nungut..dann werde ich es wohl lassen...hier nochmal der ganze Vertrag...wen es interessiert

:
Vertrag über
geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit
...zwischen x und y wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der
Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:
§ 1 Beginn, Beendigung des Vertrages
(1)
Der Vertrag zwischen Firma und Callagent
wird mit Wirkung vom xxxx geschlossen.
Erfüllungsort ist Homeoffice.
(2)
Die Firma und der Callagent sind sich einig,
dass die Hauptleistung des Callagent, laut
Provisionsvereinbarung, die telefonische
Beschaffung von Außendienstterminen für die
Repräsentanten der Firma ist.
(3)
Der Vertrag kann mit einer Frist von einer
Woche zum jeweiligen Monatsende schriftlich
gekündigt werden.
§ 2 Aufgabenbereich
(1)
Der Callagent hat die Aufgabe die
telefonische Terminierung von potentiellen
Geschäftskunden durchzuführen.
(2)
Über Kundentermine fertigt der Callagent
schriftliche Berichte auf den von der Firma
vorgegebenen Formularen, in denen z.B.
Angaben zu Datum, Uhrzeiten,
Ansprechpartnern, Potential enthalten sind.
Diese Berichte werden der Firma täglich
übergeben und sind Grundlage der
Provisionsabrechnung.
(3)
Eine private Nutzung von Geschäftsräumen,
Bürogeräten, Mobiltelefon, Festnetztelefons,
Internet, Mail oder jeglichem Besitz der
Firma ist untersagt. Gegenstände, auch wenn
diese zur dauerhaften Nutzung dem Callagent
überlassen sind, gehen nicht in den Besitz
des Callagent über.
(4)
Der Callagent wird seine Aufgaben
entsprechend den Weisungen der Firma
erfüllen und die Interessen der Firma mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
wahrnehmen.
(5)
Der Callagent ist grundsätzlich persönlich
verpflichtet, die Aufgaben aus diesem
Vertrag wahrzunehmen.
(6)
Der Callagent versichert, keiner weiteren
Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Er
verpflichtet sich, jede Aufnahme einer
weiteren Beschäftigung der Firma
unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Vergütung/Provisionen
(1)
Die Provision berechnet sich gemäß der
jeweils aktuellsten
„Provisionsvereinbarung“; diese ist
Bestandteil des Vertrags. Je nach den
betrieblichen Anforderungen der Firma sind
Änderungen dieser „Provisionsvereinbarung“
durch die Firma jederzeit möglich. Die dann
herausgegebenen „Provisionsvereinbarung“
treten an die Stelle der alten. Der
Callagent wird entsprechend über Änderungen
rechtzeitig per e-Mail informiert.
(2)
Die Firma hat bis spätestens zum 13. des
Folgemonats dem Callagent eine Abrechnung
über die im Vormonat entstandenen Ansprüche
auf Provision zu erteilen.
(3)
Die Provision wird jeweils am 15. des
Folgemonats zur Auszahlung an den Callagent
fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf
das der Firma benannte Konto des Callagent.
(4)
Sind Kundentermine auf betrügerische
Subventions- und Provisionserlangung
zurückzuführen, so ist die Firma berechtigt
weiteren Schadensersatz vom Arbeitnehmer zu
fordern. Mindestens jedoch in der Höhe die
die Firma an Schaden erleidet. Die Firma ist
berechtigt, einen weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der
dann an die Stelle der vereinbarten
Vertragsstrafe aus diesem Vertrag tritt.
§ 4 Abtretungen/Pfändungen
Der Callagent darf seine Vergütung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Firma verpfänden oder an Dritte abtreten.
§ 5 Arbeitsverhinderung
Der Callagent ist verpflichtet, im Falle
einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit
oder aus sonstigen Gründen der Firma
unverzüglich Mitteilung zu machen.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, über alle
betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im
Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei
der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach
seinem Ausscheiden Stillschweigen zu
bewahren. Ebenso ist der Callagent anderen
Callagents der Firma gegenüber zur
Verschwiegenheit über den Inhalt seines
Vertrages verpflichtet.
Insbesondere ist das Bundesdatenschutzgesetz
zu beachten. Bei der Datenverarbeitung ist
es gesetzlich untersagt personenbezogene
Daten zu erheben, zu verarbeiten oder in
irgendeiner Form zu nutzen. Das
Datengeheimnis laut BDSG ist zu wahren.
Passwörter und Zugangscodes zu allen
elektronischen Systemen der Firma sind
insbesondere zu schützen und nicht an Dritte
weiter zu geben.
(2)
Bei Beendigung des Vertrages sind alle
betrieblichen Unterlagen sowie etwa Firma
herauszugeben.
(3)
Dem Callagent steht aus keinem Rechtsgrund
ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der
Firma an derartigen Gegenständen oder
Unterlagen zu.
(4)
Verstößt der Callagent gegen diese oben
beschriebenen Pflichten, so ist die Firma
berechtigt, den weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
§ 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger
Beendigung
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu
zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis
vertragswidrig vorzeitig beendet.
(2)
Ist eine betrügerische Provisionserlangung
nachgewiesen, so ist der Callagent
verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v.
20.000,-- € zu zahlen.
(3)
Die Firma ist in jedem Fall berechtigt,
einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch
geltend zu machen, der dann an die Stelle
der vereinbarten Vertragsstrafe tritt.
(4)
Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der
Provisionsauszahlung, sobald der Callagent
mindestens einen Bestandteil dieses
Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt
oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf
Rückhaltung der Provision gilt solange der
Callagent sich wieder Vertragsgerecht
verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die
zurückgehaltenen Provisionen sofort
auszuzahlen.
§ 8 Ausschlussklausel
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb
von zwei Monaten nach Fälligkeit geltend
gemacht werden, andernfalls sind sie
verwirkt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags
bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann
weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3)
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
(4)
Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht
auf Versicherungsfreiheit ist erläutert
worden.
Der Callagent versichert, dass alle bei
der Bewerbung gemachten Angaben der
Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben
berechtigen die Firma zur Kündigung des
Vertrages ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist. Jede Veränderung der
arbeitnehmerbezogenen Daten, insbesondere
der Wohnanschrift und Krankenkassen, hat
der Callagent der Firma sofort
mitzuteilen.