Sie sind nicht angemeldet.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »notgnixeL«
tjo lesen bildet
das eine mal gehts um die kuendigungsfrist wenn ein arbeitnehmer kuendigt und das andere mal wenn der arbeitgeber kuendigt
;D
also sind 4 wochen vermutl die selbe zeitspanne wie 1 monat![]()
![]()
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Möppel«
Also im Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass beide Parteien die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten haben, und sollte sich diese Frist durch das Gesetz verändern, auch wieder BEIDE Parteien daran gebunden sind.
Habe ich TROTZDEM die Möglichkeit auch zum 15. des Monats zu kündigen ?? Der Vertrag wurde zu einem 1. geschlossen, das Gehalt wird auch zum 1. gezahlt...
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Clark«
Soweit ich weiss kann man durch den Arbeitsvertrag das BGB nicht nachteilig fuer den Arbeitnehmer hin veraendern, d.h. du muesstest mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. kuendigen koennen.
Da wir aber eh schon den 22. haben klappt das diesen Monat eh nimmer![]()
-