstgesetz gibt es keine einheitliche Arbeitszeitregelung für alle Zivildienstleistenden. Da die Anforderungen und Abläufe in den ca. 40.000 Zivildienststellen in Deutschland sehr unterschiedlich sind, ist in § 32 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes folgende Regelung getroffen:
"Die Arbeitszeit des Dienstleistenden richtet sich nach den Vorschriften, die an dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz für einen vergleichbaren Beschäftigten gelten oder gelten würden.
Soweit solche Vorschriften nicht bestehen, finden die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften über die Arbeitszeit entsprechende Anwendung".
Da es eigentlich keine Dienststelle gibt, die kein hauptamtliches Personal beschäftigt, ist die letztgenannte Regelung heute in der Praxis ohne Bedeutung. Die Zivildienstleistenden müssen also nach den gleichen Richtlinien beschäftigt werden wie das hauptamtliche Personal. Die Arbeitszeitregelungen können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelfestlegungen durch die Dienststelle ergeben.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
Mastercooling
God
Gemini
Senior Member
Zitat von »powerslide«
zum nebenjob .. ähm .. der sinn dieses wortes ist dir klar?
also neben der eigentlichen arbeit .. nicht während?!
versicherungstechnisch ist es auf jeden fall ein problem.. wenn du während der zivi-arbeitszeit woanders arbeitest!
aber gut.. das ist dein risiko
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